Beweislast bei Beißvorfall?

  • Die Beweislast trägt der Andere. Wie gesagt er will ja was.
    Und in Zivilsachen muss jeder die ihm günstigen Tatsachen beweisen.

    Woher willst du das wissen, hast du Jura studiert?
    Ich würde es wegen so einer Bagatelle nicht zu einem Prozess kommen lassen und ich würde es auch nicht so weit ausarten lassen, daß ich mir eine Anzeige beim OA einhandle.


    Ich versteh es irgenwie nicht: Hund hat gebissen also haftet HH.
    Sobald die Angelegenheit der Versicherung gemeldet wurde, ist man als HH raus.
    Warum also sich damit rumärgern?

  • @Lorbas: ja ;)


    Natürlich lässt man es wegen sowas nicht auf einen Prozess ankommen.
    Deswegen hab ich ja gesagt Versicherung.
    Aber es wurde ja ausdrücklich nach der Beweislast gefragt.

  • Nein ich. Es wurden keine Personalien ausgetauscht. Dachte das wäre Standard, wenn 2 Hunde in einer Keilerei verwickelt sind.

    Ja, aber man hat die Hunde abgesucht und nach dem keine Wunden festzustellen waren, ist man auseinander gegangen. Erst später hat der andere Hundehalter "Schaden" festgestellt.

  • Ich versteh es irgenwie nicht: Hund hat gebissen also haftet HH.

    Der Hund war aber an der Leine und wurde vom unangeleinten angegriffen. Wieso soll ich dann für den Schaden aufkommen, wenn der andere Hundehalter selber schuld hat?


    @RafiLe1985 habt ihr bei euch Regelungen zur Brut- und Setzzeit? Leinenzwang?

  • Der Hund war aber an der Leine und wurde vom unangeleinten angegriffen. Wieso soll ich dann für den Schaden aufkommen, wenn der andere Hundehalter selber schuld hat?

    Es ist vollkommen uninteressant ob ein Hund an der Leine war oder nicht. Wenn dein Hund beißt, haftest du als HH.
    Das hat mich auch schon immer aufgeregt, weil mir sowas auch schon passiert ist.
    Es hat aber eben nichts mit Gerechtigkeit zu tun, sondern mit Schadensbegleichung.

  • Der Hund war aber an der Leine und wurde vom unangeleinten angegriffen. Wieso soll ich dann für den Schaden aufkommen, wenn der andere Hundehalter selber schuld hat?
    @RafiLe1985 habt ihr bei euch Regelungen zur Brut- und Setzzeit? Leinenzwang?

    Das ist ganz einfach. Auch wenn ein angeleinter Hund "angegriffen" wird und der angeleinte Hund sich wehrt, haftet der HH vom angleinten Hund. Bzw bekommt mind. eine Mitschuld. Es ist egal ob der Hund angeleint ist oder nicht er hat nicht zu beißen oder schnappen. Das regt mich auch auf und finde ich blöd aber ist nun mal so.
    Das ist genauso wie mit dem Einbrecher. Wenn der Hund einen Einbrecher beißt, haftet der HH.


    LG
    Sacco

  • Auch wenn der Hund an der Leine war trägt auch dieser mindestens eine Teilschuld. Gefährdungshaftung.



    Es kann übrigens sehr gut sein, dass man auch größere Wunden übersieht. Als Hilde zerbissen worden ist, hab ich im Flutlicht auch nichts gesehen - zu Hause hab ich dann gesehen dass ihr die Haut im Lappen vom Bein runterhing...

  • Naja, ich sehe schon einen grossen Unterschied darin, ob der beissende Hund angeleint war oder nicht. Nun können wir noch darüber diskutieren, welche Art von Leine das war - denn bei einer Flexi sieht die Geschichte möglicherweise noch einmal anders aus, als bei einer gewöhnlichen Führleine, an der sich der Hund kaum mehr als einenhalb Meter vom Besitzer entfernen kann.


    Ist mein Hund an einer gewöhnlichen Führleine und wird von einem unkontrolliert freilaufenden Hund belästigt, bin ich viel weniger bereit, einen daraus entstandenen Schaden zu bezahlen, als wenn beide Hunde (wie in meinem Fall) eben frei liefen. Ich tue es natürlich, wenn ich muss, aber auch erst dann. Im Übrigen gibt es dazu, wenn ich richtig informiert bin, sehr unterschiedliche Urteile.


