Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Keine Ahnung Gina23
Edit: also keine Ahnung weshalb das so ablief meinte ich damit, war grad doof ausgedrückt von mir, sorry
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Hallo,
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Verbockt haben sollen es nun andere, das TH, die Behörden, die Gesetze ...
Das sehe ich nicht so. Für mich haben es alle verbockt. Sowohl Halter als auch Tierheim.
Damit der Hund erstmal abgenommen wird muss doch auch schon was vorgefallen sein? Oder?
Aber ich finde wenn der Hund schon mal im Tierquartier landet, darf dann eben nicht Hinz und Kunz sagen "Will haben!" und den Hund allen Ernstes mitbekommen. Wer Nachweise nicht erbringen möchte, bekommt das Tier eben nicht und gut.
Der Leidtragende wenn die Sorgfaltspflicht nicht eingehalten wird ist der Hund - wie so ziemlich immer.
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Abgenommen wurde er laut des Artikels der betrunkenen Tochter, ob es einen Vorfall gab, und/oder das als Abnahmegrund ausreicht
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Das reicht als Abnahmegrund in Wien- weil: Listenhund.
Bei uns herrschen da jetzt strengere Gesetze seit einigen Vorfällen mit Betrunkenen und Listenhunden.
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Also ist bereits etwas "vorgefallen" - im Sinne von Regel- oder Gesetzesverstoß. Und dann wird der Hund mal eben an die nächste Person gegeben, bei der gar nicht sicher ist, ob sie das Tier halten darf..... Joah. Also für mich trägt das Tierheim da ganz klar eine Teilschuld.
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Der Hundeführerschein für Hundeführer von Listenhunden muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung erfolgen, Hund darf nicht unter sechs Monaten alt sein.
Somit konnte die Mutter den Hund quasi nicht mit Hundeführerschein übernehmen.
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Der Hundeführerschein für Hundeführer von Listenhunden muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung erfolgen, Hund darf nicht unter sechs Monaten alt sein.
Somit konnte die Mutter den Hund quasi nicht mit Hundeführerschein übernehmen.
Das erklärt noch immer nicht, warum der Hund an eine Person abgegeben wurde, die den Hund faktisch nicht halten kann - da sie überhaupt keinen Hundeführerschein ablegen kann.
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Das reicht als Abnahmegrund in Wien- weil: Listenhund.
Bei uns herrschen da jetzt strengere Gesetze seit einigen Vorfällen mit Betrunkenen und Listenhunden.
Das halte ich für gut, denn niemand kann betrunken einen Hund sicher und verantwortungsvoll führen. Absolut asoziales Verhalten...
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Evtl. weil das dem Tierheim nicht bekannt war straalster , nicht bekannt sein kann
mit anderen Worten, ich kann dir keine Antwort auf deine Frage nennen!
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Die Mutter wird ja anwaltlich vertreten und der Hund lebt nach meinem Leseverständnis noch bei ihr!
Mit viel Glück und sicher auch vielen Kosten geht womöglich für Hund & Halterin noch alles gut aus. -
Der Hundeführerschein für Hundeführer von Listenhunden muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung erfolgen, Hund darf nicht unter sechs Monaten alt sein.
Somit konnte die Mutter den Hund quasi nicht mit Hundeführerschein übernehmen.
Hab ich jetzt einen Denkfehler?
Der Hund wäre ja dann schon alt genug gewesen. Das ganze ist Ende 2018 bzw. bis April 2019 passiert.
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