Der "gefährliche" Hund

  • Logisch ist es nicht. Nur in dem Fall halt kein Grund, sich aufzuregen. Emotional tragisch für die Besitzerin, aber rechtlich nicht falsch. Oder irgendwie willkürlich entschieden. Sie hat den Hund aufgenommen, obwohl sie ihn nicht halten darf.

    Die Sinnhaftigkeit der Regelung kann bezweifelt werden. Die Tatsache, dass es das als Gesetz gibt allerdings nicht.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und so.

    Genauso die Sache mit den Strafen für Gassigehen ohne Hundeführschein. Bloß, weil es selten exekutiert wird, is die Regelung trotzdem da. Ich hab nicht umsonst den Mann nie mit dem gelistete Hund gehen lassen, sondern notfalls Hundesitter mit Gassiberechtigung mitm Taxi anfahren lassen. Weil, wer sich dran hält, weiß, was blödestensfalls passiert, wenn er sich nicht dran hält.

  • Wäre aber alles nachlesbar.

    "Witzig" an der Sache ist doch aber, dass sie die ihr genannten Auflagen erfüllt hat und erfüllen durfte - und zum Schluss kommt dann "Ach sooooo, Sie haben da vor fast zwei Jahrzehnten Scheiße gebaut - also dann können Sie den von uns an Sie ausgehändigten Hund doch nicht halten."

    Das ist doch Quatsch. Dann hätte der Hund nie bei ihr landen dürfen. Dann muss das eben vor der Abgabe überprüft werden oder vor der Abgabe ein Hundeführerschein vorhanden sein. Aber doch nicht erstmal Hund abgeben und dann prüfen, ob sie dazu überhaupt als tauglich betrachtet wird.

  • Wäre aber alles nachlesbar.

    "Witzig" an der Sache ist doch aber, dass sie die ihr genannten Auflagen erfüllt hat und erfüllen durfte - und zum Schluss kommt dann "Ach sooooo, Sie haben da vor fast zwei Jahrzehnten Scheiße gebaut - also dann können Sie den von uns an Sie ausgehändigten Hund doch nicht halten."

    Das ist doch Quatsch. Dann hätte der Hund nie bei ihr landen dürfen. Dann muss das eben vor der Abgabe überprüft werden oder vor der Abgabe ein Hundeführerschein vorhanden sein. Aber doch nicht erstmal Hund abgeben und dann prüfen, ob sie dazu überhaupt als tauglich betrachtet wird.

    Man muss mit dem Hund nicht sofort zum Führschein antreten. Wenn ich es richtig lese, war der Hund 5 Monate alt bei Übernahme und damit noch zu jung. Bis zur Prüfung und Anmeldung ist der Hund quasi geduldet oder im halb rechtsfreien Raum.

    Beim Termin am Magistrat muss der Vorstrafenregister vorgelegt werden.

    Das Tierheim hat damit nix zu tun. Es könnte allgemein informieren, darf aber keine solchen Daten abfragen (glaub ich). Die Haltung genehmigt nicht das Tierheim. Das macht die Behörde. Später.

  • Das Tierheim hat damit nix zu tun. Es könnte allgemein informieren, darf aber keine solchen Daten abfragen (glaub ich).

    Naja, es geht hier ums TierQuartier. Und das gehört der Stadt Wien.

    Also da wäre ich mir nicht so sicher.

  • Ich halte und hielt ja selbst immer Listenhunde. Aber:

    Hier in Niedersachsen fällt mir leider auf, dass vermehrt eher bildungsferne "Klischee-Halter" sich für diese Rassen entscheiden (gibt hier keinerlei Auflagen und ist daher einfach).

    Vor dem Hintergrund, dass diese Rassen i.d.R. eine ordentliche Portion Trieb mitbringen und nicht wenige unverträglich sind, finde ich es durchaus sinnvoll, bei Vorstrafen Zuverlässigkeit/charakterliche Eignung/Verantwortungsbewusstsein in Frage zu stellen. Unkontrolliert, unerzogen oder gar hochgepusht (weil cool) besteht da durchaus Gefahrenpotential durch diese Hunde.