    Da ich selber dauernd mit Hunden unterwegs bin, mit denen nicht gut Kirschen essen ist, kann ich die Aufregung um die Forderung der Gegenseite nach Geld sehr gut nachvollziehen. Mehr, als den Hund an der Leine zu sichern um eine Begegnung zu vermeiden, kann man von einem Besitzer eines grundsätzlich verträglichen Hundes sicher nicht erwarten. Ob die Versicherung das auch so sieht, kann ich aber natürlich nicht sagen. Da würde sicher ein Gespräch helfen.


    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Ämter sich manchmal davon beeindruckt zeigen, wenn man vorweisen kann, dass der betreffende Hund an sich verträglich ist und eine gewisse Ausbildung durchlaufen hat. Da könnte man - im Bedarfsfall - sicher vorbringen, dass Newton ausgebildeter Schulhund ist, dass er die Zuchtzulassung erhalten hat, etc. Auf diese Argumente würde ich aber erst zurückgreifen, wenn es wirklich hart auf hart kommt und eine Verteidigung her muss. Im Moment geht es ja noch eher darum, ob man sich überhaupt verteidigen muss.

  • Meine Hündin wurde an der Leine von einer abgeleinten Hündin übel in die Kehle gebissen. Gesehen hat man erst mal nur eine heftige Schramme. Erst zu Hause wurde die Tiefe der Wunde deutlich, die TA-Kosten waren rund 200€, weil die Wunde täglich versorgt werden musste. Die Halterin weigerte sich, den Vorfall ihrer Versicherung zu melden, und weil ich dann ihre Versicherung rauskriegen und selber dort anrufen musste (Tipp von meinem Versicherungsmenschen, weil die Dame sich kein Stück gerührt hat - meine angeleinte Hündin hätte ja geknurrt, als ihre fletschend auf uns zu gerast kam, also selber Schuld), hab ich sie im Nachhinein auch beim O-Amt gemeldet, um ihr klarzumachen, dass ich sehr gewillt bin, mein Geld wiederzubekommen. Später erfuhr ich, dass sie diese Masche schon öfter gebracht hatte und damit durchgekommen war. Ich war die einzige, die nicht auf den TA-Kosten sitzen blieb.


    Vor zwei Jahren wurde Spooky von zwei Neufundländern angegriffen. Beide angeleint, der erste zog sich aus dem Halsband, der zweite zerrte sein schmächtiges Herrchen mitten in die Klopperei hinein und half seinem Kollegen. Am Unfallort sah man auch nichts, der Neufundländer-Halter lief dann weg, was mir in diesem Moment sehr recht war, denn er hatte die Hunde nicht wirklich sicher im Griff und ich wollte keinen zweiten Angriff erleben.
    Zu Hause bemerkte ich das erste Loch in Spuks Hinterkeule, rasierte und desinfizierte es, und am nächsten Tag beim TA kamen auch die restlichen drei Löcher zum Vorschein. Einmal alle vier Fangzähne im Hintern abgebildet. Den Neufundländerhalter habe ich in seiner Siedlung durch etwas Rumfragen gefunden, und die Leute haben anstandslos die Schuld eingesehen und die Situation (zwei Hunde außer Kontrolle stürzen sich auf einen angeleinten) auch ehrlich bei ihrer Versicherung geschildert, so dass ich 100% meiner Tierarztkosten erstattet bekam. Hätten die mir jetzt gesagt, dass zwischen dem Vorfall am Abend und dem Tierarztbesuch am kommenden Morgen ja noch ein anderer großer Hund meinem Spuk den Hintern hätte gelocht haben können, wäre ich aber stinkig gewesen.
    Dass man auch größere Wunden, die ja meistens nur in der Tiefe groß sind, erst später bemerkt, wurde ja schon mehrmals geschrieben.


    Melde die Sache deiner Versicherung, schildere den Vorfall wahrheitsgemäß und sachlich, und warte ab, wie die Versicherung entscheidet. Normalerweise würden 50% der Kosten erstattet, weil die durch den gebissenen Hund verursachte Tiergefahr mit eingerechnet wird, aber nachdem dein Hund angeleint war und der andere sich im Freilauf und nicht abrufbar von hinten auf deinen gestürzt hat, könnte es sogar sein, dass deine Versicherung noch weniger als 50% der Kosten zahlt.
    Die Versicherung wehrt nämlich auch ungerechtfertigte Forderungen ab.
    Wenn der Kerl weiterhin mit dem OA droht, kannst du ja mal nett fragen, ob er meint, dass das Amt begeistert wäre, wenn du bei deiner Befragung erwähnst, dass sein Hund sich ohne Provokation auf andere Hunde stürzt und nach wie vor frei läuft, obwohl er nicht abrufbar ist. Dann wird er sich das mit dem Amt vielleicht nochmal überlegen. ;)

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