Der "gefährliche" Hund

  • Und ich habe weder auf Rückfrage hier im Thread noch per PN eine Antwort darauf erhalten, wo ich "Rassismus auf Hundeebene" formuliert hätte - ich bin nämlich gar keine Andersdenkende. Ich finde Rasselisten Scheiße (DAS wiederum hatte ich schon geschrieben, und sogar wörtlich) und glaube nicht, dass sie viel bringen.

  • https://www.tierschutzverein-muenchen.de/ratgeber-tiere…verordnung.html


    Ich muss in Bayern nachweisen, dass ich ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Hundes Kategorie eins habe.

    Und so ist es auch gemeint mit der Begründung man möchte nicht erklären warum man diesen Hund halten vs haben möchte.

  • Was ist bei Hundehaltung eigentlich ein "berechtigtes Interesse"?

    Bei Waffen muss ich dieses auch Nachweisen, ich konnte damals bei meiner Erstwaffe den Beruf anführen, wurde von Chefseite auch bestätigt und bei der 2ten war es Sammler als Grund, war aber glaube ich egal, ich hatte bereits eine da war man wohl etwas lockerer.

    Bei Hunden wüsste ich spontan nicht mal was ich da sagen würde, "Mag ich halt" wird wohl kaum ziehen, Sammler, öhm ja, bei der Aussage würde ich als Beamter gleich permanentes Haltungsverbot für alle Hunde aussprechen....

    Zum Selbstschutz, also Wachhund? Hmm. darf ich das im privaten Rahmen und dann noch mit einem ohnehin "gefährlichen" Hund... klingt irgendwie... falsch.

  • Nun - der Leitsatz sagt, dass das „berechtigte Interesse“ restriktiv zu werten sei und kein „Liebhaberinteresse“ ist. Keiner wird Dir eine Liste mit möglichen Ausnahmegründen geben können, da kommt es auf die Einzelfallprüfung an. Objekt- und Personenschutz könnten aber durchaus Gründe sein, mit denen Du einen entsprechenden Antrag stellen könntest. Forschungszwecke ggf. auch. Tierschutzgründe nur, wenn der Hund nicht aufgefallen ist und der Hundeführer über besondere Sachkunde (z. B. als Diensthundeführer) verfügt.


    Spannend wäre die Frage, wie es z. B. mit Assistenzhunden oder Rettungshunden aussähe, das weiß ich nicht.

  • Davon ab das ich die Gesetze gar nicht so übel finde, das ist ein Artikel der nur auf nicht abrufbaren Quellen basiert und auf einen Vorschlag von 2014 Bezug nimmt...

    1) Hundeführerschein, als SKN oder ähnliches Teilweise vorhanden und mMn begrüßenswert.

    2) Führerscheinmitführpflicht... omg eine Plastikkarte mehr in der Geldbörse.

    3) Zentrale Prüfstelle für den Führerschein, super, ein gewisser Standard schadet nicht.

    4) Kein Kauf ohne Führerschein, super, wenn der Führerschein auch sinnig aufgebaut ist.

    5-6) Hund muss gechippt und registriert sein, seh ich kein Problem drin

    7) Ab 18, ist teilweise jetzt schon so, finde ich ok

    8) Das wäre jetzt der Zwangs-WT, bin ich grundlegend sehr skeptisch, aber wenn gut durchdacht, für mich auch kein Problem. Aber bitte mit dem HH und an das Gespann angepasst.

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