Der "gefährliche" Hund

  • Du hast echt ne verquere Sicht auf gewisse Dinge ... es geht hier ja um gefährliche Hunde ...

    Ein Hund der ne Maus tötet ist erst mal per se weder für andere Hunde noch Menschen gefährlich :ka: Hunde die Artgenossen töten wissen in der Regel dass es sich dabei um einen Artgenossen handelt und nicht um Hase und co ... (die Fälle von Hunden die Kleinsthunde als Beute ansehen mal abgesehen)

    Ich hab auch schon Fliegen und Spinnen getötet ... macht mich das zu nem gefährlichen Menschen?

  • Du bringst Funktionskreise komplett durcheinander.

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

  • https://www.wz.de/nrw/krefeld/kr…zt_aid-39615457

    Gibt es die Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung weil der Hund evtl nicht angeleint war? Oder gibt es prinzipiell eine wenn mein Hund einen Menschen schädigt?

    Prinzipiell würde ich sagen gibt es eine berechtigte Anzeige.

    Heißt es immer fahrlässige Körperverletzung weil der Hund eine Sache ist?

    Komisch das so viele Leute sich gegen die Leine währen. Verstehe ich immer nicht, da Hund ja eh auf dem Weg bleiben soll und nicht stromern gehen darf.

  • Bei Verletzungen (müssen nicht nur Bisse sein) lautet eine Anzeige doch immer 'fahrlässige Körperverletzung', oder zumindest 'Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung'.

    Gefährliche Körperverletzung (wenn Hund auf Menschen gehetzt wird z.B.) ist noch mal einen Zacken schwerwiegender!

    Nicht anleinen trotz Leinenpflicht ist meines Wissens nur eine OWI, kommt eine Verletzung anderer Personen hinzu, kann eine fahrlässige Körperverletzung (Antragsdelikt) und evtl. mehr daraus werden, die nicht eingehaltene Leinenpflicht unterwiegt m.W.

  • Also die Frage die ich mir da stelle, wir haben ein Exemplar dass dazu neigt bei Bedrängung abzuschnappen. Wenn er also angeleint ist, ein Selbsternannter hundeexperte dann der Meinung wäre seine Finger in seine Richtung zu strecken obwohl gesagt wird man soll es sein lassen und Marley verletzt ihn dabei hätten wir dann auch eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung am laufen weil Gefährdungshaftung und so?

  • Koennte passieren.

    Oft wird aber auch die Situation bewertet (wenn der Gebissene keine Anzeige stellt) und danach bewertet.

    Meine verstorbene Huendin hat mal gebissen (also eigentlich oefters, aber ein fremder Mensch war nur 1x dabei). Der Typ hat keine Anzeige erstattet und die gerufenen Polizeibeamten haben die Situation so bewertet, dass fuer den Hund ein Angriff stattfand und die Reaktion angemessen(Hund hat nur einen Biss gesetzt, nicht nachgefasst/umgefasst, nicht hirnlos um sich gebissen, o.ae.) und i.O. war. Es hatte tatsaechlich null Folgen fuer den Hund und/oder uns.

    Ist allerdings auch schon viele, viele Jahre her.

  • @iinas

    Da du weißt, dass er in manchen Situationen schnappt, könnte das theoretisch schon zu euren Ungunsten ausgelegt werden.

    Denn dann hast du deinen Hund nicht ausreichend gesichert, obwohl dir bewusst war, dass es schwierige Situationen mit ihm gibt.

  • Kann ich mir so vorstellen, zumindest der 'Verdacht der gefährlichen Körperverletzung', ja leider :( : aber, es sind ja wie immer -Einzelfallentscheidungen- ergo genau schildern wie es war, was geschah und sich vor allem dagegen wehren.

    Es ist ein Antragsdelikt. Einen guten Anwalt (Strafrechtler) würde ich mir da gewiss zur Seite stellen!

    Wir müssen als Hundehalter darauf achten, dass von unseren Vierbeinern keine Gefahr für andere Personen ausgeht!

    Für mich ein immer komplizierteres Thema, da man kaum mehr als sichern kann (kurze Leine/MK/umsichtig/nicht anfassen lassen usw.) ... in Luft auflösen kann ich mich nicht, auf dem Mond spazieren gehen auch nicht, aber mit dummen, sinnlosen Verhalten mancher Mitmenschen -ob nun Hundehalter oder nicht- muss ich quasi ständig rechnen ...

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!