Der "gefährliche" Hund

  • Mehrere Vorstrafen die jeweils zur Verlängerung der Fristen führen, Tochter, die mit Hund betrunken in der Öffentlichkeit auffällt... Das klingt alles andere als seriös.

    Wie kann es dann sein, dass ihr der Hund ausgehändigt wurde?

    Geht mir nicht in den Kopf, dass jemand dann mal eben so einen Hund überreicht bekommt.

  • Ihr wurde der Hund ausgehändigt und sie musste unterschreiben, dass der Hund auf sie angemeldet wird und sie den Hundeführschein macht.

    Den Hundeführschein lässt man sie aber jetzt nicht machen.

    Ich kann aber auch nicht verstehen, wieso man ihr den Hund dann so wieder gibt.

    Betrifft ja alles die Stadt Wien.

    Irgendwie verwirrt mich der Fall. Oder ich hab einen Denkfehler.

  • Ihr wurde der Hund ausgehändigt und sie musste unterschreiben, dass der Hund auf sie angemeldet wird und sie den Hundeführschein macht.

    Den Hundeführschein lässt man sie aber jetzt nicht machen.

    Ich kann aber auch nicht verstehen, wieso man ihr den Hund dann so wieder gibt.

    Betrifft ja alles die Stadt Wien.

    Irgendwie verwirrt mich der Fall. Oder ich hab einen Denkfehler.

    Meines wissen darf nur die Polizei strafregister einsehen.

  • Aber ist es denn nicht so, dass wenn ein Hund entzogen wird, kein Familienmitglied den Hund dann bekommt?

    Soweit ich weiß, ist der Hund dann für die ganze Familie "gesperrt".

  • Das ließe sich aber damit lösen, dass ein Führungszeugnis vor Abgabe des Hundes vorgelegt werden muss. Das ist beispielsweise in Sachsen der Fall. Quasi wie die Selbstauskunft / Bonitätsauskunft vor dem Mieten einer Wohnung.

  • Hab meinen Beitrag editiert, er entsprach inhaltlich dem Statement von Hundundmehr ;)

    In DE ist es zumindest (noch) so, dass nicht alle Behörden/staatl. Einrichtung Zugang zu allen personenbezogenen Daten der Bürger haben, ich denke, dass das in A nicht groß anders sein wird!

    Rein von dem Zeitungsartikel sehe ich kein Fehlverhalten des Wiener Tierheim, die Mutter hat unterzeichnet dass sie alles Geforderte erbringt (auch hier kennt keiner den genauen Inhalt!).

  • Das ließe sich aber damit lösen, dass ein Führungszeugnis vor Abgabe des Hundes vorgelegt werden muss.

    Und im Führungszeugnis tauchen einmalige "kleinere" (unter 90 Tagessätzen) Verurteilungen gar nicht auf. Bei Delikten wie "Ladendiebstahl" oder "frisiertes Mofa" wäre das Führungszeugnis leer. :-)

  • Das ließe sich aber damit lösen, dass ein Führungszeugnis vor Abgabe des Hundes vorgelegt werden muss.

    Und im Führungszeugnis tauchen einmalige "kleinere" (unter 90 Tagessätzen) Verurteilungen gar nicht auf. Bei Delikten wie "Ladendiebstahl" oder "frisiertes Mofa" wäre das Führungszeugnis leer. :-)

    Dann muss das eben angepasst werden.

    Für mich ist das wirklich absolut sinnfrei.

    Da wird jemandem ein Hund übereignet, den er gar nicht halten darf. Was soll das?

    Genauso könnte ich doch jemandem erstmal einen Führerschein ausstellen und die Person rumfahren lassen, damit er in ein paar Monaten die Führerscheinprüfung macht - und dann festgestellt wird, dass er die gar nicht ablegen kann.

  • Was man bei dieser ganzen Debatte nicht vergessen darf - Stichwort ‚hätte man ja nachlesen können‘:

    Wir vergessen glaub ich oft, dass das Thema Landeshundegesetz bei vielen Leuten völlig unbekannt ist. Wenn man mit Listenhunden oder sogar Hunden generell keinen Kontakt hat, dann kommen einige vielleicht gar nicht drauf, dass es da Auflagen geben könnte. Hab ich jetzt in der eigenen Familie erlebt, und zwar bei sehr intelligenten, gebildeten Leuten. ‚Warum sollte mein Zehnjähriger nicht mit nem Dobermann laufen können, ich bin doch (in den 80ern) auch...‘ Die waren schon auf halbem Weg zur Anschaffung als ich reingegrätscht hab.

  • Und just deshalb ist der Ruf nach Vorlage eines Führungszeugnis für alle Hundehalter sinnlos!

    Auch, bzw. insbesondere in Blick auf SoKa Hundehalter.

    Ein leeres Führungszeugnis sagt über den Antragsteller/In in erster Linie nur eines aus, nämlich dass nichts aufgeführt wurde! Mehr nicht!

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