Rettungshunde - Allgemeiner Talk Thread
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Es braucht nicht noch mehr Regelungen und Richtlinien.
Die Rede war nicht von mehr Regelungen, sondern von verbindlichen und organisationsübergreifend einheitlichen Regelungen (verbunden mit organisationsübergreifend einheitlichen und unabhängigen Prüfungen).
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Ich wollte dir gerade eine Nachricht schreiben, aber dein Postfach scheint voll zu sein. Könntest du mich bitte kontaktieren?
Hat was mit Rettungshunden zu tun
Ich wusste nicht mal, dass es da ein Limit gibt, aber offensichtlich ist das so, denn ich kann dir auch keine PN schicken.
Jetzt versuche ich herauszufinden, wie man Konversationen löscht...
Ah, habs geschafft!
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Ein Gedanke, der mich schon länger beschäftigt... Vielleicht mögen die Rettungshundler (in DE) ihre Meinung dazu äußern.
Glaubt ihr, dass die TierSchHuV Rettungshundearbeit und vor allem Einsätze irgendwann unmöglich macht, da man gegen die Verordnung verstößt, wenn Hunde im Auto/Box warten müssen? Der Transport ist ja erlaubt, die Haltung (=Wartezeit) nicht.
Bei Ausstellungen und Hundesportveranstaltungen wird von lokalen VetÄmtern wohl bereits vermehrt darauf geachtet und kontrolliert, ob der Hund regelmäßige Bewegung während der Wartezeit bekommt. Hundeschulen bzw. Trainer, die ihre Hunde mit zu Kunden mitnehmen, kommen vielleicht als nächstes in den Fokus der Ämter. Und irgendwann kommt man vielleicht auch auf die Idee, in den Rettungshundestaffeln genauer hinzuschauen.
Welche Möglichkeiten seht ihr, Trainings und Workshops, aber v.a. Einsätze regelkonform zu gestalten? Ist Anbindehaltung in dem Kontext gestattet (Hund wartet angeleint neben dem Auto, am Baum etc.)?
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Ehrlich gesagt - nein.
Es ist allgemein nirgends verboten den Hund im Auto warten zu lassen. Die Haltung ist im Auto verboten. Und je nach Witterungen im Auto warten lassen birgt das Risiko einer Anzeige wegen Tierquälerei. Aber das warten im Auto ist entgegen der Forumsauffassung nicht grundsätzlich verboten.
Wenn wir in der Flächensuche trainieren, wartet bei uns tatsächlich kein Hund länger als eine Stunde, bis er dran ist. Da wir dann im Wechsel arbeiten, hat der Hund also regelmäßig Bewegung, Wasser im Auto, Menschen in der Nähe.
Den Paragrafen der das nun explizit verbieten soll, muss erst noch erfunden werden.
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Ein Gedanke, der mich schon länger beschäftigt... Vielleicht mögen die Rettungshundler (in DE) ihre Meinung dazu äußern.
Glaubt ihr, dass die TierSchHuV Rettungshundearbeit und vor allem Einsätze irgendwann unmöglich macht, da man gegen die Verordnung verstößt, wenn Hunde im Auto/Box warten müssen? Der Transport ist ja erlaubt, die Haltung (=Wartezeit) nicht.
Nein. Das Thema "Zivilschutz" bzw. "Zivile Verteidigung" gewinnt - leider - sehr an Bedeutung.I ch gehe eher davon aus, dass es irgendwann Regelungen geben wird, die zwischen Sport etc. auf der einen Seite und Einsatz bzw. Training zum Einsatz unterscheiden und bei Letzterem deutlich mehr zulassen.
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Es ist allgemein nirgends verboten den Hund im Auto warten zu lassen.
Leider ist die Aufbewahrung von Hunden in der Hundebox im stehenden Auto laut Tierschutzgesetz verboten.
Auch für Wettkämpfe und Rettungshundearbeit gibt es keine Ausnahmen.
Grüße BerndDann zeig mir bitte den Paragrafen wo genau dies so steht!?
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In der TSchHuV steht in Paragraf 8 Abs.2 Nr. 3 sogar explizit unter welchen Voraussetzungen der unbeaufsichtigte Aufenthalt im Auto erlaubt ist. Nämlich bei angemessener Temperaturen.
Es gab mal ein paar Idioten, die den Hund während der kompletten Arbeitszeit 40h die Woche im Auto untergebracht haben. Das dies verboten und geahndet wurde, weil es eine nicht artgerechte Haltung ist, ist absolut verständlich. Aber da ging es um die dauerhafte Haltung. Und da greifen die Bestimmungen für Zwinger. Absolut richtig und wichtig.
Warum dies nun aber immer und überall als „der Hund darf nicht im Auto warten…“ auslöst ist mir unverständlich. Bisher gibt es keine genaue Definition dazu was erlaubt ist und was nicht. Aber nein, einen Hund im Auto warten zu lassen ist nirgends explizit verboten!
Wenn es hier eine gesetzliche Änderung gab, die ich übersehen habe, lasse ich mich gerne eines besseren belehren. So ist ja nicht. Aber ich finde den besagten gesetzlichen Paragrafen nirgends… und er ist keinem Mitarbeiter des Ordnungsamts oder Anwalt bekannt, den ich hierzu bisher befragt habe.
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