Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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nein,es gibt in Ö keine Probleme. Die haben nicht dieselbe Regelung wie in D bzgl Tollwut.
Ich hab 2015 meinen Staff mit 8 Wochen legal einführen können aus dem Ausland. Auch anmelden war kein Problem, hab ich online mit paar Clicks erledigt. Kurz bevor der Hund 6 Monate war bekam ich ein Schreiben bzgl des Hundeführscheins. Und dort hätte ich dann erst die nötigen Papiere vorzeigen müssen.
Das ist nicht richtig. Auch für Ö gelten die selben Einreisebestimmungen innerhalb der Eu.
Legal ist allerdings der 8 - 12 Wochenwelpe innerhalb der EU transportiert, jedoch mit Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung, da scheint Ö ne Ausnahme zu sein, das geht in D wohl nicht.
Anmelden kann man ihn trotzdem. Is ja nicht Sache des Heimtierregisters, der Stadtkasse oder sonstwem, sich da drum zu kümmern.
Nur ohne Grenzkontrollen funktioniert Hundetransport halt problemlos. Außer man gerät zufällig doch mal in ne Schengenkontrolle oder so. Dort wird das geahndet. So ziemlich alle anderen sind dafür nicht zuständig.
(Hunde aus nichtgelisteten Drittstaaten wie Serbien dürfen überhaupt erst mit 7 Monaten nach Ö, zumindest lt. Tierärztekammer. Die. gv Seite ist grad nicht erreichbar. Und die Realität sieht in Wien sehr anders aus. )
Also ich hab damals rumtelefoniert und rumgefragt und es hieß geht problemlos weil der Hund nachweislich aus einer FCI Zucht stammt. Dann bräuchte man diese Unbedenklichkeitserklärung auch nicht.
Hab damals aber recht lange rumgefragt, kann mich noch erinnern dass ich Magistrat, Vetamt, usw angerufen hatte und rum verbunden wurde.
Aber das mit den Kontrollen stimmt. Solange keiner nachkontrolliert sind all diese Regelungen für die Katz.
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Hallo,
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Ich bin wirklich sehr gespannt und auch neugierig, ob wir den Ausgang dieser Story je erfahren!
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Ich bin wirklich sehr gespannt und auch neugierig, ob wir den Ausgang dieser Story je erfahren!
dito
Wobei ich nicht so wirklich daran glaube, dass das etwas gibt ... Wenn ich die möglichen Folgen bedenke ... die man sicherlich nicht in Kauf nehmen möchte.
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Wenn es zu einem Gnadengesuch kommt, geht das sicher noch Mal durch die Presse.
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Ich hab nen Vorschlag für alle: Vor Übernahme eines Tierheimlistenhundes müsst ich bei der Behörde drum ansuchen. Hab ich das Go, kann das Tierheim ihn hergeben. Hab ich keins, muss ich dort auch nicht mehr hin und mich rechtfertigen.
Ob das wirklich rechtlich abgesichert möglich ist?
So kann der Datenschutz nämlich auch umgangen werden:
Der Einblick in das Zentralregister ist mir als Privatperson nur begründet möglich - und zwar auch für meine eigenen dort hinterlegten Daten!
Müsste jetzt noch mal suchen, aber ich meine, ich müsste damit einen Rechtsanwalt beauftragen.
Wenn jetzt als einfacher Grund "Ich möchte mir einen genehmigungspflichtigen Hund zulegen" ausreicht, um Einblick in diese Daten zu erhalten - dann würde ja auch ein scheinbares Vorgeben ausreichen, um zu diesem Einblick zu gelangen.
Unabhängig davon, ob ich mir den Hund tatsächlich hole, überhaupt holen WILL oder nicht.
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Der Grundgedanke, dass ein mit kürzeren Löschfristen ausgestattetes Führungszeugnis nicht ausreichend ist, liegt doch darin begründet, dass die aufgelisteten Hunde eine größere Wahrscheinlichkeit bieten (ob das sinnvoll ist oder nicht, bleibt erst mal dahin gestellt) als "gefährliches Werkzeug" = Waffe eingesetzt werden zu KÖNNEN.
Um die Zugänglichkeit zu einem einer Waffe gleichgesetzten Werkzeug zu erschweren, gibt es strengere Regelungen.
