Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Furchtbar..... warum hat der Mann die Hunde noch??
Denke, solange der Hund noch keinen Menschen gebissen hat, wird das vermutlich auch so bleiben
(ok, kenne die Gesetzeslage in A nicht ... weiss nicht, ob das ausreichen würde, wenn ein anderer Hund totgebissen wird, einem Halter den Hund abzunehmen)
dank der neuen Listenhundegesetze wäre der Spielraum die Hunde sofort einzuziehen eigentlich da...
aber wie es immer so ist- es trifft immer nur die die sich nichts zuschulden kommen lassen.
- Vor einem Moment
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dank der neuen Listenhundegesetze wäre der Spielraum die Hunde sofort einzuziehen eigentlich da...
Man tut es nicht, weil?
(sind die so neu, dass das entsprechende dahinter nicht automatisch ins Rollen kommt?)
aber wie es immer so ist- es trifft immer nur die die sich nichts zuschulden kommen lassen.
Verstehe ich jetzt nicht
Die Halter, die sich nichts zu schulden kommen lassen, denen werden die Hunde eingezogen? Und andere, deren Hunde schon tot gebissen haben, dürfen ihre behalten?
Das kann doch nicht sein, nicht mal in A
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Verstehe ich jetzt nicht
Die Halter, die sich nichts zu schulden kommen lassen, denen werden die Hunde eingezogen?
Ne, ich glaube das ist so gemeint, dass diejenigen, die sich nichts zuschulden kommen lassen, den Schaden haben (so wie die Frau, deren Hund durch einen anderen getötet wurde), und die, die den Schaden verursacht haben, mit nichts oder nur einem blauen Auge davon kommen.
Was mich in dem Fall allerdings wundert: Es wird immer nur von Schadenersatz in diesem Fall geschrieben - was ist mit einer Anzeige beim Ordnungsamt z. B.?
Die Gerichte sind nämlich NICHT für eine Ahndung des Halters hinsichtlich dessen Hundehaltung bei einer Schadenersatzklage zuständig - denn da geht es ausschließlich um den Schadenersatz.
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dank der neuen Listenhundegesetze wäre der Spielraum die Hunde sofort einzuziehen eigentlich da...
Man tut es nicht, weil?
(sind die so neu, dass das entsprechende dahinter nicht automatisch ins Rollen kommt?)
aber wie es immer so ist- es trifft immer nur die die sich nichts zuschulden kommen lassen.
Verstehe ich jetzt nicht
Die Halter, die sich nichts zu schulden kommen lassen, denen werden die Hunde eingezogen? Und andere, deren Hunde schon tot gebissen haben, dürfen ihre behalten?
Das kann doch nicht sein, nicht mal in A
es gibt aktuell einen Fall da darf eine Hundehalterin die Sachkunde nicht ablegen wegen einer Vorstrafe (Ladendiebstahl) aus dem Jahr 2001.. d.h sie muss den Hund abgeben oder er wird eingezogen. Anderer Fall: hundebesitzerin hat die Sachkunde, liegt aber mit Lungenentzündung flach. Ihr mitbewohner (ohne Sachkunde) führt die 2 Hunde in Houdini-Montur (Maulkorb, halsband, Leine) kurz aufs Grün vor dem Haus, wird erwischt: strafe für die Hundehalterin von 3000€, der Mitwohner 1500€ und drohende Abnahme der Hunde aufgrund von "fehlender zuverlässigkeit"
Und man tut es nicht weil... aus den selben gründen warum das OA hier in DE nicht reagiert. Personalmangel, Faulheit, keine Lust,...
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Das ist die Krux. Manchmal scheint es nur schwarz oder weiß zu geben. Heißt: Es wird überzogen reagiert oder aber zu lasch (vor allen Dingen da wo es notwendig wäre). Das Vorstrafen beachtet werden ist ja gut und schön, aber was hat Hundehaltung mit Ladendiebstahl vor 19 Jahren zu tun? Und da wo der Hund gut gesichert vor die Tür, aus einem Notfall heraus, kommt wird auch auf den Putz gehauen? Aber anderen Orts wird Leinenzwang nicht durchgesetzt (Berlin liefen eine Menge Hunde frei obwohl Leinenzwang herrscht). Das Ganze System ist in meinen Augen untauglich, da es immer wieder nur ein Flickwerk ist, keine wirklich klaren Linien die vor allen Dingen denen zugute kommen, welche rücksichtsvoll und umsichtig handeln. So werden in meinen Augen Deppen herangezogen.
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Man tut es nicht, weil?
(sind die so neu, dass das entsprechende dahinter nicht automatisch ins Rollen kommt?)
Verstehe ich jetzt nicht
Die Halter, die sich nichts zu schulden kommen lassen, denen werden die Hunde eingezogen? Und andere, deren Hunde schon tot gebissen haben, dürfen ihre behalten?
