Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Dann muss das eben angepasst werden.
Ne, das ist schon in Ordnung so. Weil eben einmalige kleinere Verurteilungen nicht auftauchen. Zwei- oder mehrfache kleinere Verurteilungen tauchen auch auf.
Ging mir nur darum, dass aussagen wie "ich darf den Hund nicht haben, weil ich vor 11 Jahren mal einen Ladendiebstahl begangen habe" eher unwahrscheinlich sind. ;-)
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Hallo,
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Wie kann es dann sein, dass ihr der Hund ausgehändigt wurde?
Geht mir nicht in den Kopf, dass jemand dann mal eben so einen Hund überreicht bekommt.Ja, geht mir auch nicht in den Kopf.
VERMUTLICH hapert es da an einer Zusammenarbeit zwischen den Behörden, und - wenn ich es richtig mitbekommen habe - spielt hier auch die Jugend des Hundes noch eine Rolle? Das ist aber pure Vermutung.
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Was mir bei solchen Sachen immer wieder einfällt, ist die Begegnung mit einer Listenhundhalterin in einem Freilaufgebiet, die ich da vor 2 oder 3 Jahren mal hatte.
Im Gespräch mit ihr beim gemeinsamen Spaziergang habe ich erfahren, welche Mühen sie - gemeinsam mit ihrem Mann - auf sich nimmt, um mehreren Listenhunden ein gutes Leben bieten zu können, aus Liebe zu diesen Hunden.
Für genau diese, so dermaßen verantwortungsvoll handelnde, Hundehalter/innen sind so Vollpfosten, die meinen, dass "so kleine Gesetzesbeugungen, - übertretungen oder eigene Auslegungen als Ausnahmeregelungen" doch nun wirklich als Bagatelle anzusehen sind, ein dermaßen großer Schlag in die Fresse, dass ich gar nicht so viel Essen kann wie ich
könnte...
Sorry für diese Deutlichkeit - aber das musste jetzt mal raus
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Das Tierheim hat damit nix zu tun. Es könnte allgemein informieren, darf aber keine solchen Daten abfragen (glaub ich).
Und genau das ist doch Blödsinn. Einfach nur sinnfrei.
Warum wird denn ein Hund in "unfähige" Hände gegeben? Ja natürlich hätte sich die jetzige Halterin besser informieren können. Das Tierheim aber eben auch. Die werden sogar dafür bezahlt, Tiere ordentlich zu vermitteln. Und dazu gehört unter anderem die Eignung der Halter in Erfahrung zu bringen. Haben Sie das umfassend getan? Nein, offensichtlich nicht.
Der Frau wurde vielleicht (und wahrscheinlich während sie in einem emotionalen Zustand war) mitgeteilt: "Sie müssen A, B, C - dann ist alles gut" darauf hat sie sich verlassen. Das hat sie eingehalten. Und bekommt dann Monate später: "Ja also nee, trotz der von offizieller(!) Stelle erhaltenen Angaben haben Sie keine Chance den Hund zu halten, der Ihnen von offizieller Steller in die Hand gedrückt wurde."
Wenn das so abläuft sollte ganz dringend etwas an den Gesetzen und Regelungen geändert werden. Das ist nicht logisch und nicht zu entschuldigen mit "na aber der Halter hätte doch..."
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - das sollte in beide Richtungen gelten.
Hab noch mal nachgelesen: seit 1.1.2019 muss bei Übernahme eines gelisteten Hundes dem Tierheim ein aktueller Strafregisterauszug aka Leumundzeugnis vorgelegt werden. Sollte also auch hier passiert sein.
Vorlegen musste ich es beim Magistrat schon 2010 oder 2011 zur Anmeldung zum verpflichtenden HFS.
Wegen "gewisser Vorstrafen" war schon damals die Haltung von einem Tag auf den anderen nicht mehr möglich, mein ich mich zu erinnern. Außer man hat halt getrickst und den Hund auf zb den Partner gemeldet.
Die Ausschlussgründe:
ZitatVerlässlichkeit ist nicht gegeben bei einer:
1.
rechtskräftigen Verurteilung wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsätzlichen strafbaren Handlung, wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den öffentlichen Frieden, wegen Zuhälterei, Menschenhandel oder Schlepperei, sowie wegen einer rechtskräftigen Verurteilung nach dem Verbotsgesetz 1947, StGBl. Nr. 13/1945, oder nach den §§ 28 oder 28a Suchtmittelgesetz – SMG, BGBl. I Nr. 112/1997,
2.
rechtskräftigen Verurteilung wegen gewerbsmäßigen, bandenmäßigen oder bewaffneten Schmuggels,
3.
rechtskräftigen Verurteilung wegen einer durch fahrlässigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefährdung von Menschen,
4.
rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wegen Tierquälerei gemäß § 222 Strafgesetzbuch – StGB, BGBl. Nr. 60/1974,
5.
rechtskräftigen Bestrafung wegen einer Übertretung der §§ 5 oder 6 Tierschutzgesetz – TSchG, BGBl. I Nr. 118/2004,
6.
rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung gemäß § 39 TSchG,
7.
rechtskräftigen Verhängung eines Verbots der Tierhaltung und des Umgangs mit Tieren gemäß § 4,
8.
rechtskräftigen Bestrafung wegen einer Übertretung von Aufträgen gemäß § 8 Abs. 5 oder 6.
