Qualzuchten II

  • Also was hier zusammenphantasiert wird...


    ihr meckert zwar immer rum - aber konkrete Vorschläge kommen nicht. Ausser "der VDH hat das gefälligst zu richten".

    Ich zumindest habe nirgends geschrieben, dass der "VDH es richten soll".

    So ein Quatsch.

    Der VDH sollte innerhalb seiner Möglichkeiten tun, was er eben tun kann. Nicht mehr - nicht weniger.

    Konkrete Vorschläge? Gern: Einwirken im Rahmen der Möglichkeiten (Gespräche, Verwarnungen, Entzug des Postens, was halt möglich ist) auf die Richter bei Ausstellungen auf Einhaltung der Standards, Einwirken auf die dt. Rassezuchtverbände was ZZL betrifft, Ausschluss von Rassezucht-Vereinen oder einzelnen Mitgliedern bei Auftreten von Qualzuchtmerkmalen; und vor allem: massive Öffentlichkeitsarbeit, politische Lobby für Einhaltung des Tierschutz/Qualzuchtparagrafen

    Wenn all das längst der Fall ist, belästigt mich BITTE mit Fakten und Beispielen!

    Die Bundestierärztekammer kann es auch nicht "richten" - aber von dort kommen wenigstens absolut klare öffentliche Aussagen. Und das ist gut. Wäre schön, wenn der Verband für das deutsche Hundewesen wenigstens DAS auch mal tun würde. Nur ein Statement. Sonst nix. Das wäre wenigstens ein Anfang.

    Daneben gibt es natürlich auch noch VIELE andere Baustellen, die der VDH natürlich nicht alle beackern kann und die nichts mit ihm zu tun haben. Das ist klar. Aber wenn jeder erst mal wenigstens seine Möglichkeiten ausschöpfen würde, wäre doch schon mal ein Schritt getan. An die Polenzüchter kommt man nicht so leicht ran - aber an die Käufer in D schon, über massive Öffentlichkeitsarbeit, die der VDH leisten KÖNNTE.

  • Wenn es verboten wäre, dann ja. Ist es aber leider (noch) nicht.


    Um ein solches Verbot durchsetzen zu können, rein RECHTLICH nach DEUTSCHEM RECHT, muss es eine Bewertungsmöglichkeit geben. Und zwar weitreichender als das aktuelle Qualzuchtgutachten.

    Da muss dann EXPLIZIT festgehalten werden, ab genau WANN ein Merkmal die Bedingung der Qualzucht erfüllt.

    Boxer sind auch brachycephal .... Qualzucht? Ein Hund, der zur Zuchtzulassung eine Ausdauerprüfung in Form von 20 km am Rad laufen innerhalb einer bestimmten Zeit.
    Ach ja - Zum tatsächlichen Bestehen einer Ausdauerprüfung gehört übrigens auch ein Check, ob der Hund durch die zu erbringende Leistung überfordert ist und übermässig ermüdet. Das heisst, nur weil der Hund die 20 km am Rad geschafft hat, hat er noch nicht automatisch bestanden.

    Also - und wenn ein Boxer nicht per se als Qualzucht definiert werden kann ... AB WANN kann man eine Brachycephalie als Qualzucht definieren. Was genau sind die Parameter? Bis wohin ist die Brachycephalie akzeptabel, ab wann trifft §11b des dt. TSchG zu?

    DA wurde novh von niemandem wirklich was gesagt - ausser den üblichen Stammtischplattitüden ...



    Der VDH sollte innerhalb seiner Möglichkeiten tun, was er eben tun kann. Nicht mehr - nicht weniger.

    Konkrete Vorschläge? Gern: Einwirken im Rahmen der Möglichkeiten (Gespräche, Verwarnungen, Entzug des Postens, was halt möglich ist) auf die Richter bei Ausstellungen auf Einhaltung der Standards, Einwirken auf die dt. Rassezuchtverbände was ZZL betrifft, Ausschluss von Rassezucht-Vereinen oder einzelnen Mitgliedern bei Auftreten von Qualzuchtmerkmalen; und vor allem: massive Öffentlichkeitsarbeit, politische Lobby für Einhaltung des Tierschutz/Qualzuchtparagrafen


    und da wären wir wieder beim BLABLABLA ....

    Im Rahmen der Möglichkeiten - Welche ECHTEN Möglichkeiten?

    Gespräche? BLABLABLA

    Verwarnungen? Entzug des Postens? .... Siehe oben, wo sind die Parameter gesetzt. Ab wann fällt ein Merkmal unter §11b TSchG?


    Also bitte - IHR wisst doch alles so supertoll. Also los - ab wann ist eine Brachycephalie nicht nur ein Rassemerkmal, sondern erfüllt §11b des TSchG? Bitte exakt messbare Parameter angeben. Denn nur DANN kann man auch entsprechend handeln.

