Stachelwürger im Hundesport
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streifenpanda -
18. September 2017 um 18:40 -
Geschlossen
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Mehr faellt mir echt nicht dazu ein. - Vor einem Moment
- Neu
Hi,
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@Helfstyna,
Deine Beweise und Fakten kannst du mir auch gerne per PN schicken.
Ansonsten "Hätte, hätte Fahrradkette"
Du bist und bleibst in der Beweislast. Ansonsten streust du nur Gerüchte. -
Mehr faellt mir echt nicht dazu ein.Wieso?
Weil du nicht erklären kannst, woher du deine Erfahrungen hast?
Weil du ein Gesetz nicht auslegen kannst, das es für dich passend ist? -
Nochmal...wo steht, dass Behörden keine Ausnahmergenehmigung erhalten? Wenn man die sogar als Privatperson (!) zu 'therapeutischen Zwecken' für ein E-Gerät bekommt, wage ich zu bezweifeln, dass es sowas nicht für Behörden bzgl. der Kralle gibt.
Hast du das verlinkte TSchG wirklich gelesen? Ich glaube nicht, denn sonst hättest du die Ausnahmebestimmungen gesehen und würdest nicht so einen Unsinn schreiben. Es sind keine Ausnahmegenehmigungen für Stachler vorgesehen, für niemanden! Und die Genehmigung für das ERG kriegt man nicht als Privatperson einfach so, da muss man vorher entsprechende Befähigung nachweisen, und dazu muss man schon professionell mit Hunden umgehen (plus einiges mehr). Und man muss sich jeden einzelnen Einsatz separat genehmigen lassen, mit voller Historie des Hundes und bisherigem Training, und ihn dann auch aufwändigst dokumentieren. Sicherlich könnte ein Diensthundeausbilder die Befähigung erlangen, aber die würde ihn nicht zum Einsatz von Stachler oder Endloswürger berechtigen. Je nach Kanton muss auch noch ein akkreditierter Verhaltenstierarzt anwesend sein.... Glaub mir, den legalen Weg über die Ausnahmegenehmigung zu gehen ist so aufwändig und arbeitsintensiv, dass das wirklich nur selten gemacht wird, und sicherlich nicht für Routinetraining.
Und wie gesagt, für das Stachelhalsband gibt es gar keine Ausnahmegenehmigungen, sonst müssten die da drin stehen für Diensthunde. Zeig mir die Stelle, wo die Option aufgeführt ist!
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@Helfstyna,
Deine Beweise und Fakten kannst du mir auch gerne per PN schicken.
Ansonsten "Hätte, hätte Fahrradkette"
Du bist und bleibst in der Beweislast. Ansonsten streust du nur Gerüchte.
Dann träum weiter von der heilen Schweizer Welt. Ich werde hier (weder öffentlich noch per PN) auf gar keinen Fall irgendwen diskreditieren und deiner Willkür ausliefern, nur weil irgendein User meint, ich schulde ihm einen Beweis.Halte es für ein Gerücht, wenn du dich damit besser fühlst und such dir noch ein paar Kinderreime aus. Die passen jetzt auch langsam schön zum Niveau der Diskussion.
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Ach komm es gibt doch für dich gar keine Beweise die gelten würden
Ich persönlich war schon des öfteren dabei wenn die Polizei trainiert und ja Grenznah zur heiligen Schweiz und ja mit Schweizer Hundeführern...
Und jetzt rate mal warum die alle ins "Düüütsche" kommen?EDIT:
Bevor mir wieder was unterstellt wird.
Natürlich nur um den Schweizer Gesetzen zu huldigen -
auch in Deutschland sind Tiere keine Sachen. Steht auch genau so explizit in Paragraph (sorry ich find das Zeichen grad nicht auf dem Handy) 90a BGB.
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Ja genau, und was das heilige DF erzählt, stimmt immer...
Entschuldige, aber das Niveau der Diskussion zieht ihr doch selbst runter.
Warum eigentlich? Wegen der Eigentore?
Keine Antworten mehr?@Helfstyna,
Du beweist ja gerade das du keine Argumente mehr hast. Du gehst auf die persönliche Ebene, stellst mich als kindisch hin?
Wo ist denn da deine Diskussionskultur?@InaDobiFan,
Ich lasse gerne Beweise gelten. Ich warte ja immer noch auf Antworten und Beweise.Ganz ehrlich?
Durch eure Eigentore und dementsprechenden Reaktionen habt ihr die Diskussion ad absurdum geführt. -
Nenne einen Beweis den du gelten lässt und den man guten Gewissens bringen kann, ohne die Reputation eines Dritten, der sich hier nicht äußern kann, zu gefährden.
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Auch wenn es hier in der CH verboten ist, wird trotz allem unter sich mit genau solchen verbotenen Hilfsmitteln oftmals noch trainiert/ausgebildet.
Geht man in bestimmt geführte HS/HP wird einem gesagt, es sei verboten und man solle sich nicht dabei erwischen lassen, sollte es aber anwenden in Falle x/y , weil es zielführender und stressfreier für den Hund ist, soviel dazu.
Auch wenn ein Verbot da ist, bedeutet es nicht, das es nicht trotzdem benutzt wird. - Vor einem Moment
- Neu
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