Das klingt, auch in Anbetracht der Tilgungsfristen, nicht als wären die Marillentascherl das Problem.
Warum das Tierheim den Hund trotzdem vermittelt hat, keine Ahnung.
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Und im Führungszeugnis tauchen einmalige "kleinere" (unter 90 Tagessätzen) Verurteilungen gar nicht auf. Bei Delikten wie "Ladendiebstahl" oder "frisiertes Mofa" wäre das Führungszeugnis leer. :-)
Dann muss das eben angepasst werden.
Für mich ist das wirklich absolut sinnfrei.
Da wird jemandem ein Hund übereignet, den er gar nicht halten darf. Was soll das?
Genauso könnte ich doch jemandem erstmal einen Führerschein ausstellen und die Person rumfahren lassen, damit er in ein paar Monaten die Führerscheinprüfung macht - und dann festgestellt wird, dass er die gar nicht ablegen kann.
Da geht ein wochenlanges Prüfverfahren voraus, ehe die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller die Erlaubnis erteilt und ohne dieser keine Zulassung zur Prüfung.
Gegenfrage: Analog dem Fall Mutter/Tochter in A hätte der Hund bis zur endgültigen Überprüfung im TH verbleiben müssen? Hätte er zur Vermittlung freigegeben werden müssen/können/sollen?
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Warum das Tierheim den Hund trotzdem vermittelt hat, keine Ahnung.
Genau das ist eben mein Punkt. Warum wurde da nicht genau geprüft.
Es gibt ja auch einen Thread - Vor- und Nachkontrolle beim Tierschutz, was ist okay und was ist übergriffig (so in der Richtung). Und viele wollen definitiv keine ausgeweiteten Kontrollen. Aber genau bei solchen Fällen sieht man dann, worin das enden kann.
Da frage ich mich, warum ein Tierheim einen Hund abgibt, wenn der Abnehmer den erforderlichen Hundeführerschein gar nicht machen darf. Die Gründe für das Verbot einen Hundeführerschein abzulegen sind doch erstmal egal. Faktisch kann diese Frau diesen Hund nicht halten.
Gegenfrage: Analog dem Fall Mutter/Tochter in A hätte der Hund bis zur endgültigen Überprüfung im TH verbleiben müssen? Hätte er zur Vermittlung freigegeben werden müssen/können/sollen?
Ich finde schon. Es muss im Vorfeld klar sein, ob der Bewerber überhaupt (juristisch) dazu berechtigt ist, den Hund zu halten. Sei das jetzt durch die Erlaubnis des Vermieters oder einen anderen Nachweis. Ansonsten ist das für mich keine verantwortungsbewusste Vermittlung.
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Genau das ist eben mein Punkt. Warum wurde da nicht genau geprüft.
Ich könnte mir vorstellen, daß die Datenschutz Sache dabei eine große Rolle spielt!
Tierschutz ist nun mal privat.
Du willst sicherlich auch nicht, daß nicht befugte Leute einfach so in Deine Daten rumschnüffeln können.
Stell Dir mal vor, Du bekommst nie wieder einen Hund, nur weil Du mal nicht aufgepaßt, und daher einen Ups-Wurf bekommen hattest.
Überprüfungen machen darf nur die entsprechende Behörde!
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Wie gesagt straalster ich lese nur, dass sie im Tierheim etwas unterzeichnet hat, den genauen Inhalt kenne ich nicht!
Ich weiß ja nicht mal, wie just dieses Tierheim bei Vermittlungen vorgeht.Und wieder nur rein der Informationen aus dem Link nach, haben Tochter und Mutter nach meinem Empfinden unverantwortlich gehandelt
zu Lasten des Hundes und zu Lasten verantwortungsvoller SoKa Hundehalter.
Mag ja sein, dass die Tochter zu Anfang unwissend war, was er für ein Welpe ist, aber auf längere Sicht, mit Anmeldung des Hundes, Arztbesuchen, Umfeld usw. irgendwann wird es doch pling gemacht haben (können)
Verbockt haben sollen es nun andere, das TH, die Behörden, die Gesetze ...
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Verbockt haben es die Hundehalter, ganz klar.
Aber um noch einmal auf meine Frage zurück zu kommen:
Normalerweise ist es doch so, dass bei so einem Vorfall kein Familienmitglied den Hund (auf)nehmen darf.
Also ich kenne es nur so! Wieso hier anders gehandelt wurde, frage ich mich schon.
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Leben beide in einem Haushalt/Meldeadresse?
Haben beide einen Identischen Nachnamen?
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Leben beide in einem Haushalt/Meldeadresse?
Haben beide einen Identischen Nachnamen?
Der Vorfall war dem Tierquartier ja bekannt- es war ja kein Geheimnis, dass das die Mutter war!
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