Der "gefährliche" Hund

  • In diesem Fall war es von vornherein ausgeschlossen, dass sie den Hund halten kann. Für mich ein Paradebeispiel für nachlässige Vermittlung.

    Ja.

    Aber: Konnte dem Tierheim aufgrund der Gesetzeslage das tatsächlich klar sein?

    Das Tierheim KANN ein Führungszeugnis verlangen, hat aber keine Berechtigung, einen Einblick ins Strafzentralregister zu erhalten.

    Wenn das Führungszeugnis also ohne Eintragungen ist, das ZR aber nicht - wie soll das Tierheim das WISSEN?

    Ich halte es für möglich, dass auch die Frau selber gar nicht wusste, dass die Frist für die Löschung im ZR noch gar nicht erreicht war, und sie deshalb auch eine Selbstauskunft nicht wissentlich gefälscht hat.

    Nicht Wissen hebelt aber die Gesetzeslage nicht aus - und ich finde meine Skepsis hinsichtlich einer "Vermittlungsschuld" des Tierheims durchaus berechtigt.

    Als Privatperson bekommst du keinen UNBESCHRÄNKTEN Einblick in das ZR.

    Das ist auch gut so.

  • nein,es gibt in Ö keine Probleme. Die haben nicht dieselbe Regelung wie in D bzgl Tollwut.

    Ich hab 2015 meinen Staff mit 8 Wochen legal einführen können aus dem Ausland. Auch anmelden war kein Problem, hab ich online mit paar Clicks erledigt. Kurz bevor der Hund 6 Monate war bekam ich ein Schreiben bzgl des Hundeführscheins. Und dort hätte ich dann erst die nötigen Papiere vorzeigen müssen.

    Das ist nicht richtig. Auch für Ö gelten die selben Einreisebestimmungen innerhalb der Eu.

    Legal ist allerdings der 8 - 12 Wochenwelpe innerhalb der EU transportiert, jedoch mit Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung, da scheint Ö ne Ausnahme zu sein, das geht in D wohl nicht.

    Anmelden kann man ihn trotzdem. Is ja nicht Sache des Heimtierregisters, der Stadtkasse oder sonstwem, sich da drum zu kümmern.

    Nur ohne Grenzkontrollen funktioniert Hundetransport halt problemlos. Außer man gerät zufällig doch mal in ne Schengenkontrolle oder so. Dort wird das geahndet. So ziemlich alle anderen sind dafür nicht zuständig.

    (Hunde aus nichtgelisteten Drittstaaten wie Serbien dürfen überhaupt erst mit 7 Monaten nach Ö, zumindest lt. Tierärztekammer. Die. gv Seite ist grad nicht erreichbar. Und die Realität sieht in Wien sehr anders aus. )

  • Ist doch alles richtig.

    Meiner Meinung nach sollte dennoch eine vollständige Aufklärung und Auskunft erfolgen.

    Das heißt:

    "Sie brauchen A, B, C zur Haltung des Tieres.

    Für A, B, C müssen Sie dies und jenes nachweisen. Informieren Sie sich, ob das bei Ihnen geht. Legen Sie uns eine Bescheinigung vor, dass es bei Ihnen möglich ist A, B, C zu erbringen."

    Fertig. Da muss keiner "rumstochern" oder dergleichen.


    Es gibt so viele Tierheime, die geben niemandem ein Tier mit, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt sind. Aber die juristische Grundvoraussetzung für die Haltung dieses Tiers - das kann ja schon mal passieren, dass das Tierheim darauf nicht achtet?!

    Da kann ich ganz offen die Einstellung mancher hier nicht verstehen.

    Rechtlich betrachtet war klar, dass der Hund nicht bei dieser Frau bleiben kann. Das hätte vorher bekannt sein können. Demnach ist/war sie als Halterin ungeeignet. Und dennoch haben Menschen die dafür bezahlt werden die Eignung zumindest im Vorfeld abzuschätzen, ihr diesen Hund ausgehändigt.

    Und da können noch mehr schnippische, zickige und passiv aggressive Kommentare anstelle von durchdachten Argumenten in meine Richtung kommen - ändert nix an der Tatsache, das von bezahlten Angestellten ein Tier an einen Menschen vermittelt wurde, der es legal gar nicht halten darf und bis zum Jahr 2024 auch nicht dazu in der Lage sein wird.

  • Ja, genau darum ging es die ganze Zeit bei der Diskussion mit den Fristen, der Unterschied zwischen Führungszeugnis und Zentralregister.

