Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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@pinkelpinscher ist mir soweit einleuchtend aber dann darf ich genau genommen mit ihm das Haus nicht mehr ohne Maulkorb verlassen. Unbelehrbare Menschen gibt es immer und mehr als an der kurzen Leine halten, ihn von fremden Personen fern halten und mitteilen, dass man auf Abstand bleiben soll und nicht „oh ist der süß tatsch tatsch“ kann ich nicht tun. Manche bringen es fertig, wenn ich ihn hinter mich bringe noch um mich rum laufen zu wollen weil jeder Hund liebt sie/ihn
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Als Eigensicherung macht ein MK IMMER Sinn! Immer!
Wenn ich weiß, dass einer meiner Hunde mit Abschnappen -warum auch immer spielt erst mal keine Geige- reagiert, trägt er einen Korb und zwar ihm zu Gute, nur ihm meinem Hund zu Gute!
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Da gibt es schon sehr merkwürdige Fälle, ich kenne einen Fall wo ein Jugendlicher/Kind dem Nachbarshund ohne Vorwarnung vor den Kopf getreten hat. Herrchen völlig perplex, Hund reißt sich los und beißt den Jungen.
Die Anzeige wurde zwar fallen gelassen, bzw. das Verfahren eingestellt, so genau kenne ich mich da nicht aus, aber der Hund ist jetzt als Gefährlich eingestuft und muss Maulkorb tragen etc.
Da es keinen Einheitlichen Wesenstest gibt... hier war es eine Dame vom Veterinäramt glaube ich, die keine 5min gebraucht hat um die Gefährlichkeit des Hundes festzustellen. So ein freudig schwanzwedelnder, "komm kraul mich" Labby in seiner eigenen Wohnung wirkt auch unheimlich bedrohlich...
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aber dann darf ich genau genommen mit ihm das Haus nicht mehr ohne Maulkorb verlassen.
Spaß am Rande, wenn der Hund dann kratzt, ist es genau das gleiche wie ein Schnappen. Das Ausmaß der Verletzungen spielt dabei kaum eine Rolle, wenn richtig üblen Sachen mal abgesehen.
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O.o
Gibt es dazu eine Quelle? Ich habe noch niemals von einem Fall gehoert, bei dem ein Kratzer zur Anzeige und/oder Einstufung des Hundes gefuehrt hat!
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O.o
Gibt es dazu eine Quelle? Ich habe noch niemals von einem Fall gehoert, bei dem ein Kratzer zur Anzeige und/oder Einstufung des Hundes gefuehrt hat!
ZitatRechtssatz
Es ist dann von der Bissigkeit eines Hundes isd § 2 Abs 3 Wr. TierhalteG auszugehen, wenn dieser, ohne selbst objektiv und nachweislich schwer und gefährlich attackiert worden zu sein, eine Person oder einen Artgenossen gebissen hat. Wenn ein Hund einen anderen unbegründet und in einer sehr aggressiven und gefährlichen Art und Weise angreift, muss davon ausgegangen werden, dass jeder derart angegriffene Hund, daher auch ein im Übrigen äußerst wenig aggressiver bzw. äußerst wenig gefährlicher Hund sich verteidigt und dadurch unter Umständen auch den angreifenden Hund oder eine im Hundekampf involvierte Person beißt bzw kratzt. Ein unter solchen Umständen erfolgter Hundebiss bzw eine in diesem Rahmen erfolgte Kratzerzufügung durch den (solcherart) angegriffenen Hund ist keinesfalls geeignet, davon auszugehen, dass dieser (sich verteidigende) Hund insofern als objektiv gefährlicher als ein durchschnittlicher Hund einzustufen
ist, zumal von ihm keine im Vergleich zu einem Durchschnittshund überdurchschnittliche Gefahr, einen anderen Hund oder eine andere Person zu beißen zu kratzen, ausgeht.
Quelle https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntsc…X421823_2006_01
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Von meiner Seite aus ist das nur Theorie, abgeleitet vom "Menschenrecht". Wenn ich dich körperlich angehe ist es egal ob du einen blauen Fleck, eine gebrochene Nase oder einen Kratzer vom Fingernagel hast, alles was ein Arzt nachweisen kann ist eine Körperverletzung. Ohne Verletzung müsste es auf Bedrohung ggf. Nötigung hinaus laufen. Echte Anwälte, fachlich korrekte Aufklärung bitte
Ich gehe stark davon aus das das beim Hund nicht anders ist. Wenn ein Hund also aus reiner Freude jemanden anspringt und diesen dabei mit der Pfote kratzt, könnte das eine Anzeige von der Person nach sich ziehen.
Damit das dann Folgen hat müsste man aber sicher schon einen richtig ätzenden Typen als "Opfer" finden, plus Staatsanwalt mit Langeweile und Richter vom Typ "Hundehasser".
Aber das ist ein rein theoretisches Konstrukt, ich hoffe sehr das es dafür keine realen Vergleichsfälle gibt.
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Oesterreich. Ich rede von DE.
Bei uns steht naemlich
§ 2
Gefährliche HundeAls gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, die, ohne Kampfhunde gemäß § 1 zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die
1.
bissig sind,
2.
in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder
3.
zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.
Aha. Es ist also ausgedacht. Gut. Haette mich auch gewundert, wenn nicht.
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In DE lebend machen allerdings eher für DE geltende Gesetze/Regelungen und Verordnungen Sinn
nur so Allgemein betrachtet!
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In DE lebend machen allerdings eher für DE geltende Gesetze/Regelungen und Verordnungen Sinn
nur so Allgemein betrachtet!
Mich deucht, hier im Forum sind auch Ösi unterwegs....
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