Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Weshalb Denkfehler, bzw. in Blick auf was?
Das Alter des Hundes steht der Ablegung des Hundeführerscheins der Mutter ja nicht im Weg, bzw. hat nichts mit der Ablehnung durch das Amt zu tun.
Edit: Im Nov. 2018 war er laut Artikel 9 Wochen jung, die Tochter hätte demnach nicht vor Ende Mai, eher Anfang Juni 2019 den FS ablegen können. Da war der Hund schon wegen Trunkenheit der Tochter eingezogen.
Die Mutter -wieder laut Artikel- bemüht sich seit der Übernahme im April 2019 um den Hundeführerschein zum Halten von Listenhunden.
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Weshalb Denkfehler, bzw. in Blick auf was?
Das Alter des Hundes steht der Ablegung des Hundeführerscheins der Mutter ja nicht im Weg, bzw. hat nichts mit der Ablehnung durch das Amt zu tun.
Dann hab ich Deinen Beitrag unten nicht so ganz verstanden.
Bzw. auf was war der bezogen?
Der Hundeführerschein für Hundeführer von Listenhunden muss innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Haltung erfolgen, Hund darf nicht unter sechs Monaten alt sein.
Somit konnte die Mutter den Hund quasi nicht mit Hundeführerschein übernehmen.
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Statt dessen darauf zu bauen, sich solche "Ausnahmen" als "Kavaliersdelikt" zurecht basteln zu dürfen, finde ich allen anderen gegenüber unfair, die sich tatsächlich sorgfältig darum kümmern, solche "Ausnahmen" eben nicht zustande kommen zu lassen, sondern im Vorfeld schon für angemessene Maßnahmen Sorge tragen.
Als könnte man sich auf jeden Fall vorbereiten ... puhh ...
Und, woher willst Du das denn wissen? Du weisst doch genau so wenig, dass sie keine Vorsorgemassnahmen (Plan B, C) hatte, der vll. nur akut nicht gegriffen hat. Würde fast wetten, dass solche Kavaliersdelikte überall immer wieder mal stattfinden, auch bei denen, die schon im Vorfeld tatsächlich für angemessene Massnahmen Sorge getragen haben. Sie werden nur nicht in diesem einen Augenblick aufgegriffen.
Es gibt immer Situationen bzw. kann man in solche kommen, in denen versagen alle (noch so guten) Pläne oder sie hat es einfach nur gut gemeint, wollte z.B. nicht nachts einen Kollegen mit so einem Schein wachrütteln, antreten lassen, weil sie vll. über Tag noch nicht wusste, dass es sie am Abend von den Füssen haut, oder der war so ungeplant aktuell nicht verfügbar (zumeist muss man so etwas ja anmelden).
Und wenn es stimmt, dass der Hund doppelt und dreifach gesichert nur mal Bein heben sollte, finde ich, dass man nicht päpstlicher sein muss, als der Papst. Alleine schon diese Ausrüstung am Hund (und nur mal kurz vor die Haustüre, also der Ort) würde für mich darauf deuten, dass eben eine gute Portion Verantwortung vorhanden ist. So ein Hund ist doch kein frisch gefangener, sibirischer Tiger
(vermutlich sogar harmlos, wie viele seiner Rassevertreter).
Und nur aus Prinzip ... Gott, bei solchen Forderungen sollte man aufpassen, dass einem Prinzipien (auf Rechtsbasis) nicht selbst auf die Füsse fallen, derart straff ausgelegt.
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Dann hab ich Deinen Beitrag unten nicht so ganz verstanden.
Bzw. auf was war der bezogen?
Auf die Herrausgabe ohne HFS.
Weil der Hund ohne vorhanden Hundeführerschein zum Halten von Listenhunden an die Mutter gegeben wurde.
Den konnte sie ja VOR Übernahme gar nicht vorlegen, bzw. zum Tierheim mitbringen.
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Weshalb Denkfehler, bzw. in Blick auf was?
Das Alter des Hundes steht der Ablegung des Hundeführerscheins der Mutter ja nicht im Weg, bzw. hat nichts mit der Ablehnung durch das Amt zu tun.
Doch. Wenn der Hund unter 6 Monate alt war, musste er keinen HFS absolvieren und dann hätt man theoretisch noch 3 Monate warten können.
Vermutlich aber wird ein Heute-Artikel nie alle Details beleuchten oder von jemandem geschrieben worden sein, der die Ungereimtheiten bemerkt. Ist halt eine nett-tragische Geschichte und passt damit ins Blatt.
Kann mir übrigens nicht vorstellen, dass der Rechtstreit was bringt, außer Kosten. Im Recht ist die Halterin ja nicht, jedenfalls der Stadt gegenüber. Wenn überhaupt, ist beim Tierheim intern was schief gelaufen. Aber auch da: Nix genaues weiß man nicht. Nur dass das Tierquartier mittlerweile Strafregisterauszüge vorgelegt bekommen will (Nicht einfach einsehen kann. Derdas Magistrat will ja auch die Papierform zur Anmdung mitgebracht)
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Dann hab ich Deinen Beitrag unten nicht so ganz verstanden.
