Der "gefährliche" Hund

  • Es ist gerade echt zäh, straalster - und das meine ich nicht böse, oder als Vorwurf, oder sonstwie abwertend.

    Die Gesetzeslage sieht wohl so aus:

    - Selbstauskunft, die nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben werden muss.

    - (vermutlich) Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses

    - schriftliche Verpflichtung, die jeweiligen Auflagen zu erfüllen

    Ob in der Selbstauskunft die Frage nach einem Eintrag ins Zentralregister vorhanden war, weiß ich nicht. Gehen wir aber mal davon aus, es gab diese Frage, und die Frau wurde auch darauf hingewiesen, dass es keine Eintragungen darin geben darf - sonst bekommt man die Erlaubnis nicht.

    Möglicherweise ist die Frau aber - auch aufgrund des eintragungslosen Führungszeugnisses - davon ausgegangen, auch die Eintragungen im ZR wären gelöscht.

    Dementsprechend hat sie nach bestem Wissen und Gewissen die Frage mit "keine Eintragungen" beantwortet.

    Dem Tierheim MUSS diese Auskunft reichen, wenn das Führungszeugnis ansonsten nicht zu beanstanden ist. Es hat keine Befugnis, einen Einblick in das Zentralregister zu bekommen; Diese haben nur die zuständigen Behörden - und die treten erst dann auf den Plan, wenn es um Erteilung dieser Befugnis geht.

  • Ich war nie dafür, dass das Tierheim Einsicht in die Daten erlangt - sondern für eine Selbstauskunft.

    Die war dann halt falsch, weil man von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist.


    Wenn für die Haltung eines Tiers dies, das und jenes notwendig ist, sollte der Interessent auch diese Papiere vorlegen können. Muss eine Prüfung abgelegt werden, sollte die Möglichkeit zur Prüfungszulassung vorgelegt werden können.

    Ohne Hund kannst Du aber gar keine beantragen :ka: Es gibt wohl keine gesetzliche Möglichkeit, eine Prüfungszulassung zu beantragen, wenn man noch nicht im Besitz des Hundes ist (und hier beisst sich die Katze in den Schwanz).

    Das gesetzliche Verfahren deckt nicht alle möglichen Fälle ab. Es wäre wirklich für alle einfacher, man würde sich auf das Führungszeugnis stützen.

  • Ja, zäh finde ich es auch Hundundmehr

    Ich bin der Meinung, wenn für die Ablegung des Hundeführerscheins ein gewisser Nachweis notwendig ist, muss der bereits bei Adoption des Tieres aus dem Tierheim oder bei sonstiger Übernahme sowohl Halter als auch Tierheim vorliegen - alles andere ist unsinnig.

    Wie du bereits meintest: hausgemachtes Problem.

    Dafür muss jedoch nicht das Tierheim die Einsicht haben, sondern der Käufer/Halter muss entsprechend informiert werden und sollte das als Selbstauskunft vorlegen können. Somit ergäbe sich dadurch auch keine Problematik mit dem Datenschutz.

    Auch wenn wie in diesem Fall ein Schein mit dem betreffenden Hund abgelegt werden muss, muss zumindest bei Übernahme des Tieres klar sein, dass eine Zulassung zur Prüfung und Haltung gegeben ist. Durch eine entsprechende Selbstauskunft ginge das.

  • Ohne Hund kannst Du aber gar keine beantragen :ka: Es gibt wohl keine gesetzliche Möglichkeit, eine Prüfungszulassung zu beantragen, wenn man noch nicht im Besitz des Hundes ist (und hier beisst sich die Katze in den Schwanz).

    Das kritisiere ich ja schon ne Weile - es sollte im Vorfeld klar sein, was dafür erforderlich ist und ob jemand die Prüfung überhaupt ablegen kann. Auch dann, wenn der Hund noch nicht im Besitz ist.

  • Dafür muss jedoch nicht das Tierheim die Einsicht haben, sondern der Käufer/Halter muss entsprechend informiert werden und sollte das als Selbstauskunft vorlegen können. Somit ergäbe sich dadurch auch keine Problematik mit dem Datenschutz.

    Doch, weil man gezwungen wäre, Daten per Selbstauskunft an Stellen zu übergeben, die nicht in die Hände eines TH gehören (und man hat ein Recht drauf, es nicht zu tun, der Staat schützt die Person quasi vor sich selbst, kann man formulieren). Es hat doch seinen Grund, warum nur spezielle Behörden in das Zentralregister schauen dürfen (und sonst keiner), das dient dem Datenschutz. Das dürfte der Grund sein, warum so etwas wie Führungszeugnisse (abw. von den Inhalten im Zentralregister) überhaupt existieren (in Verbindung mit dem Rehabilitierungsgedanken).

    https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/str…strafenregister

    Ist zwar für D ... dürfte aber gleich sein.

