Qualzuchten II
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Helfstyna -
5. Juni 2017 um 10:01 -
Geschlossen
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Habe auch gerade ein Atemgeräusch - habe gerade vermutlich "Kehlkopf + Bronchitis". Wahrscheinlich gibt es Medikamente, die da helfen.
Was ja vorübergehend ist... es kann ja nach Test 1 (durchgeführt von zugelassenen TÄ wie auch ED-Röntgen zum Beispiel) einen zweiten Test 3 Monate später geben, um solche "akuten" Erkrankungen auszuschließen. Wobei man ja bei akuten Erkrankungen auch einfach einen neuen Termin machen kann...
Vielleicht sind neue Regeln auch nicht zwingend gerecht am Anfang - das darf doch aber kein Grund sein, um nichts zu tun. Dass es Handlungsbedarf gibt, scheint ja für die meisten hier unstrittig zu sein.
@yane Wie würdest Du das ganze denn angehen? Fakten und machbare Ideen wäre toll.
Ich hab vorhin mal einen Bick auf die VDH-Seite geworfen. Der im Film angesprochene Artikelparagraph ist weg. Die Infos zum Mops sind im Grunde fast komplett verschwunden. Ein kleiner Schritt, aber immerhin ein erster...
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Hallo,
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Nein, die können im Zweifel auch durch eine vorübergehende Schwellung in den oberen Atemwegen verursacht werden (hgr. Mandelentzündung, Fremdkörper und dadurch bedingte Schwellung im Rachenbereich....)
Der Ansatz ist ja nicht komplett schlecht. Es wird ja hoffentlich keiner einer einen kranken Hund auf einer Schau oder ZZL vorstellen.
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Fakten und machbare Ideen wäre toll.
Und da wird es haarig und das wurde auch bereits mehr als ein dutzend Mal erklärt.
Man braucht messbare, valide Kriterien anhand derer man entscheidet was ist tragbar, was ist Qualzucht.Man braucht etwas, das man für alle Hunde der Rasse anwenden kann und das in einem Verfahren bei einer Klage standhält.
Ich kann vieles einfordern und einführen, es muss vor Gericht Bestand haben können. Denn in einem Rechtsstart muss man eben bedenken, dass auch die andere Seite Rechte hat. Kann ich dem poteniellen Mopszüchter also nicht einwandfrei nach Gesetz und vorher festgelegten wissenschaftlichen Richtwerten - die es aktuell nicht gibt - beweisen, dass sein Hund eine Qualzucht ist, habe ich massive Probleme, ihm die Zucht mit dem Hund zu verbieten.Wenn nicht klipp und klar festgelegt ist: "Hier an diesem Punkt ist die Grenze und es gibt keinen Spielraum" hat man wenig bis keine Handhabe. Größe lässt sich leicht beschränken, Winkelung kann man messen... Brachyzephalie ist nicht messbar.
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Wenn nicht klipp und klar festgelegt ist: "Hier an diesem Punkt ist die Grenze und es gibt keinen Spielraum" hat man wenig bis keine Handhabe. Größe lässt sich leicht beschränken, Winkelung kann man messen... Brachyzephalie ist nicht messbar.
Nun ja, Winkelung ist ja genau so ein Punkt, wo es ganz stark vom Gutachter abhängt, was da rauskommt. Das ist doch ein vieldiskutierter Punkt bei den Zuchtuntersuchungen.
Im Grunde gibt es doch nur zwei Möglichkeiten: Entweder man findet einen Weg, die Qualzucht messbar zu machen oder man muss die Rassen komplett einstampfen. Auf Dauer die Ausrede "kann man halt nichts machen" heranzuziehen kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
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Also bitte - IHR wisst doch alles so supertoll. Also los - ab wann ist eine Brachycephalie nicht nur ein Rassemerkmal, sondern erfüllt §11b des TSchG? Bitte exakt messbare Parameter angeben. Denn nur DANN kann man auch entsprechend handeln.
Soweit ich weiß, gibt es in der Rechtsprechung und auch in der Medizin nie "exakt messbare Parameter". Das ist auch gut so und gar nicht anders möglich. Es muss tatsächlich der Einzelfall betrachtet werden, selbstverständlich! Wie sonst könnte man dafür sorgen, dass nur gesunde Hunde in die Zucht gehen? Indem man jeden einzelnen betrachtet, was ja wohl bei der ZZL geschieht, also auch möglich ist.Oder eben, wie beim Boxer, ein Regularium eingeführt werden, dass die Übertypisierung in der unter dem Dach des VDH gezüchteten Hunde effektiv und wirksam verhindert. Der Boxer ist ja das beste Beispiel, dass es anscheinend eben doch möglich ist. Damit sind qualgezüchtete Boxer ausserhalb des Daches des VDH immer noch nicht ausgeschlossen, aber es wurde eben getan, was getan werden konnte.