    Dass durch Verjährungsfristen dann auch mal Leute betroffen sind, die sich zwischenzeitlich "gebessert" haben, ist dann eben so. Niemand ist gezwungen, Straftaten zu begehen - die Mehrheit der Menschen wird auch in jungen Jahren nicht straffällig.

    Eigentlich müsste man eine solche Regelung auf alle Hunde ausweiten - ich bin mir sicher, müsste man zur Hundehaltung nachweisen, dass man ein sauberes Führungszeugnis hat, würden einige gefährliche und verantwortungslose Hund-Mensch-Kombis weniger rumlaufen.

  • Eigentlich müsste man eine solche Regelung auf alle Hunde ausweiten

    Genau das meinte ich oben!

    Wenn, dann alle. Aber nicht nur Listenhunde.

    Wir haben ja einige Listenhunde bei uns in der Umgebung und ich muss ehrlich zugeben: keiner dieser Leute bedient ein Klischee.

    Natürlich schade, wenn es sowas immer noch gibt. Vor allem für die Hunde.

  • Das Tierheim hat damit nix zu tun. Es könnte allgemein informieren, darf aber keine solchen Daten abfragen (glaub ich).

    Und genau das ist doch Blödsinn. Einfach nur sinnfrei.

    Warum wird denn ein Hund in "unfähige" Hände gegeben? Ja natürlich hätte sich die jetzige Halterin besser informieren können. Das Tierheim aber eben auch. Die werden sogar dafür bezahlt, Tiere ordentlich zu vermitteln. Und dazu gehört unter anderem die Eignung der Halter in Erfahrung zu bringen. Haben Sie das umfassend getan? Nein, offensichtlich nicht.

    Der Frau wurde vielleicht (und wahrscheinlich während sie in einem emotionalen Zustand war) mitgeteilt: "Sie müssen A, B, C - dann ist alles gut" darauf hat sie sich verlassen. Das hat sie eingehalten. Und bekommt dann Monate später: "Ja also nee, trotz der von offizieller(!) Stelle erhaltenen Angaben haben Sie keine Chance den Hund zu halten, der Ihnen von offizieller Steller in die Hand gedrückt wurde."

    Wenn das so abläuft sollte ganz dringend etwas an den Gesetzen und Regelungen geändert werden. Das ist nicht logisch und nicht zu entschuldigen mit "na aber der Halter hätte doch..."


    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - das sollte in beide Richtungen gelten.

  • es gibt aktuell einen Fall da darf eine Hundehalterin die Sachkunde nicht ablegen wegen einer Vorstrafe (Ladendiebstahl) aus dem Jahr 2001.. d.h sie muss den Hund abgeben oder er wird eingezogen. Anderer Fall: hundebesitzerin hat die Sachkunde, liegt aber mit Lungenentzündung flach. Ihr mitbewohner (ohne Sachkunde) führt die 2 Hunde in Houdini-Montur (Maulkorb, halsband, Leine) kurz aufs Grün vor dem Haus, wird erwischt: strafe für die Hundehalterin von 3000€, der Mitwohner 1500€ und drohende Abnahme der Hunde aufgrund von "fehlender zuverlässigkeit"


    Und man tut es nicht weil... aus den selben gründen warum das OA hier in DE nicht reagiert. Personalmangel, Faulheit, keine Lust,...

    Unfassbar, so etwas ...

    Nein, das finde ich nicht unfassbar.

    Im ersten Fall (Ladendiebstahl vor 19 Jahren) habe ich so meine Zweifel, ob DAS tatsächlich der Hauptgrund ist; Wir haben hier nicht mehr Informationen, weshalb ich persönlich mir da noch gar kein Bild machen will.

