Stachelwürger im Hundesport
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streifenpanda -
18. September 2017 um 18:40 -
Geschlossen
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Wenn selbst die Polizei in der Schweiz keine Stachler in der Ausbildung verwendet, warum dann ihr?
Vielleicht weil die Pressestelle der Sportler die es offen zugeben nicht lügtWer immer noch Stein und Bein schwört, dass bei der Schweizer Polizei solche Methoden nicht eingesetzt werden, soll doch mal mit den Herren zum Training ins Ausland fahren.
Ist halt schlecht fürs Image, wenn man sich als Dienstsbehörde öffentlich übers Gesetz hinwegsetzt.Und nein, das ist nicht polemisch gemeint. Mach dir mal die Mühe und klapper ein paar grenznahe Hundeplätze ab, da wird das Weltbild vermutlich ordentlich wanken.
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Stachler sind komplett verboten. Auch bei der Polizei.
Und nochmal die Frage. Wenn selbst die Polizei in der Schweiz keine Stachler in der Ausbildung verwendet, warum dann ihr?Wo genau steht das? Ich hab es leider nicht gefunden. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung bzgl. dem Einsatz eines ERGs (das gibts in DE z.B. nicht). Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dann ein Verbot ohne jede Möglichkeit der Ausnahme bzgl. der Kralle gibt, daher die Frage wo genau das steht (ich meine nicht das Verbot, sondern die Passage, dass es keine Ausnahmeregelung gibt).
und nochmal die Frage: Wer ist denn 'ihr'?
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Diensthundeführer und Gesetzgeber sicher auc
er sprach ja von “wenn man dem hund was neues beibringt“, deswegen hatte ich das geschrieben.. sein hund kann das sicher schon, da hast du recht. nur falls es als “trainingsanleitung“ für den gebrauch seiner leine+stachler dienen würde, fände ich das bedenklich bzw gäbe es gerade wenn es sich um so ein kommando handelt ja auch genug andere Wege.
aber gehört vielleicht auch nicht hier ins thema rein, geht ja nicht um den sport. wollte ich nur bezüglich des videos anmerken.Er promotet doch lediglich seine Trainingsleine und keine Trainingsanleitung
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Ihr, die den Stachler einsetzt.
Ihr, die uns erklärt, wie der Stachler nicht weh macht.
Von eurem Training mit euren Hunden will ich Videos sehen, nicht von Fremden.Und ja, ich bin der Meinung, die Polizei hält sich an Gesetze.
Tierschutzgesetz
Runter scrollen. Ab Art. 73. Art.74 bezieht sich darauf was, wie und wo eingesetzt werden darf. Stachler sind illegal.
@Helfstyna
Das sie auf grenznahen Hundeplätzen Stachler verwenden, Hörensagen, oder gibt es Beweise?
Hier wäre die Beweislast bei dir, denn du bringst das Beispiel. -
Ihr, die den Stachler einsetzt.
Ihr, die uns erklärt, wie der Stachler nicht weh macht.
Von eurem Training mit euren Hunden will ich Videos sehen, nicht von Fremden.Hier ist doch gar niemand bei, der den Stachler benutzt?
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Ich kann leider nicht mit Videos dienen da ich seit über 10 Jahren keinen Hundesport mehr mache.
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Nochmal...wo steht, dass Behörden keine Ausnahmergenehmigung erhalten? Wenn man die sogar als Privatperson (!) zu 'therapeutischen Zwecken' für ein E-Gerät bekommt, wage ich zu bezweifeln, dass es sowas nicht für Behörden bzgl. der Kralle gibt.
Ah ja...also meinste mich schon mal nicht. Ich benutze sie nicht, bekomme aber auch keinen hysterischen Nervenzusammenbruch wenn das jemand benutzt. Sehen willst es? Joa...komm halt her und schau zu
Videos meiner Hunde im Training gibts genug im DF, scheint ja aber nicht zu reichen.
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bei mir ist es auch noch gar nicht lange her, als ich ein Trainingsvideo von meinem Rüden hier in meinen Thread gestellt habe.
Aber, wie schon gesagt, ohne Stachler. Weil Jungrüde im Aufbau. -
Das sie auf grenznahen Hundeplätzen Stachler verwenden, Hörensagen, oder gibt es Beweise?
Hier wäre die Beweislast bei dir, denn du bringst das Beispiel.
Wenn du jetzt auf Bildern von Hundeführern in Schweizer Polizeiuniform hoffst, die am Stachel rucken, muss ich dich enttäuschen.Und ja, ich bin der Meinung, die Polizei hält sich an Gesetze.
Du meinst/glaubst, ich weiß...Mir ist bewusst, dass dir das nicht reicht, ist mir aber relativ egal. Deine Zweifel ändern nämlich nichts an meinem Wissen und den Fakten.
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Hier ist doch gar niemand bei, der den Stachler benutzt?
Das müssen mir die Befürworter jetzt aber erklären.
Wenn von euch niemand einen Stachler für das Feintuning benutzt, woher habt ihr dann die Erfahrung? Uns wird doch die ganze Zeit vorgekaut, man muss ihn selbst benutzt haben um mitreden zu können.
Die Logik erschliesst sich mir jetzt wirklich nicht.
Wo ich dann bei der nächsten Frage wäre, warum benutzt ihr ihn dann nicht?
Bis jetzt ist da für mich @Dackelbenny relevant, da sie geschrieben hat, dass sie ihn vor 10 Jahren benutzte. Und ihre Erklärung zeigte auf dass Schmerzreize gegeben wurden.
@Murmelchen,
Behörden sind vom Verbot nicht ausgenommen.
Es steht ganz klar Stachler sind illegal. Das kann man jetzt drehen und wenden wie man will. Das gilt für Ueli Binggeli genauso wie für den Polizeipräsidenten.
Der Einsatz von E Geräten hat massive Auflagen die i. R. whs. nur der Amtsveterinär erfüllt.
Tiere sind in der Schweiz keine Sache sondern Lebewesen und haben Rechte. Das ist ein großer, positiver Unterschied zu den anderen Ländern. - Vor einem Moment
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