Fundstücke des Internets: Lustiges, Kurioses, Interessantes
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Ja, nur wundert mich das. Denn wenn 61 Hunde aus einer Wohnung und einem Keller rausgeholt werden, dann gibt es doch genügend Zeugen und sicher auch Bilder. Das Veterinäramt war da. Die aufnehmenden Tierheime haben den Zustand der Hunde mit Sicherheit dokumentiert. Das sollte doch keine Fragen offen lassen, was braucht es dazu noch ein extra Gutachten?

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9. Februar 2023 um 19:20
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LG Steffi mit Buddy
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Ist der Neuzugang von Stachelschnecke nicht von da?
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Wäre auch super interessant zu wissen, was dann mit den schon vermittelten Hunden ist, sollte die „Züchterin“ wie sie ja so nett dargestellt wird, mit ihrer Klage wirklich durchkommen. Im Artikel heißt es ja, dass das nochmal geprüft wird. Weiß hier jemand ob man die in so einem Fall dennoch behalten darf?
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Weiß hier jemand ob man die in so einem Fall dennoch behalten darf?
Ich erinnere mich dunkel, dass ich schon bei Tierheim-Tieren (in meinem Fall Ratten) so einen Passus im Kaufvertrag hatte, dass die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind zum Zeitpunkt der Vermittlung (beispielsweise bei Fundtieren ist das immer so) und dass das Tier erst ab Datum soundso tatsächlich mir gehört, vorher hätte sich der rechtmäßige Besitzer noch melden und das Tier zurückfordern können.
Sowas Ähnliches müsste bei beschlagnahmten Tieren (insbesondere bei laufendem Widerspruch / Klage des Eigentümers) eigentlich auch im Vertrag stehen, wenn das Tierheim sauber vermittelt.

(Und auch wenn es nicht im Vertrag steht müsste es dem "rechtmäßigen Eigentümer" eigentlich möglich sein, sein "rechtmäßiges Eigentum" zurückzufordern. Aber das mag an Bedingungen geknüpft sein. Hm.)
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Das Tierheim Nürnberg hat vor mehr als einem Jahr 99 Hundewelpen beschlagnahmt und nach medizinischer Versorgung und Aufpäppeln der Kleinstrassen in Pflegestellen gegeben.
Erst vor wenigen Tag konnten die Aufnehmenden sicher sein, dass der Hund bei ihnen bleiben kann nachdem das juristische Prozedere abgeschlossen war und die Welpen nicht dem ursprünglichen Besitzer zugesprochen wurden.
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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Die Dame aus Erfurt hat sich leider schon mehrmals erfolgreich aus solchen Verfahren geklagt. Wie das geht, weiß ich nicht.
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L. G.
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Wenn wir annehmen, dass der Hund gut gucken kann und er von klein auf in diesem Haushalt war und ab jetzt fleißig mit ihm geübt wird, dann nein.
Ich biete jedem an, zu versuchen, Picard das Leckerlifangen beizubringen... Er sieht gut. Er ist motorisch fit. Aber wenn du ihm Kekse zuwirfst, guckt er ihnen reglos entgegen, lässt sie an der Nase abprallen und futtert sie vom Boden. Plüschis kann er mittlerweile fangen, aber weiter sind wir in drei Jahren nicht gekommen und ich üb das auch nicht mehr, weil zwecklos.
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Picard macht das richtig,hätte Aika gewufft.
Sie konnte gut fangen,aber erstmal fallen lassen,dran riechen (ob genießbar),nochmal riechen (vielleicht will Mensch einem Medikamente unterjubeln oder Billigfraß loswerden).
Wenn alles in Ordnung,dann fressen.

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