Bzw. auf was war der bezogen?
Auf die Herrausgabe ohne HFS.
Weil der Hund ohne vorhanden Hundeführerschein zum Halten von Listenhunden an die Mutter gegeben wurde.
Den konnte sie ja VOR Übernahme gar nicht vorlegen, bzw. zum Tierheim mitbringen.
Der Neubesitzer muss keinen HFS beim Tierheim machen. Er muss mit genau diesem einen Hund spätestens 3 Monate später zum Magistrat. Wenn er in Wien wohnt.
Sonst bräucht das Tierheim wahrscheinlich extra Prüfungstermine für Interessenten vor Ort. Die müssen persönlich mit dem Hund die Prüfung ablegen (und auch bezahlen) - als Gassigänger, nicht als Besitzer. Das Tierheim darf, solange der Hund dem Tierheim gehört, den Hund ja nicht mitgeben zum "Machen sie mal ne Prüfung" (Zum Spaziergang auch nicht) Da macht sich das Tierheim seinerseits strafbar.
Führscheinlos geht nur über Besitzerwechsel (und bei Junghunden) und das auch nur max. 3 Monate nach Eintrag des Hundes in die Heimtierdatenbank plus Steueranmeldung
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Schon klar @pinkelpinscher.
Ich sehe die drei Monate Wartezeit schon, zumindest auch in Blick auf die bereits vergangenen Monate und das erst jetzige Bekanntwerden des Falls.
Abgelehnt wurde ja nicht wegen dem Hund, sondern der Haltern, der Mutter selbst!
Dass ein erfolgsführender Rechtsstreit folgt, kann ich mir auch schwer vorstellen, deshalb erneut mit viel Glück! Na und klar, die Geschichte füllt das Blatt
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Außerdem wäre das Geschrei doch wieder groß, wenn gerade in dieser Situation irgendetwas passieren würde. Hund reißt sich los, rennt auf die Straße, springt ein Kind um, bringt es zu Fall oder sonst was...
Du das passiert in Auslaufgebieten mit Hunden doch wesentlich häufiger, also wen anstupsen, aber auch wen umreissen, und natürlich auch Kinder. Das ist mitnichten an SoKas gebunden. Würde sogar meinen, der klassische Tutnix hat hier die Nase vorne.
Manchmal verstehe ich einfach nicht warum es einigen Menschen so schwer fällt sich einfach mal an Regeln und Gesetze zu halten.
Wieso einigen Menschen? Ganz viele halten sich nicht an Gesetze bzw. legen sie für sich selbst anders aus, empfinden es teilweise sicherlich auch so, als hätten sie dem Gesetz und den Regeln genüge getan. Das ist keine Ausnahme einiger weniger ist, sondern vieler. Es gibt einiges, was Hunde eigentlich gar nicht dürfen sollen (bzw. wofür Halter Sorge tragen sollten) und was man sogar anzeigen könnte, wenn die Gesellschaft ihre Prinzipien eng auslegen würde.
Überwiegend passiert ja auch nichts schlimmes, das meiste geht gut aus (das war aber beim Pipimachen der Sokas auch so). Und wenn mal nicht, gibt es eher selten einen Kläger, weil kaum jemand ein Fass dafür aufmachen möchte (also nur rein für einen Verstoss aus Prinzip, unabhängig davon, ob etwas passiert ist). Man spricht also davon, was hätte passieren können. Was für den einen gilt, müsste für alle anderen und selbstverständlich für sich selbst auch gelten.
Ich glaube da haben wir (als Hundehalter) in Deutschland wirklich noch ein entspanntes Leben. Vielleicht einfach mal mit dem zufrieden sein was man hat und nicht permanent mehr fordern.
Wer fordert denn mehr? OK, man möchte nicht noch mehr Auflagen und Gesetze haben. Zumindest nicht für sich selbst, für andere dann schon?
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Ist halt eine nett-tragische Geschichte und passt damit ins Blatt.
Na und klar, die Geschichte füllt das Blatt
Na bitte, aber immerhin haben wir uns hier sehr gut darüber unterhalten!
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Eigentlich müsste man eine solche Regelung auf alle Hunde ausweiten - ich bin mir sicher, müsste man zur Hundehaltung nachweisen, dass man ein sauberes Führungszeugnis hat, würden einige gefährliche und verantwortungslose Hund-Mensch-Kombis weniger rumlaufen.
Das denke ich eher nicht.
Denn - wie mir scheint - ausgerechnet bei solchen Rassen, bei denen es jetzt schon solche Voraussetzungen hat .... Und sie haben dennoch welche ...
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