    Im zweiten Fall: Sorry - aber die Besitzerin der Hunde hat sich freiwillig für die Haltung von zwei Hunden entschieden, für die es behördliche Auflagen (mindestens Sachkunde, evtl. sogar die Auflage, diese zwei Hunde NICHT GLEICHZEITIG ausführen zu dürfen) gibt. SIE weiß darum, und hat auch für den Notfall für einen auflagenkonformen Notfallplan zu sorgen. Statt dessen darauf zu bauen, sich solche "Ausnahmen" als "Kavaliersdelikt" zurecht basteln zu dürfen, finde ich allen anderen gegenüber unfair, die sich tatsächlich sorgfältig darum kümmern, solche "Ausnahmen" eben nicht zustande kommen zu lassen, sondern im Vorfeld schon für angemessene Maßnahmen Sorge tragen.

    Im Fall von Aoleon Mit 18 ein frisiertes Mofa fahren, fällt normalerweise unter das Jugendstrafrecht - und da gibt es niemals mehr eine Eintragung, die nach 20 Jahren noch Gültigkeit hat! Auch in diesem Fall würde ich lieber erst mal mehr hinterfragen, ob da nicht doch noch irgend etwas anderes mit hineinspielt, bevor ich "einfach so glaube", was die Leute da erzählen...

    Im Fall von Gina23 wird es sehr, sehr deutlich, weshalb ich solche Behauptung doch sehr differenziert betrachte, bevor ich mir da eine Meinung bilde: Da wird behauptet, nur wegen eines "Marillentascherl- und Maskendiebstahls" würde jetzt die Hundehaltung nicht erlaubt - Fakt ist aber: Es gab tatsächlich MEHRERE Vorstrafen, die die Verjährungsfrist von 10 Jahren jeweils immer neu verlängerte. Wenn die Frist also derzeit - aber nur, wenn kein neuer Vorfall diese erneut verlängert - in 2024 ausläuft, war der letzte Vorfall 2014, und das sind noch keine 6 Jahre her.

    Dazu kommt: Der Hund war illegal von der Tochter angeschafft worden, und diese hat sich BETRUNKEN mit dem Hund in der Öffentlichkeit gezeigt.

    Gerade in diesem Fall würde ich doch lieber mal den gesamten Rahmen betrachten, denn da kommt so einiges zusammen, was zumindest die Wahrscheinlichkeit auf eine Bewertung als "suspekt" deutlich erhöht. Meine Meinung.

  • Sorry - aber die Besitzerin der Hunde hat sich freiwillig für die Haltung von zwei Hunden entschieden, für die es behördliche Auflagen (mindestens Sachkunde, evtl. sogar die Auflage, diese zwei Hunde NICHT GLEICHZEITIG ausführen zu dürfen) gibt. SIE weiß darum, und hat auch für den Notfall für einen auflagenkonformen Notfallplan zu sorgen. Statt dessen darauf zu bauen, sich solche "Ausnahmen" als "Kavaliersdelikt" zurecht basteln zu dürfen, finde ich allen anderen gegenüber unfair, die sich tatsächlich sorgfältig darum kümmern, solche "Ausnahmen" eben nicht zustande kommen zu lassen, sondern im Vorfeld schon für angemessene Maßnahmen Sorge tragen.

    Dem stimme ich sofort zu :gut:

    Außerdem wäre das Geschrei doch wieder groß, wenn gerade in dieser Situation irgendetwas passieren würde. Hund reißt sich los, rennt auf die Straße, springt ein Kind um, bringt es zu Fall oder sonst was...

    Manchmal verstehe ich einfach nicht warum es einigen Menschen so schwer fällt sich einfach mal an Regeln und Gesetze zu halten. Ich glaube da haben wir (als Hundehalter) in Deutschland wirklich noch ein entspanntes Leben. Vielleicht einfach mal mit dem zufrieden sein was man hat und nicht permanent mehr fordern.

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