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Fragen die man sich sonst nicht zu stellen traut Teil XII
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Gast41354 -
22. Mai 2018 um 11:01 -
Geschlossen
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zu den Radfahrern.
Ich habe noch nicht ein einziges Urteil oder einen Bericht gelesen, wo nicht der HH die Schuld gekriegt hat. Ich habe schon manchmal das Gefühl, dass es sich sehr einfach gemacht wird und dem HH die Schuld aus Prinzip gegeben wird. -
22. August 2018 um 15:33
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zu den Radfahrern.
Ich habe noch nicht ein einziges Urteil oder einen Bericht gelesen, wo nicht der HH die Schuld gekriegt hat. Ich habe schon manchmal das Gefühl, dass es sich sehr einfach gemacht wird und dem HH die Schuld aus Prinzip gegeben wird.Naja, als HH muss man eben seine Tiere entsprechend umsichtig führen. Ich kann nicht erwarten, dass andere Verkehrsteilnehmer auf die Reaktionen meines Hobbies acht geben und die Bewegungsmuster eines Hundes kennen müssen. Gerade, wenn der Hund dann plötzlich ausschert, ist das nichts, was ein Radfahrer vorausahnen können sollte (im Gegensatz bei Kindern zum Beispiel).
Und wenn theoretisch - ohne ausscherenden Hund - genug Platz ist, muss ein Radfahrer sich auch nicht unbedingt bemerkbar machen, oder? Da bin ich mir jetzt nicht sicher, ob es hierzu eine Rechtslage gibt.
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Hi,
also, für Deutschland gilt meines Wissens nach, dass Radfahrer, wenn sie unter bestimmten Umständen den Gehweg nutzen dürfen, sich der Geschwindigkeit des Fußgängers anzupassen haben.
In der Praxis dürfte das schwierig sein und auf eine Einzelabwägung hinauslaufen - gerade wenn Dein Hund für den Radfahrer nicht vorhersehbar ausgeschert ist (und der Gehweg genutzt werden durfte).
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Hier mal ein Artikel bzgl. Radfahrer auf Gehwegen: Radfahren auf Gehwegen
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Welches Menscheneis darf ein Hund am ehesten essen? Also mal probieren? Joghurteis? Schokoeis auf gar keinen Fall, das ist mir klar :)
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Unsere Fellnasen dürfen alles ausser mit Schokolode probieren, hatten noch keine Probleme damit.
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Hi, meine bekommen regelmäßig ihr Bällchen Joghurteis. Wenn keins da ist, auch mal Vanille oder Banane. Sind aber dich auch ein Eckchen größer als Deiner und eher robust.
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Welches Menscheneis darf ein Hund am ehesten essen? Also mal probieren? Joghurteis? Schokoeis auf gar keinen Fall, das ist mir klar :)
Baxter darf alles probieren, auch wenn da Schoki dran ist. Nur in massen bekommt er das natürlich nicht. Ganz begehrt ist einfaches Vanilleeis
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Radfahrer - sicher etwas was im Fall der Fälle das Gericht klären müsste.
Grundsätzlich betrifft es bei dir die Haftung als Tierhalter laut § 833 BGB (verschuldensunabhängig Gefährdungshaftung), also du müsstest dem Radfahrer den entstandenen Schaden ersetzen.
Dein Schaden, da wäre wohl § 823 BGB zur Anwendung zu kommen, aber demnach muss dir der Radfahrer den Schaden nur ersetzen wenn er vorsätzlich oder fahrlässig entstanden ist. Sofern er also nicht mit völlig überhöhter Geschwindigkeit auf einer Strecke gefahren ist, die er gar nicht befahren darf, sieht es für die Erstattung deiner Tierarztkosten schlecht aus. -
zu den Radfahrern.
Ich habe noch nicht ein einziges Urteil oder einen Bericht gelesen, wo nicht der HH die Schuld gekriegt hat. Ich habe schon manchmal das Gefühl, dass es sich sehr einfach gemacht wird und dem HH die Schuld aus Prinzip gegeben wird.Ich glaube, die "Tiergefahr" wiegt schwerer als die "Gefahr durch Inbetriebnahme eines Fahrrades"... vielleicht sind RAe hier im Forum, die dazu mehr wissen...?
Ich hab mal ein Radler- Urteil gelesen, ich weiss nur nicht mehr, wo

Und zwar ist ein HH mit seinem Dackel an der Flexi im Nebel in einem Park Gassi gegangen, Hund zieht nach rechts, Radler will rechts überholen, sieht die Flexi nicht und stürzt.
Erste Instanz musste der HH haften, weil es sein Hund war und seine Leine, über die der Radfahrer geflogen ist, in der zweiten Instanz hat der Radler gehaftet und seinen Schaden selbst getragen. Begründung: Er hat rechts überholt, das ist verboten
.Hab aber auch mal was anderes gelesen, eine Pferdekoppel mit Pferden drauf, Leute betreten die Koppel, setzen ihr Kind auf das fremde Pferd, Pferd wirft das Kind ab, Gericht verdonnert Pferdehalter zur Zahlung von Schmerzensgeld, weil sich "die Tiergefahr verwirklicht hat". Die Pferdebesitzer hätte die Koppel besser sichern müssen.
Man kann solche Urteile nicht immer ganz nachvollziehen... kommt wohl auch auf den Richter an...
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