"So kann die Unterbringung eines Hundes im Einzelfall auch dann angemessen sein, wenn sie in viel zu kleinen und nicht artgerechten Boxen erfolgt, soweit dies verhältnismäßig ist. Hierbei müssen Zweck, Mittel, Erforderlichkeit, Geeignetheit und Zumutbarkeit der Unterbringung positiv geprüft werden."
Quelle: Hunde in Hundeboxen tierschutzgerecht?
Da hast Du aber SEHR selektiv zitiert, der Rest des Zitates lautet nämlich so:
ZitatBeispiele hierfür sind Unterbringung in einer Hundebox zwecks Transport oder zum Schutz des Hundes nach OP.
Aus dem Umkehrschluss zu § 6 Abs. 2 Tierschutz-Hundeverordnung ergibt sich allerdings, dass die Unterbringung des Hundes in solch kleinen Boxen nur für die vorübergehende Unterbringung gestattet ist und nur so lange andauern darf, wie der rechtfertigende Grund hierfür vorliegt ( VG Stuttgart, Beschluss v. 18.09.13 – 4K 2822/13 Rn.4; VG Würzburg, Beschluss v. 03.09.12 – W5 S.12.718 Rn. 12)
LG, Chris