Trainerzertifizierung

  • tinybutmighty: Darum geht es mir, so wie auch bei Rassebegriffen, auf den Menschen bezogen. Ich würde jetzt nicht unbedingt direkt Rassismus unterstellen aber doch wohl mindestens fehlende Auseinandersetzung mit Begrifflichkeiten, die eben klar definiert sind.

    Das finde ich allerdings auch erschreckend. Und zumindest diese unglücklich formulierte Fragestellung mit den "Menschenrassen" würde ich irgendwo ansprechen wollen.

    • Neu

    Hi


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    • Also eine Bekannte von mir hat die IHK Prüfung gemacht und ihr Veterinäramt wollte sie nicht anerkennen :D


      Jedes Vetamt praktiziert das anders, stellt auch andere Fragen, manche machen auch nichts und andere wieder haben einen eigenen Test.
      Das ist bei uns Tierschutzvereinen auch nicht anders, eine Bekannte von mir wohnt 10 km entfernt, in einem anderen Bezirk und braucht für die Erlaubnis ganz andere Voraussetzungen als ich.


      Ich würde also zuerst einmal bei Deinem Vetamt nachfragen wie die ticken. Wenn sie eher Anhänger der modernen Hundeerziehung sind kann es ganz andere Fragen geben.

    • Ich weiß von einer mir bekannten Hundetrainerin, dass die fast 2 Jahre auf die Überprüfung und Genehmigung des Veterinäramtes warten musste. In der Zwischenzeit hat sie immer wieder Seminare besucht und die Bestätigungen an das Veterinäramt geschickt. Ihre Tätigkeit als Hundetrainerin (nebenberuflich) durfte sie in den 2 Jahren nachgehen. Das wurde geduldet.


      Jetzt endlich hat sie die Genehmigung sich offiziell als Hundetrainerin nennen zu dürfen.

    • Ich weiß von einer mir bekannten Hundetrainerin, dass die fast 2 Jahre auf die Überprüfung und Genehmigung des Veterinäramtes warten musste. In der Zwischenzeit hat sie immer wieder Seminare besucht und die Bestätigungen an das Veterinäramt geschickt. Ihre Tätigkeit als Hundetrainerin (nebenberuflich) durfte sie in den 2 Jahren nachgehen. Das wurde geduldet.


      Jetzt endlich hat sie die Genehmigung sich offiziell als Hundetrainerin nennen zu dürfen.

      Das is auch nicht richtig...jeder kann sich Hundetrainer nennen, das ist kein geschützter Begriff..


      Möchte man jedoch gewerblich (egal ob haupt- oder nebenberuflich) Dritte zur Ausbildung/Erziehung ihrer Hunde anleiten, brauch man die Zulassung nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes. Jedes einzelne Vetamt entscheidet, welche Kriterien für die Zulassung erfüllt werden müssen

    • Das is auch nicht richtig...jeder kann sich Hundetrainer nennen, das ist kein geschützter Begriff..


      Möchte man jedoch gewerblich (egal ob haupt- oder nebenberuflich) Dritte zur Ausbildung/Erziehung ihrer Hunde anleiten, brauch man die Zulassung nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes. Jedes einzelne Vetamt entscheidet, welche Kriterien für die Zulassung erfüllt werden müssen

      Das ist schon richtig!


      Es ging ja nicht um den Begriff "Hundetrainer", sondern um die Erlaubnis, die nun mal eben jetzt nach § 11 TSCHG notwendig geworden ist.


      Ich würde hier nichts schreiben, was ich nicht selbst vertreten kann.

    • Richtig, es geht um den Sachkundenachweis nach §11Tierschutzgesetz. Ich wurde deswegen an die IHK weiter geleitet, um die Prüfung abzulegen. Dazu muss man Nachweise erbringen, die belegen, dass man das nötige Fachwissen mitbringt. Das kann z.B. eine Trainerausbildung sein aber auch Berufserfahrung, Nachweise über Seminarbesuche etc.. Außerdem gibt es Träger, die außer der IHK die Prüfung abnehmen dürfen (z.B. als Abschluss einer Trainerausbildung). Dazu gehören, soweit ich weiß, Ziemer und Falke, weswegen ich mir von dort die Prüfungsfragen runter gezogen habe. Nicht jeder, der eine Trainerausbildung anbietet, ist dazu befugt. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass zumindest der Fragenkatalog einheitlich sein müsste. Schließlich wird in da zusammen mit der Tierärztekammer gearbeitet.


