Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Nur so zur Info, das TierQuartier ist überhaupt nicht knapp vom finanziellen Aspekt her.
Die haben schon genug, da ist die Stadt dahinter.
Und ja, die GmbH kenne ich auch durch die Arbeit.
Geld haben die nicht nötig, das könnt ihr mir glauben.
Auf Spenden sind die nicht angewiesen, das vermitteln sie einem auch (hatte zur Eröffnung dieses "freundliche" Erlebnis mit ihnen).
- Vor einem Moment
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Hallo,
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Ich für meinen Teil ziehe aus den Artikeln keine Info, wie die Neuvermittlung durch das Tierheim - die es ja nach dem zweiten von ich glaube network zitierten Artikel gar nicht gegeben hat - gelaufen ist.
Was für mich nach wie vor bleibt, ist der unschöne Geschmack, den der letzte Absatz des ersten Artikels hinterlässt, nämlich, dass die Vermittlung an eine dritte Bezugsperson den Hund in genau die unerwünschte Richtung treiben könnte. Ja - so früh in einem Hundeleben mehrere Halterwechsel sind echt scheiße. Aber wer hat dem Hund diese Scheiße den eingebrockt? Das jetzt als Argument dafür zu nehmen, den Hund in genau dieser Familie zu belassen, ist echt geeignet, meine Logik- und Elthikschaltkreise durcheinander zu bringen.
Sie probieren es argumentativ ja auch gar nicht auf dem Weg. Und auch nicht über das für die jeweilige Hundegesetzgebung zuständige Land, die zuständige Stadträtin, sondern probieren es über den Bund bzw Justizministerium zu spielen. (Was im Einzelfall womöglich sogar minimal erfolgversprechender sein könnt. Wenn es wirklich rein um die Vorstrafen geht. Für Wien ist ja klar definiert, mit welchen Veurteilungen man keinen gelisteten Hund halten darf. Da gibt es wenig zu diskutieren. Und dass der Magistrat mit Begründung die Haltung auch verbieten kann.)
So sehr ich verstehe, dass sie den Hund behalten möchte, die Herangegensweise ist... aus Listenhundehalteraugen doch ziemlich ärgerlich. Im Grunde geht es darum ne Ausnahme genehmigt zu kriegen, aber nicht um die durchaus problematische Hundehalternovelle ansich.
Das ist kein Rechtsstreit in Sachen Hunde, die man, wenn man sich an die Regeln hält, nicht mehr guten Gewissens halten kann, sondern ein "Ich will aber".
Der Halterin sei der Wunsch, den Hund zu behalten, unbenommen. Und ihr Vorleben is mir auch wurscht.
Nur die Haltungsvoraussetzungen um den Vorstrafenpart aufweichen zu wollen ist gesamt und generell gesehen irgendwas zwischen Äh? und Geh bitte!
Tschuldigung, aber "Ich darf keinen Listenhund haben, wegen ner bestimmten Vorstrafe" ist cirka der allerletzt wichtige Punkt in der ganzen Hundelistendiskussion. Für sie persönlich zwar nicht, aber für den Rest der Welt.
Machma Präzendenzfall. Der Hund darf sich zwar weiterhin nur auf ner umzäunten Hundetoilette bewegen und ansonsten in Totalverschnallung und mit 17 Führscheinen, Bestätigungen und Formularen und alle auch real existierenden Probleme existieren weiterhin, aber Hauptsache 2,7 Leut könnten dann ein Recht auf Hundehaltung einklagen, weil...
Man ist mit Vorstrafen nicht zwingend ein schlechter Mensch und Hundehalter, aber wo soll man den ansetzen, wenn es (auch) darum geht, dass es mit Hunden in einem gewissen Umfeld sehr wohl Probleme gab oder gibt? Das ist doch noch die praktikabelste Lösung.
Menschlich wünsch ich ihr, dass sie den Hund behalten kann. Sachlich denk ich: Bloß nicht!
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Nur so zur Info, das TierQuartier ist überhaupt nicht knapp vom finanziellen Aspekt her.
Die haben schon genug, da ist die Stadt dahinter.
Und ja, die GmbH kenne ich auch durch die Arbeit.
Geld haben die nicht nötig, das könnt ihr mir glauben.
Auf Spenden sind die nicht angewiesen, das vermitteln sie einem auch (hatte zur Eröffnung dieses "freundliche" Erlebnis mit ihnen).
Gewinnorientierter Tierschutz. Mit wohl Anlehnung an englische Killshelter, zumindest kommt von dort viel Anregung.
Plus die Querelen mit dem Wiener Tierschutzverein bzw das Aufziehen eines Konkurrenzproduktes. Nunja. Mir nicht der sympatischste Ver... ne... Firma.
Aaaaber: Falls es wirklich um Vorstrafen und "beschränkte Auskunft" geht, kann die Tierfirma wahrscheinlich gar nix dafür.
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Ich sah den Hund nicht als TH Insasse in Vermittlung stehend an.
Die Anwältin geht die Sache schon clever an und ja, um den Hund als SoKa an sich, geht es dabei nicht.
sGschmäckle bleibt bestehen ...
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Ich sah den Hund nicht als TH Insasse in Vermittlung stehend an.
Dennoch wurde er an eine Person herausgegeben, die nicht der Halter und in diesem Fall nicht als Halter geeignet ist.
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Das ist unstrittig!
Das TH steht nicht im Focus einer möglichen Anklage, gefällt dir nicht, ist aber so.
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Och ja - ich wette darauf, dieses Tierheim verlangt zukünftig auch für SoKas, die noch unterhalb der Altersgrenze für den Nachweis einer Haltereignung liegen, genau diesen Nachweis, bevor sie den Hund heraus geben...
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Das ist unstrittig!
Das TH steht nicht im Focus einer möglichen Anklage, gefällt dir nicht, ist aber so.
Aber diskussionswürdig, wie ich finde.
Das es so ist war von Anfang an klar. Ändert nichts daran, dass ich das ungünstig finde und als problematisch betrachte. Auch das habe ich von Anfang an klar gemacht.
In einem offenen Forum gehe ich davon aus, dass ich meine Meinungen mit "meiner Meinung nach/sehe ich so finde ich fragwürdig etc." durchaus äußern darf, auch wenn es aktuell juristisch nichts an der Situation ändert.
Macht hier glaube ich so ziemlich jeder. Wenn dir meine Meinungsäußerungen nicht passen, lies halt drüber weg.
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Aber sicher doch straalster
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Ist ja bald vorbei
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