Der "gefährliche" Hund

  • Die BEFUGNIS, die Personalien von Personen festzustellen, hat jeder.

    DURCHSETZEN kann das allerdings nur die Polizei. Das macht sie in der Regel auch.

    Das stimmt so nicht... Ich muss niemandem sagen, wie ich heiße und mich auch niemandem gegenüber ausweisen. Nur gegenüber der Polizei habe ich eine Auskunftspflicht, zumindest in D.

    Wegrennen, wenn der Hund einen anderen Hund verletzt hat, geht gar nicht. Das ist verantwortungslos und feige.

    Scheint ein neuer Trend, so wie sich das häuft :tropf:

  • Das stimmt so nicht... Ich muss niemandem sagen, wie ich heiße und mich auch niemandem gegenüber ausweisen.

    Es bedarf dafür natürlich schon eines Grundes. Liegt der vor, kann ich durchaus die Personalien verlangen. Bekomme ich die nicht, kann die Polizei dazu gerufen werden und für die Herausgabe der Personalien sorgen.

  • genau..... es gibt nämlich im Strafrecht keine fahrlässige Sachbeschädigung..... und das wäre der Straftatbestand ( wie ich seit Ende März höcht genau weiß)

    So ist es, und das ist der Knackpunkt, wenn "nur" ein Tier gebissen/verletzt wird von einem Hund. Würde der Hund einen Menschen beißen, dann kann man Anzeige stellen bei der Polizei wegen fahrlässiger Körperverletzung.

    Weil der HH (eventuell, das wird dann durch Ermittlungen geklärt) fahrlässig gehandelt hat, seinen Hund nicht genug unter Kontrolle hatte oder so.

    Aber Körperverletzung als Straftatbestand ist es nur, wenn ein Mensch verletzt wird.

    Und Vorsatz (also dass der Hund vom HH bewusst und geplant als Waffe zur Verletzung eines Menschen bzw. zum Beißen eines anderes Hundes verwendet wurde) ist es ja in 99,9 % der Fälle nicht.

  • Was ich mich bei diesen Geschichten immer frage: Was in aller Welt kann/darf/soll man als Geschädigter in solchen Situationen eigentlich tun? Den anderen festhalten darf ich nicht, selbst wenn ich es könnte. Ein Foto / einen Clip von ihm machen darf ich auch nicht. Ich darf noch nicht mal sein Auto so zuparken dass er nicht wegkommt. Ja super, was mach ich also wenn der andere mir nur ein paar Unflätigkeiten an den Kopf wirft und sich vom Acker macht? Klar, die Polizei anrufen - super Idee, bis die eintrudeln ist der doch längst auf Nimmerwiedersehen verschwunden...

  • Wenn man selbst das Opfer ist, drücken Polizisten meistens ein Auge zu, wenn man mit seinem Handeln gegen das Gesetz verstößt.

    Ich hab, auch jetzt nach dem eintreffen des Datenschutzes, Videomaterial zur Polizei gebracht, um etwas zu beweisen und das wurde mir nicht negativ ausgelegt. Dabei ging es auch "nur" um Hunde.

    Aber selbst als ich mich mit einem Messer gegen einen Menschen zur Wehr gesetzt habe, welches ich eigentlich gar nicht hätte bei mir führen dürfen, hat die Polizistin alle Augen zu gedrückt und mir das Messer auch wieder ausgehändigt.


    Und mal ehrlich... sooo viel kommt bei einem Gesetzesverstoß auch gar nicht bei rum. Also wenn es mir in der Situation Wert wäre, würde ich den Täter auch seiner Freiheit oder seiner Persönlichkeitsrechte berauben bis zum eintreffen der Polizei.

  • Es bedarf dafür natürlich schon eines Grundes. Liegt der vor, kann ich durchaus die Personalien verlangen. Bekomme ich die nicht, kann die Polizei dazu gerufen werden und für die Herausgabe der Personalien sorgen.

    VERLANGEN kann man ja vieles... ob man's dann bekommt.... :lol:

    Ich verstehe aber, was du meinst.

    Spoiler anzeigen

    (Ich glaube aber, wenn der andere nicht will, dass ich weiss, wie er heisst und wo er wohnt, kann die Polizei die Personalien zwar erheben, aber darf sie nicht weitergeben an mich... aber da bin ich mir nicht sicher. Und, es muss schon was Schwerwiegendes vorgefallen sein.

    Die Polizei darf dagegen auch ohne Grund meine Daten verlangen.

    Aber ist eh OT, deshalb sorry.)

  • Naja, im Prinzip das gleiche, wenn dir jemand deine Handtasche aus der Hand reißt. Du darfst den Täter aufhalten, bis die Polizei kommt.

    Foto machen darfst du natürlich. Wer sagt dass man das nicht darf? Du darfst das Foto nur nicht veröffentlichen ohne die Zustimmung der Person, die auf dem Foto drauf ist. Und der Fotografierte hat das Recht, die Löschung des Fotos zu verlangen. Ja soll er doch, dann sag, warten wir auf die Polizei, dann lösche ich es.

    Und was soll passieren, wenn du sein Auto zuparkst? Das ist auch nicht strafbar übrigens, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, für die dir die Polizei evtl. 20 Euro Bußgeld abknöpft. Aber dafür muss die Polizei erstmal kommen, und dann hast du ja, was du willst/brauchst.

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