Wenn mehr als Gespräche mit Richtern und Züchtern, Lobbyarbeit und Öffentlichkeitsarbeit (was du BlaBla nennst) beim besten Willen nicht möglich ist, dann ist das zwar sehr schade, aber es wäre immerhin etwas. Die Hunde sind eine Modeerscheinung, Moden hängen von der öffentlichen Meinung ab und darauf sollte der VDH, wenn er das ist, was er behauptet zu sein, nämlich die "erste Adresse rund um das Leben mit Hund, dem Hundesport und die Hundezucht", Einfluss nehmen und wenigstens als Trendsetter fungieren.
Und WENN überhaupt jemand in der Position ist, Gutachten zu veranlassen und Forschung voranzutreiben, um bessere Parameter zu bekommen, dann wer, wenn nicht "die führende Interessensvertretung aller Hundehalter in Deutschland - die erste Adresse rund um das Leben mit Hund, dem Hundesport und die Hundezucht"? Wer soll es denn sonst tun? Und warum sollte man es NICHT tun?
Die Tierärzte tun es ja bereits.
Wie du darauf kommst, dass man alles "super toll" weiß, nur weil man es wagt, Fragen aufzuwerfen, kann ich nicht nachvollziehen. Noch, warum du so abgehst und so beleidigend wirst, aber das ist man von dir ja inzwischen gewohnt.
Ich finde diesen Stellungskrieg albern.
Die Leute, die hier das Wort schwingen, als wären sie persönlich angesprochen (was sie nicht sind, oder seid ihr in den Gremien des Verbandes engagiert?) sind hoffentlich nicht symptomhaft dafür, wie es innerhalb der Rassezuchtvereine und des Dachverbandes wirklich zugeht. Dann würde es mich nicht wundern, wenn kritische Stimmen dort nichts erreichen können und sich nicht wirklich was bewegen wird.
Ist ja grausig.
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Soweit ich weiß, gibt es in der Rechtsprechung und auch in der Medizin nie "exakt messbare Parameter". Das ist auch gut so und gar nicht anders möglich.
Dann reich umgehend eine Klage ein!
Nimm Dir einen guten Anwalt, der spitzfindig genug ist, im deutschen Paragraphen-Dschungel so etwas durch zu bringen und klage den VDH wegen Zulassen von Qualzuchten an.
DANN hast Du aktiv was getan
(Ihr könnt es auch zusammen mit einer Sammelklage versuchen
)
Viel Erfolg!
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Ich denke, das sollte umgekehrt laufen.
Wenn ein Hund z.B. nicht zur Zucht oder zu einer Ausstellung zugelassen wird wg Qualzucht, und der Züchter den Rechtsweg beschreitet, wäre es interessant zu sehen, was rauskommt.
Ich glaube nicht, dass man "den VDH wegen Qualzucht" verklagen kann. Aus hier vielfach vorgetragenen Gründen.
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das darf doch aber kein Grund sein, um nichts zu tun.
Nichts läge mir ferner!
(Der Pekinese auf der Leipziger Hundemesse z.B., von dem ich zwischenzeitlich "Gleich kippt er um und ist kaputt." dachte, ist ja auch so ein preisgekröntes, von mir hier erwähntes Beispiel.)
Über Möpse bräuchten wir hier gar nicht zu diskutieren, wenn es die Verharmlosungen [von Mopszüchtern z.B. und der VDH-Seite (scheinbar haben sie da ja jetzt was geändert?) im Internet] nicht gäbe.
Die erst verspätete Reaktion einer Verantwortlichen VDH-Sprecherin in einem hier verlinkten Beitrag macht aber auch die Ratlosigkeit und Unsicherheit der Menschen vom VDH deutlich.
Sich festlegen und klar Position beziehen ist scheinbar nicht immer so einfach...warum auch immer...
L. G. -
ich dachte eigentlich, in einem Hundeforum ist das Interesse an gesunden (!) Hunden naturgegeben Konsens.
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Ich glaube nicht, dass man "den VDH wegen Qualzucht" verklagen kann. Aus hier vielfach vorgetragenen Gründen.
Aus WELCHEN Gründen, wenn definitiv und nacheisbar gegen geltende Gesetze verstoßen wird?
Wenn man diese Verstöße eine ganze Rasse betreffend dokumentiert, sie begründet (sachlich, wissenschaftlich) und beweisen kann, hat der VDH doch gar keine Chance
Im deutschen Recht. - Vor einem Moment
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