      Also, den Sachkundenachweis nach §11Tierschutgesetz erhalte ich nach bestandener IHK Prüfung (in Kooperation mit dem Veterinäramt, natürlich). Richtig?

    • Nicht jeder, der eine Trainerausbildung anbietet, ist dazu befugt.

      Wer gewerblich, oder nebengewerblich als Hundetrainer arbeitet muss den §11 TSCHG haben. Ausgenommen sind Hundevereine die ehrenamtlich tätig sind, die ihre Mitarbeiter regelmässig schulen.

    • @Grinsekatze1 Darum ging es in dem von Dir zitierten Satz nicht.
      Sondern darum, dass es Leute, Vereine, Institutionen gibt, die eine Ausbildung zum Hundetrainer anbieten (auf den §11 hinarbeitend), dazu aber nicht befugt sind.

    • Richtig, es geht um den Sachkundenachweis nach §11Tierschutzgesetz. Ich wurde deswegen an die IHK weiter geleitet, um die Prüfung abzulegen. Dazu muss man Nachweise erbringen, die belegen, dass man das nötige Fachwissen mitbringt. Das kann z.B. eine Trainerausbildung sein aber auch Berufserfahrung, Nachweise über Seminarbesuche etc.. Außerdem gibt es Träger, die außer der IHK die Prüfung abnehmen dürfen (z.B. als Abschluss einer Trainerausbildung). Dazu gehören, soweit ich weiß, Ziemer und Falke, weswegen ich mir von dort die Prüfungsfragen runter gezogen habe. Nicht jeder, der eine Trainerausbildung anbietet, ist dazu befugt. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass zumindest der Fragenkatalog einheitlich sein müsste. Schließlich wird in da zusammen mit der Tierärztekammer gearbeitet.


      Also, den Sachkundenachweis nach §11Tierschutgesetz erhalte ich nach bestandener IHK Prüfung (in Kooperation mit dem Veterinäramt, natürlich). Richtig?

      Nein. Kann man 2 Jahre gewerblicher Hundetrainertätigkeit mit Verdiensten über 450 Euro vorweisen, wird man zum Lehrgang für die IHK Prüfung zugelassen. Erst nach dem Lehrgang kann man dann die Prüfung für das IHK Zertifikat angehen. Irgendwelche vorherigen Seminare etc. interessieren die IHK nicht, ohne die gewerbliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren wird man nicht zum Lehrgang zugelassen.


      Ziemer und Falke bieten eine private Trainerausbildung an, die allerdings nur wenige Vetämter als Sachkundenachweis anerkennen.


      Ziemer und Falke bieten Vorbereitungskurse und diese Testbatterie für die Zertifizierung der TÄK Schleswig Holstein an. Und nein, der Fragenkatalog des DOQ Pro ist für niemanden zugänglich, es sind andere Fragen als die auf der Ziemer Seite.


      Falls du jetzt schon zwei Jahre gewerbliche Tätigkeit im entsprechenden finanziellen Rahmen vorweisen kannst, kannst du den Lehrgang und die IHK Prüfung ablegen. Die IHK Zertifizierungen wird von einigen Vet Ämtern als Sachkundenachweis anerkannt, von anderen nicht. Deines erkennt die Zertifizierung anscheinend an.


      Die unterschiedlichen Zertifizierungen (IHK, TÄK Schleswig Holstein, TÄK Niedersachsen usw.) haben alle keine staatliche Anerkennung und unterscheiden sich massiv in ihren Inhalten

    • Das ist schon klar. Ich meinte, nicht jede Trainerausbildung beinhaltet den Abschluss (der Schüler) mit dem Sachkundenachweis nach §11. Einige sind aber dazu befugt, gemeinsam mit einem Tierarzt diese Prüfung abzunehmen.

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