Das kann doch nicht sein, nicht mal in A
es gibt aktuell einen Fall da darf eine Hundehalterin die Sachkunde nicht ablegen wegen einer Vorstrafe (Ladendiebstahl) aus dem Jahr 2001.. d.h sie muss den Hund abgeben oder er wird eingezogen. Anderer Fall: hundebesitzerin hat die Sachkunde, liegt aber mit Lungenentzündung flach. Ihr mitbewohner (ohne Sachkunde) führt die 2 Hunde in Houdini-Montur (Maulkorb, halsband, Leine) kurz aufs Grün vor dem Haus, wird erwischt: strafe für die Hundehalterin von 3000€, der Mitwohner 1500€ und drohende Abnahme der Hunde aufgrund von "fehlender zuverlässigkeit"
Und man tut es nicht weil... aus den selben gründen warum das OA hier in DE nicht reagiert. Personalmangel, Faulheit, keine Lust,...
Unfassbar, so etwas ...
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Ein entfernter Bekannter würde so gerne nen Listi ausm Tierheim aufnehmen, darf er aber nicht.
Weil er vor 20 Jahren (!) mit 18 mit nem frisierten Mofa erwischt und verurteilt wurde.
Dagegen dann einige der Jungs ausm Viertel, die alle mindestens 2 Vorstrafen haben. Die kümmern sich halt nen Scheißdreck, kaufen die Hunde halt vom Vermehrer und melden die nicht an.
Stört ja auch keinen.
Ohja, die Gesetze für Listenhunde sind wirklich voll logisch und hilfreich und überhaupt.
Arren war gestern mit auf nem Geburtstag. 15 Leute, ein Arren im Paradies, er ist von einem zum anderen und hat um Streicheleinheiten gebettelt.
Natürlich durfte er das nur weil mir quasi von allen Seiten gesagt wurde ich soll ihn doch bitte laufen lassen, der arme Hund an der Leine und überhaupt... Hamilton hatte sich aufs Sofa verzogen und döste, ich hatte immer ein Auge auf Arren.
Dann kamen neue Gäste, ich hab ihn direkt mal wieder angeleint weil er halt so stürmisch ist und ich nicht wußte ob die Neuankömmlinge auch einverstanden sind mit Hund laufen lassen.
Nein, "das ist doch so ein Kampfhund!" und "Die sind doch so gefährlich!". Okay. Macht mir ja nix wenn Arren an der Leine bleibt.
Aber im Laufe des Gesprächs erzählt dann jemand völlig selbstverständlich davon das sie ja schon mehrfach gebissen wurde, zuletzt von nem angeleinten Hund als sie an ihm (und seinem Halter) vorbeiging.
Und das sei ja ganz normal gewesen, der Hund hätte sich ja sicher vor ihrem Schatten erschreckt und deswegen gebissen. Das der Halter völlig entsetzt war, das war ihr unverständlich. Und denen mit "Der ist gefährlich!" war das ebenso klar das der beißende Hund ja sicher echt nur Angst vorm Schatten hatte und man für sowas ja Verständnis hat.
Yoah. Was soll man dazu noch sagen?
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Ein entfernter Bekannter würde so gerne nen Listi ausm Tierheim aufnehmen, darf er aber nicht.
Weil er vor 20 Jahren (!) mit 18 mit nem frisierten Mofa erwischt und verurteilt wurde.
So ein ähnlicher Fall stand letzte Woche bei uns in der Zeitung.
Nur, dass der Hund bereits da ist und das alles 19 Jahre her ist.
Da greift man sich doch auf den Kopf!
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Natürlich ist das mit den Vorstrafen so ne Sache. Man kann auch völlig unbescholten ein Depp sein und umgekehrt.
Trotzdem ist das im genannten Fall schlichtweg schlecht informiert und keine willkürliche Entscheidung, sondern der Gesetzestext. Müsst noch mal nachlesen, aber ich meine, das steht für Wien seit 2010 so drin. Wer sich dann 2018 vorbestraft nen Hund anschafft und sich dann wundert. Nun. Das ist dann leider ein Doofpunkt auf Halterseite.
Die ganzen Regulierungen sind nicht neu. In Deutschland teilweise fast 10 Jahre länger so. Das kommt weder ais dem Nichts, noch überraschend, noch sonstwas. Listenhund übernehmen ohne Vorabinformation ist leider definitiv nicht vernünftig. Wäre aber alles nachlesbar.
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Ich sehe den Sinn dahinter nicht, ehrlich.
Jeden anderen Hund kannst Du Dir anschaffen, nur keinen Listenhund.
Da sind wir wieder bei dem Thema, dass man sich in anderen Bundesländern andere Hunde anschaffen darf als in Wien, weil: jeder hat ne andere Rasseliste.
Für mich komplett sinnbefreit.
Ach, und ab 2024 darf sie dann wieder einen Listenhund halten. Voll logisch
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