Schutzhundesport und FH Austausch
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Die wissen das schon, zumindest der Schäfer hat schon reagiert auf Insta.
Wo kann man das von ihm sehen? Also vom Schäfer?
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In seiner Story https://www.instagram.com/tecd…fer?igsh=YzFidGxlc2o2N3dq
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Das war in ner Story von ihm vorhin zickenbert , nur ein kurzes Statement auch ohne Namensnennung, aber 1 + 1 ist ja nicht schwer, also schnell den gerüttelten Kasper auf Insta gesucht und sein behämmert doofes Video angeschaut.
Edit: Murmelchen war schneller.
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den gerüttelten Kasper
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allein schon weil er Videos runtergeladen und abgespeichert hat
Da kann man mW nichts machen, da er nur kurze Auszüge von öffentlichen Videos, bei denen offenbar die „Remix-Funktion“ nicht deaktiviert war, verwendet hat.
Ich würde auch wetten, dass jemand wie der Rütter sich vor der Veröffentlichung abgesichert hat ob das rechtlich in Ordnung ist.
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…
Ich würde auch wetten, dass jemand wie der Rütter sich vor der Veröffentlichung abgesichert hat ob das rechtlich in Ordnung ist.
Der hat sich mit bestimmt abgesichert oder hat ja sicherlich genügend Geld, dass es ihm nicht wehtut, dies in Anwälte zu stecken.
Ich will mir das blödes Video gar nicht anschauen…
Vielleicht morgen, sonst rege ich mich nur wieder auf, auf die Nacht
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Naja so einfach ist das imho dennoch nicht zu sehen, auch Remixe schließen Urheberrechte nicht komplett aus und es wurde Filmmaterial beider Unternehmer verwendet, um einen neuen Videobeitrag zu produzieren.
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Aber die Quelle genannt
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Die Quellenangabe benennt lediglich die Herkunft, nicht gleichzeitig die Zustimmung des Urhebers.
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Zitat
Nutzung fremder Reels
Erstellt jemand ein Reel, entstehen automatisch Urheberrechte an diesem Werk. Diese Rechte sollen insbesondere davor schützen, dass das eigene Werk von anderen Personen verwertet oder als ihr eigenes ausgegeben wird.
Grundsätzlich benötigt ein Dritter, der das Video eines anderen nutzen möchte, die Rechte an dem Video. Der Urheber muss also jeder anderen Person die Nutzungsrechte an dem Video einräumen.
Geschieht dies nicht, und der Dritte lädt das Video in leicht abgeänderter Form oder in der Ursprungsform hoch, begeht er einen Urheberrechtsverstoß.
Ein Remix durch die Verwendung der Bild- und Tonspur eines existierenden Reels in Kombination mit einem neuen Video stellt somit auch einen Urheberrechtsverstoß dar.
Ein solcher liegt lediglich dann nicht vor, wenn und soweit das Video mit Zustimmung des Urhebers hochgeladen oder bearbeitet wird
Quelle: https://www.wbs.legal/urheberr…n-sie-keine-rechte-58380/
Ist zwar aus 2021, aber egal.
Am Ende gibts fuer sowas Anwaelte. Und genau so einen wuerde ich jetzt einschalten!
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