Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII

  • Hi,

    bin kein Jurist, muss aber beruflich bedingt Urteile lesen können. Die sogenannte „Gefährdungshaftung“ bezieht sich auf den Schaden, den ein Tier verursacht, nicht auf einen Schaden am Tier selbst. Und @bad_angel fragte ja explizit unter der Maßgabe, dass dem Radfahrer nix passiert ist.

    Allerdings zeigt das schon eine gewisse rechtliche Einschätzung von Tieren. So dass ich es mir tatsächlich auch schwer vorstelle, hier Schadensersatz nach BGB zu erhalten. Gerade, wie gesagt, wenn der Hund ausgeschert ist.

  • b aber auch mal was anderes gelesen, eine Pferdekoppel mit Pferden drauf, Leute betreten die Koppel, setzen ihr Kind auf das fremde Pferd, Pferd wirft das Kind ab, Gericht verdonnert Pferdehalter zur Zahlung von Schmerzensgeld, weil sich "die Tiergefahr verwirklicht hat". Die Pferdebesitzer hätte die Koppel besser sichern müssen.

    Genau deshalb habe ich überall dort wo Leute auf die Koppel kommen können "Betreten Verboten!" Schilder aufgestellt, damit ich wenn sowas passiert hoffentlich nicht hafte.

  • Genau deshalb habe ich überall dort wo Leute auf die Koppel kommen können "Betreten Verboten!" Schilder aufgestellt, damit ich wenn sowas passiert hoffentlich nicht hafte.

    Das hilft wohl leider nicht.
    Ist mit den „Bissiger Hund“-Warnschildern oder den Baustellen-Warnschildern der gleiche Käse.
    Letzten Endes haftest du fast immer, wenn auf deinem Grundstück was passiert.
    (Du hättest eben dafür sorgen müssen, dass niemand rein kann, wenn da irgendeine „Gefahr“ lauert.)

  • Das hilft wohl leider nicht.Ist mit den „Bissiger Hund“-Warnschildern oder den Baustellen-Warnschildern der gleiche Käse.
    Letzten Endes haftest du fast immer, wenn auf deinem Grundstück was passiert.
    (Du hättest eben dafür sorgen müssen, dass niemand rein kann, wenn da irgendeine „Gefahr“ lauert.)

    Ich weiß es führt zu weit, aber die Finger jucken.
    Kann man solche Menschen im Gegenzug eigentlich auch belangen, wegen Hausfriedensbruch oder ... ich bin ja kein Jurist.
    Aber das sind für mich immer solche Themen wo ich mich innerlich schon aufregen kann.

  • (Du hättest eben dafür sorgen müssen, dass niemand rein kann, wenn da irgendeine „Gefahr“ lauert.)

    Eigentlich müsste man alles einmauern, an jede Etappe Personal und/oder elektronische Überwachung ... aber das darf man eben auch nicht ... das macht es doch so spannend :ugly:

  • .
    Aber das sind für mich immer solche Themen wo ich mich innerlich schon aufregen kann.

    ... und immer schön die kleinen Schildchen hinhängen von wegen Stromzaun und Vorsicht und so...

    Nicht, dass die Leute beim Einbruchsversuch auf die Koppel zur fröhlichen Reitpartie oder beim nächtlichen Grünzeug- Entsorgen noch eine gewischt kriegen und du als Pferdehalter bist dran... :ugly: :lol:

  • ... und immer schön die kleinen Schildchen hinhängen von wegen Stromzaun und Vorsicht und so...
    Nicht, dass die Leute beim Einbruchsversuch auf die Koppel zur fröhlichen Reitpartie oder beim nächtlichen Grünzeug- Entsorgen noch eine gewischt kriegen und du als Pferdehalter bist dran... :ugly: :lol:

    Auch mit den Schildern " Vorsicht Strom oder Vorsicht Stromzaun" ist man dran, wenn einer durch den Zaun eine gewischt bekommt oder einen Schaden erleidet.

    Wie schon gesagt wurde auch mit dem Schild " Betreten Verboten" haftet man.

    Genau wegen der Situation, Leute betreten unbefugt die Weide und setzten sich auf ein Pferd, sollte man jedes Pferd als Reitpferd versichern egal ob es geritten wird, Rentner ist oder ein unreitbarer Beisteller. Sonst hat man, wenn etwas passiert, das Problem dass die Versicherung nicht einspringt und nichts übernimmt.

    LG
    Sacco

  • Das hilft wohl leider nicht.Ist mit den „Bissiger Hund“-Warnschildern oder den Baustellen-Warnschildern der gleiche Käse.
    Letzten Endes haftest du fast immer, wenn auf deinem Grundstück was passiert.
    (Du hättest eben dafür sorgen müssen, dass niemand rein kann, wenn da irgendeine „Gefahr“ lauert.)

    Ach echt? Ich dachte immer damit sichere ich mich genügend ab... :???:
    Naja, zumindest sind die Pferde gut Versichert, wenn etwas passieren sollte.
    Den Hund müssen wir auf sowas noch ausreichend versichern lassen.

  • Ihr müsst euch jetzt nicht verrückt machen. Es ging mir nur durch den Kopf.

    Ich bin ja selber Radfahrer, aber halt auch Hundehalter und nehme da sehr, sehr, sehr viel Rücksicht auf Hunde und ihre Halter (ja in der Reihenfolge). Und überhaupt auf meine Mitmenschen. Weil es nutzt keinem was wenn ich vielleicht Recht hätte als Radfahrer, der andere aber dadurch einen Schaden erleidet.

    Mir ging das heute nur durch den Kopf. Ich laufe meißt rum wie unter Verfolgungswahn und drehe mich alle paar Meter um. Nur da halt nicht. Weil ich den Radfahrer nicht gehört habe und da auch gerade in Gedanken war.
    Grundlegend wäre an der Stelle halt auch die Frage ob der Radfahrer da hätte fahren dürfen, ich denke nämlich nicht. Also hat er laut der PDF von @Treibsel , vielen Dank dafür, hätte der ja dann auf der Straße fahren müssen.

    Es ist ja nur ein Gedanke, hoffentlich kommt es nie dazu und wenn doch hab ich dafür ne Hundehalterhaftpflicht mit Rechtsschutz.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!