    Deshalb ist es auch am einfachsten (für wirklich alle Beteiligten), man beliesse es bei der Prüfungszulassung beim Führungszeugnis, denn das ist eine aussagekräftige und rechtsgültige Selbstauskunft, auf die man sich dann auch verlassen könnte :ka:

    Das kritisiere ich ja schon ne Weile - es sollte im Vorfeld klar sein, was dafür erforderlich ist und ob jemand die Prüfung überhaupt ablegen kann. Auch dann, wenn der Hund noch nicht im Besitz ist.

    Das hatte ich ja verstanden. Du willst nur an der falschen Stelle schrauben, um das abzustellen. Das würde man auch niemals umsetzen (können). Selbst wenn man wollen würde. Das ist quasi in Zement gemeisselt. Doch auf das Führungszeugnis auszulegen, wenn überhaupt jemand an dem Gesetz schrauben wollen würde, das wäre ein Weg, der sogar relativ simpel gangbar wäre (denn dort dürfte die Zulassungsstelle sicherlich heute schon reinschauen ... andere Klicks halt ..).

  • Ich hab nen Vorschlag für alle: Vor Übernahme eines Tierheimlistenhundes müsst ich bei der Behörde drum ansuchen. Hab ich das Go, kann das Tierheim ihn hergeben. Hab ich keins, muss ich dort auch nicht mehr hin und mich rechtfertigen.

    Dann sind alle glücklich und leben zufrieden bis an ihr Lebensende oder bis zur 13. Novelle des Wr. Tierhaltegesetzes.

    Problem gelöst. Wer sagt es der zuständigen Stadträdtin?

  • Ich hab nen Vorschlag für alle: Vor Übernahme eines Tierheimlistenhundes müsst ich bei der Behörde drum ansuchen. Hab ich das Go, kann das Tierheim ihn hergeben.

    Das schlägt straalster ja vor, den Antrag auf Prüfungszulassung schon stellen zu können, bevor der Hund im Besitz ist. Doch das kollidiert m.E. auch mit den Datenschutzrechten, vll. mehr mit den Verwaltungsprocederen der Behörden selbst. Also den Voraussetzungen, die vorliegen müssen für das Amt dort hineinzuschauen.

    Oder meintest Du etwas anderes?

  • Ich hab nen Vorschlag für alle: Vor Übernahme eines Tierheimlistenhundes müsst ich bei der Behörde drum ansuchen. Hab ich das Go, kann das Tierheim ihn hergeben.

    Das schlägt straalster ja vor, den Antrag auf Prüfungszulassung schon stellen zu können, bevor der Hund im Besitz ist. Doch das kollidiert m.E. auch mit den Datenschutzrechten, vll. mehr mit den Verwaltungsprocederen. Also den Voraussetzungen, die vorliegen müssen für das Amt, selbst dort hineinzuschauen.

    Oder meintest Du etwas anderes?

    Ja und Nein.

    Es ist einfach nur unsinnig, dem Tierheim umzuhängen, zu beurteilen, oder es ihm hinterher anzukreiden ob der Hund gehalten werden darf, wenn es ne Behörde entscheidet.

    Warum muss also das Tierheim überhaupt involviert werden? Würd die Ma60 vorab sagen: Ja, sie dürfen sich um nen gelisteten Hund bewerben, hier hams den Zettel fürs Tierheim, braucht kein Tierheim Datenzugriff, den es gar nicht haben kann und darf und die 2,7 - 5 dumm gelaufenen Fälle passieren erst gar nicht.

    Fraglich, ob es den Mehraufwand lohnt. Aber wegen Vollkorrektheit.

  • Es ist einfach nur unsinnig, dem Tierheim umzuhängen, zu beurteilen, oder es ihm hinterher anzukreiden ob der Hund gehalten werden darf, wenn es ne Behörde entscheidet.

    Dabei sind wir uns einig. Denn die Gesetzeslage ist so, wie sie jetzt ist (nicht, wie es günstiger gewesen wäre, um auch einen solchen Fall aufzufangen). Und nach aktueller Lage hat das TH alles getan, was möglich war.


    Würd die Ma60 vorab sagen: Ja, sie dürfen sich um nen gelisteten Hund bewerben, hier hams den Zettel fürs Tierheim, braucht kein Tierheim Datenzugriff, den es gar nicht haben kann und darf und die 2,7 - 5 dumm gelaufenen Fälle passieren erst gar nicht.

    Theoretisch, praktisch sehe ich dort Hindernisse, dass auch das nicht so einfach wäre.

    Generell kann ich mir allerdings kaum vorstellen, dass das überhaupt jemand für solche Ausnahmefälle ändern wollen würde (behördenseits, meine ich).

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