Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Hast du auch tatsächliche Argumente zur aktuellen Diskussion beizutragen oder nur derlei juvenile Einwürfe parat?
Denn Gespräche auf dem von dir eingeschlagenen Pfad und Niveau möchte ich schlicht nicht führen network .
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Och ja - ich wette darauf, dieses Tierheim verlangt zukünftig auch für SoKas, die noch unterhalb der Altersgrenze für den Nachweis einer Haltereignung liegen, genau diesen Nachweis, bevor sie den Hund heraus geben...
Wie soll das gehen, man braucht doch den Hund dazu, oder
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Och ja - ich wette darauf, dieses Tierheim verlangt zukünftig auch für SoKas, die noch unterhalb der Altersgrenze für den Nachweis einer Haltereignung liegen, genau diesen Nachweis, bevor sie den Hund heraus geben...
Genau das wird ja bereits gemacht. Die Strafregisterbescheinigung vorlegen ist eine der Voraussetzungen zur Übernahme eines gelisteten Hundes. Offiziell wird das seit spätestens 1.1.2019 so gehandhabt im Tierquartier.
Allerdings: ob ein Hund legal behalten werden kann, entscheidet kein Tierheim, sondern die MA60. Im Prinzip ist egal, was das Tierheim sagt, das hat keinerlei rechtlichen Wert.
Ganz theoretisch können alle vom Tierheim ansatzweise überprüfbaren Auflagen erfüllt sein und der Hund trotzdem irgendwann abgenommen werden aus verschiedenen Gründen.
Das liegt aber alles nicht am Tierheim. Sondern am Halter, der Behörde, bestehenden Gesetzen und deren Auslegung.
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Nein straalster das brauchst du auch nicht, filtere einfach selbstständig heraus, was du von mir lesenswert findest und was nicht
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Och ja - ich wette darauf, dieses Tierheim verlangt zukünftig auch für SoKas, die noch unterhalb der Altersgrenze für den Nachweis einer Haltereignung liegen, genau diesen Nachweis, bevor sie den Hund heraus geben...
Wie soll das gehen, man braucht doch den Hund dazu, oder
Genau, den HFS mit dem Hund kann ich nur absolvieren, wenn er auf mich läuft.
In der Heimtierdatenbank muss der Besitzerwechsel von Tierheim auf mich erfolgt sein.
(Und wenn ich ihn dann hab plus die Prüfung, kann er - theoretisch - weiterhin abgenommen werden)
Auch theoretisch kann (und muss) ich zwar als Gassigänger auch eine Prüfung ablegen, aus meiner Lesart des Wiener Tierhaltegesetzes ist aber eine Umschreibung von Gassigängerberechtigung auf Besitzerberechtigung nicht möglich.
Das Tierheim selbst ist von dem Ganzen etwas abgekoppelt. Die Hunde dort sind innerhalb des Tierheims von der Führscheinpflicht ausgenommen.
Als Interessent darf ich aber nicht einfach so mit dem Hund unterwegs sein und die "Gassigeherprüfung" erlaubt mir (meine Interpretation) trotzdem nicht, den Hund zu halten. So irgendwie. Das System hat, wenn man es konsequent durchdenkt, etliche Fallstricke und Überraschungen parat.
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straalster Ohne Provokation gemeint: Du würdest dann also auch die Abgabe eines jungen SoKa nur befürworten, wenn der Interessent die Haltungserlaubnis vorlegen kann?
Ich meine ja immer noch, das Tierheim beißt sich gerade selber ein Loch in den Bauch...
Außerdem frage ich mich, wie die Frau den Hund so unproblematisch hat anmelden können - denn eines ist Fakt: Mit 9 bzw. 10 Wochen eingeführt aus Ungarn, muss es da Probleme geben bei der Anmeldung.
Es sei denn, bei der Anmeldung reicht die Angabe: "Übernahme aus dem Tierheim".
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nein,es gibt in Ö keine Probleme. Die haben nicht dieselbe Regelung wie in D bzgl Tollwut.
Ich hab 2015 meinen Staff mit 8 Wochen legal einführen können aus dem Ausland. Auch anmelden war kein Problem, hab ich online mit paar Clicks erledigt. Kurz bevor der Hund 6 Monate war bekam ich ein Schreiben bzgl des Hundeführscheins. Und dort hätte ich dann erst die nötigen Papiere vorzeigen müssen.
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Ohne Provokation gemeint: Du würdest dann also auch die Abgabe eines jungen SoKa nur befürworten, wenn der Interessent die Haltungserlaubnis vorlegen kann?
Mir geht es da überhaupt nicht um SoKa oder nicht.
Die Frau hat doch aber rechtlich gar nicht die Möglichkeit, diesen Hund zu halten - da sie eben den erforderlich Schein nicht erwerben kann. Ich finde, dass sollte ein Tierheim schon als Vorlage verlangen: Kann die Person den Hund in naher Zukunft legal halten? Ist das vom Vermieter erlaubt? Kann sie die erforderlichen Nachweise erbringen? Besteht überhaupt die Möglichkeit, dass sie den Hund behalten kann oder ist das von vornherein ausgeschlossen?
Oder kommt der Hund halt garantiert in x Wochen wieder zurück/ wird zum Wanderpokal, weil die Person das eben (aktuell) nicht kann?
In diesem Fall war es von vornherein ausgeschlossen, dass sie den Hund halten kann. Für mich ein Paradebeispiel für nachlässige Vermittlung.
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Okay dann habe ich es richtig verstanden.
Auf der Seite gibt es ja noch einige weiterführende Links mit wichtigen Informationen für Antragsteller.
Merci @pinkelpinscher
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Genau das wird ja bereits gemacht. Die Strafregisterbescheinigung vorlegen ist eine der Voraussetzungen zur Übernahme eines gelisteten Hundes. Offiziell wird das seit spätestens 1.1.2019 so gehandhabt im Tierquartier.
Evtl. musste die Frau ja deshalb "bis nach Ostern" warten, weil sie erst das Führungszeugnis vorlegen musste? Einen Einblick in das Zentralregister bekommt dann allerdings nur die zuständige Behörde - und da hat sich dann wohl herausgestellt, dass im FZ zwar keine Eintragungen sind, im ZR dagegen schon.
Genau, den HFS mit dem Hund kann ich nur absolvieren, wenn er auf mich läuft.
In der Heimtierdatenbank muss der Besitzerwechsel von Tierheim auf mich erfolgt sein.
Wie stell ich mir das dann in der Praxis vor? Gibt es da irgendwelche "Übergangsfristen", innerhalb derer dann die Prüfung gemacht werden kann, und wo der Hund in der Zeit aber dennoch schon beim Halter ist? Ist die Prüfung an sich und die dafür benötigten Zulassungsvoraussetzungen möglicherweise voneinander abgekoppelt, heißt: Für die Abgabe reicht es, nachzuweisen dass man für die Prüfung zugelassen werden DARF (Auszug aus dem ZR bzw Bescheinigung der zuständigen Behörde für die Zulassung?)?
Fragen über Fragen ...
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