    Andernfalls wären da von Seiten des Gesetzgebers schon längst vollendete Tatsachen geschaffen worden, ähnlich bei den MerleXMerle-Verpaarungen, die ganz klar verboten sind. Denn hier gibt es ein nachweisbares Kriterium. Eindeutig bestimmbar.
    Wobei es sogar Studien gibt, die bereits bei heterozygoten Merle ein höheres Risiko bzgl. ZNS-Störungen angeben. Aber hier ist das Risiko nicht so signifikant höher als bei Nicht-Merle, dass der §11b offensichtlich erfüllt ist.


    Also - liefert messbare, evaluierbare Kriterien, dann könnt ihr auch ein komplettes Verbot fordern. Sofern ihr nicht in der Lage seit, derartige Kriterien zu liefern, wird es immer auf Einzelfall-Entscheidungen rauslaufen.

  • @yane wie wäre es denn, wenn Du statt mit Beleidigungen in Großbuchstaben rumzuwerfen uns mal sagst, was der VDH und die dazugehörigen Rassehundevereine ändern sollten um Möpse wieder atmend zu züchten. Denn dann wären auch keine Verbote nötig. Du brüllst jeden nieder mit Großbuchstaben, versuchst viele als dumm darzustellen, aber wirklichen Input zur Thematik habe ich von Dir noch nicht gelesen. Ich bin sehr gespannt, wie Deine Lösung aussehen würde.

  • Man kann es auf jeden Fall beim individuellen Tier feststellen durch einen Ausdauertest oder durch einen Tierarzt der dem individuellen Hund in die Atemwege guckt. Alleine schon Atemgeräusche sind ein gutes Kriterium.

    Und dann kann man beim Hund von einem Zuchtverband ganz leicht den individuellen Züchter rausfinden, der diesen individuellen Hund produziert hat, also bei diesem individuellen Hund Qualzucht betrieben hat. Damit könnte man per Tierschutzgesetz diesen Züchter für diesen einen Fall belangen.

    Es würde ja zB langen, in den Rassestandard reinzuschreiben, Tiere dürfen, um zur Zucht zugelassen werden mit einem Jahr bei Belastung in Form von laufen neben dem Besitzer keine Atemgeräusche aufweisen

  • Und dann kann man beim Hund von einem Zuchtverband ganz leicht den individuellen Züchter rausfinden, der diesen individuellen Hund produziert hat, also bei diesem individuellen Hund Qualzucht betrieben hat. Damit könnte man per Tierschutzgesetz diesen Züchter für diesen einen Fall belangen.

    Und dann hat ein Hund wegen irgendeiner genetischen Spontanmutation / einem zufälligen Zussammentreffen von "passenden" Genen, einem äußeren Trauma.... ein Atemwegsproblem und dem Züchter wird die Hölle heiß gemach`??

    Welcher Welpenkäufer würde denn zig Tausen Euro auf den Tisch legen, um den erhofften Nachweis einnes vorhersehbaren genetischen Defektes nach zu weisen?

  • Es würde ja zB langen, in den Rassestandard reinzuschreiben, Tiere dürfen, um zur Zucht zugelassen werden mit einem Jahr bei Belastung in Form von laufen neben dem Besitzer keine Atemgeräusche aufweisen

    Zum dreihundertzwölfstigsten Mal:
    DER VDH KANN NICHT IRGENDWAS IN DIE STANDARDS SCHREIBEN!!!

    Das können nur die zuchtbuchführenden Vereine der URSPRUNGSLÄNDER!!!

    NICHT und NIE der deutsche VDH!!!

    @Garfield69, ist echt nicht böse gemeint, aber vielleicht solltest Du Dich erstmal über den VDH belesen und das nicht nur in einschlägigen Foren, Internetseiten und FB:

    Der VDH hat Rechte und Pflichten, aber wie Du seit einigen Seiten immer wieder beweist, hast Du Dich damit noch rein GAR NICHT auseinander gesetzt.

    Kritik am VDH ist gut und oft auch angebracht, aber (sorry!) Deine Kritikpunkte haben mit dem VDH so rein gar nichts zu tun.....

  • Habe auch gerade ein Atemgeräusch - habe gerade vermutlich "Kehlkopf + Bronchitis". Wahrscheinlich gibt es Medikamente, die da helfen.
    Ich wette, man müsste dann auch Bluttests einfordern, um Schwarzen Schafen des Atemgeräuschs wegen das Handwerk zu legen.
    Wir alle wissen durch z.B. professionellen Radsport, wohin das führen kann.
    (jetzt nur mal unabhängig von der VDH-Diskussion) :roll:
    L. G.

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