Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Aber sicher doch
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Zitat
2.
in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringt
Das ist erstmal ja unabhängig von einer strafrechtlichen Beurteilung. Hier reicht sogar anspringen ohne Verletzung, das aggressiv oder gefahrdrohend beurteilt, zumindest in NRW, erstmal irgendwer den die Behörde für geeignet hält. Ob das dann so ist... ist für meinen Geschmack doch sehr subjektiv gehalten.
Ein kleiner Yorki der mich freudig anspringt ist für mich nicht gefahrdrohend, ein Kangal der das gleiche macht, auch aus reiner Freude, kann dabei für mich schon gefährlich werden. Daher wäre er gefahrdrohend. (Bin ich der einzige dem Beamtendeutsch tierisch auf die Nerven geht?)
Ich finde die Reglungen da doch sehr schwammig. Am ende bleibt einem als Halter erstmal nur hoffen und beten.
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O.o
Gibt es dazu eine Quelle? Ich habe noch niemals von einem Fall gehoert, bei dem ein Kratzer zur Anzeige und/oder Einstufung des Hundes gefuehrt hat!
Doch das kann passieren. Allein "gefahrdrohendes Anspringen" ist in manchen Fällen ausreichend. Ist jetzt schwierig mit Quellen rauszurücken ich kann ja schlecht Gutachten hier veröffentlichen. Mir ist aber gerade eingefallen dass ich einen der Fälle aufzeigen kann. Chihuahua Zwergspitz Mix Junghund! schnappt und verursacht Kratzer. Daraufhin erfolgt eine Einstufung vom Amt als gefährlicher Hund. Hund wird weitervermittelt und wird vom Ordnungsamt weil die Besitzer unwissend sind und somit die Auflagen nicht erfüllten vom Ordnungsamt beschlagnahmt. Der Minihund sitzt jetzt als beschlagnahmter nicht zu vermittelender Hund im Tierheim.
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Ein Teil der Geschichte ist zu lesen bei den Google Rezensionen des Tierheim Leipzigs bei der Rezension von "Steffen Komar"
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Die alte ist doch nicht ganz dicht
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Jo und andere Hundehalter haben den Mist dann wieder auszubaden in Form von neuen Auflagen, neuen Gesetzesänderungen etc.pp.
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Diesen Passus von wegen Anspringen in gefahrdrohender Weise empfinde ich auch immer wieder als regelrechten Freibrief für Anzeigen. Herrlich schwammig, herrlich subjektiv, wie will man sich im Zweifel gegen so einen Vorwurf denn verteidigen?
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Gute Frage Montagsmodell , genau das frage ich mich auch.
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Oesterreich. Ich rede von DE.
Bei uns steht naemlich
§ 2
Gefährliche HundeAls gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, die, ohne Kampfhunde gemäß § 1 zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die
1.
bissig sind,
2.
in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
3.
zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.
Aha. Es ist also ausgedacht. Gut. Haette mich auch gewundert, wenn nicht.
Wie das letztendlich wider ausgelegt wird steht auf einem anderen Blatt. Was ist bissig? Ist abschnappen in die Luft bissig? Ich würde sagen nein, wenn dann aber durch dumme Umstände ein Finger im Maul landet ist es bissig von daher
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