    So, wie es jetzt gehandhabt wird, hatte das TH keine Möglichkeiten, vorauszusehen, dass die Prüfungszulassung aufgrund der noch bestehenden Einträge im Zentralregister abgelehnt wird. Und so ist es auch möglich, dass die betroffene HH sich dessen nicht bewusst gewesen ist (weiss, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, sie hätte sich besser informieren sollen; möglichst nicht in den ersten Posts bei FB & Co.)

    straalster schlug vor, den THen den Einblick in das Zentralregister zu gewähren, bzw. das Führungszeugnis so ändern zu lassen, dass dasselbe drauf stünde, damit beide Instanzen auf Augenhöhe agieren können.

    @Das Rosilein schlug vor, statt dessen die Genehmigung für die Prüfungszulassung an das Führungszeugnis anzupassen. (Also statt Einblick der Behörde in ZR). Das würde ich für praktikabler, transparenter für alle und für ausreichend als Vermittlungsvoraussetzung erachten.

    (Denn ich kann mir auch gut vorstellen, dass Interessenten zunächst davon ausgehen, das Gesetz meint die Einträge im Führungszeugnis)

    Wenn sich jemand 5, 7-10 Jahre lang, vll. einiges noch länger je nach Vergehen (und in diesem Fall sollen es 18-19 Jahre sein) gar nichts mehr hat zu schulden kommen lassen, seinen Weg zurück gefunden hat, finde ich, kann man das schon unter dem Aspekt rehabilitiert betrachten.

    Die Voraussetzungen selbst, also dass gewisse Vorstrafen die Haltung verbieten, würde ich nicht aufweichen wollen (obwohl ich mir nicht sicher bin, dass man damit ausgerechnet die Klientel auch trifft, die es betrifft ...).

    Also ich kann mir schon vorstellen, warum straalster sich wundert, dass unterschiedliche Voraussetzungen gelten und man sich somit ein ... hhhm ... ein hausgemachtes Problem ins Nest gelegt hat (daran trägt aber das TH keine Schuld). Aber das liesse sich halt ändern, wenn für alles das Führungszeugnis gelten würde. :ka:

  • Avocado

    Spoiler anzeigen

    Es wird auch seltenst zum Problem, dass viele Tierschutzvereine ohne TRACES transportieren. Hab zb nur 2 Hunde von offiziell gemeldeten Transporten, 3 waren, streng genommen wohl nicht kosher. Wusste ich zwar nicht, die Vereine entweder auch nicht oder es war egal. Einer kriegte dann aber doch mal massive Schwierigkeiten, als ein Transport schief ging und doch mal die Papiere verlangt wurden. Für die Halter der Hunde die schon da waren, wurde das nie Thema.

  • Legal ist allerdings der 8 - 12 Wochenwelpe innerhalb der EU transportiert, jedoch mit Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung, da scheint Ö ne Ausnahme zu sein, das geht in D wohl nicht.

    Ist hier in CH auch so.

    Rechtlich betrachtet war klar, dass der Hund nicht bei dieser Frau bleiben kann. Das hätte vorher bekannt sein können. Demnach ist/war sie als Halterin ungeeignet. Und dennoch haben Menschen die dafür bezahlt werden die Eignung zumindest im Vorfeld abzuschätzen, ihr diesen Hund ausgehändigt.

    Nein, das hätte dem TH nicht bekannt sein können, nur, wenn sie ein Recht auf die Auskunft aus dem Zentralregister hätten.

    Haben sie aber nach aktueller, gesetzlicher Lage nicht (und ein solches Recht sollten sie auch nicht bekommen), also fragt auch keiner nach, worauf man kein Recht hat. Wenn die Frau sich irrt und denkt, für die Prüfungszulassen sind die Einträge und die Fristen des Führungszeugnisses gemeint, dann wird sie auch automatisch falsche Angaben machen. Nicht mit Absicht, aber falsch. Und das kann das TH doch nicht wissen. Vermutlich wird es das nicht mal ahnen, weil das mit Sicherheit kein Fall ist, der immer wieder vor kommt :ka:

  • Ich war nie dafür, dass das Tierheim Einsicht in die Daten erlangt - sondern für eine Selbstauskunft.

    Wenn für die Haltung eines Tiers dies, das und jenes notwendig ist, sollte der Interessent auch diese Papiere vorlegen können. Muss eine Prüfung abgelegt werden, sollte die Möglichkeit zur Prüfungszulassung vorgelegt werden können.

    So wie es eben in vielen anderen Bereichen des Lebens auch ist.

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