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Die unterschiedlichen Fristen für Führungszeugnis und Zentralregister haben doch einen Sinn: Zum Schutze der Gesellschaft reicht es dem Staat eben nicht aus, ein Lippenbekenntnis à la: "Ich bin seitdem ein geläuterter Mensch" zu erhalten - es braucht in diesem Fall des prüfbaren Beweises, dass dieser Mensch sich tatsächlich eine bestimmte Zeit an die Regelungen und Gesetze gehalten hat. Je nach Schwere der Vergehen und deren Ahndung sind die Fristen unterschiedlich.
Um einem Menschen nicht ALLE Türen in der Gesellschaft für diesen Fristzeitraum zuzumachen, wird unterschieden zwischen Führungszeugnis (mit kürzeren Fristen, was sich hauptsächlich im privatwirtschaftlichen Bereich auswirkt, bei der Jobsuche z. B.) und dem Eintrag im Zentralregister (was sich in den Bereichen auswirkt, wo strengere Prüfungen Sinn machen, den Erwerb und das Führen einer Waffe z. B.).
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Wenn es zu einem Gnadengesuch kommt, geht das sicher noch Mal durch die Presse.
Wenn, falls es dazu kommt ... legt sich die zuständige Behörde selber ein richtig dickes Ei.
Dann gibt es nämlich einen Präzedenzfall, auf den andere sich berufen können, um selber "begnadigt" zu werden.
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Mist. Dann funktioniert das vielleicht doch nicht. Auch wenn ich ja nicht erfahren muss, was drin steht.
Aber ansich sowieso müßig. Wenn man selber nicht mehr weiß, ob man mal ne Verurteilung in Sachen Drogen, Waffen, Körperverletzung oder grober Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hatte, dann, ja dann wär es vielleicht Zeit für n Rivastigmin Pflaster, statt nem Hund.
Wenn man es aber noch weiß, sollte einem, sofern man sich die Zugangsvoraussetzungen zum HFS durchliest, noch nicht mal das Tierhaltegesetz selbst, zumindest schwanen, dass es Probleme geben könnte, auch wenn was vor zig Jahren war.
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Der Grundgedanke, dass ein mit kürzeren Löschfristen ausgestattetes Führungszeugnis nicht ausreichend ist, liegt doch darin begründet, dass die aufgelisteten Hunde eine größere Wahrscheinlichkeit bieten (ob das sinnvoll ist oder nicht, bleibt erst mal dahin gestellt) als "gefährliches Werkzeug" = Waffe eingesetzt werden zu KÖNNEN.
Um die Zugänglichkeit zu einem einer Waffe gleichgesetzten Werkzeug zu erschweren, gibt es strengere Regelungen.Also komm ... wenn jemand sich mehr als 15 Jahre ordentlich benommen hat ... Und ansonsten seit ca. 20 Jahren nicht mehr mit Gewaltdelikten auffällig geworden ist und auch keine anderen Werkzeuge zu Waffen umfunktioniert hat ... Und den jungen Hund der Tochter zu übernehmen, das klingt jetzt nicht wirklich danach, als würde sie nach Werkzeugen suchen ...
Diejenigen, die "voll krass Hund" wollen, unter dem Aspekt "Werkzeug-Waffe" ... die finden immer wieder Wege um das ganze Strengere herum. In der Masse wurden, aus meiner Perspektive, eh nur - mit voller Gesetzeshärte - ganz normale HH getroffen, die sich sonst auch schon immer brav an alles halten und gehalten haben.
Was haben denn die SoKa-Listen mit dem ganzen Rattenschwanz an Auflagen faktisch für einen Nutzen erreicht? Mehr Sicherheit? Weniger Beissvorfälle? Meines Wissens nach nichts, gar nichts.
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Also komm ... wenn jemand sich mehr als 15 Jahre ordentlich benommen hat ...
Vorher hat derjenige gemordet, vergewaltigt, Kinder oder Tiere schwer misshandelt...... sonst gibt es keine 20 Jahre im ZR
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Kenne die Modalitäten in A nicht wirklich ...
Vorher hat derjenige gemordet, vergewaltigt, Kinder oder Tiere schwer misshandelt...... sonst gibt es keine 20 Jahre im ZR
Du meinst, sie hat ihre Tochter möglicherweise misshandelt?
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