Trainerzertifizierung

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    Hi


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    • Ich weiß jetzt gerade nicht, was Du meinst. Stehe voll auf dem Schlauch!


      Ich rede jetzt nicht von der Hundetrainerausbildung, sondern von der Ausbildung der Hunde überhaupt. Ehrenamtliche Mitglieder im Hundeverein brauchen keine Hundetrainerausbildung nach § 11 TSCHG.


      Hundetrainer die sich selbständig machen, ob Haupt- oder nebengewerblich müssen den §11 TSCHG haben.


      Du hast Recht, wenn Du schreibst, dass nicht jeder Hundetrainer ausbilden darf. In meinem Wohnort reicht der Sachkundenachweis, Nachweise über Seminare und diverse Hundeausbildungstätigkeiten sowie den §11 TSCHG.


      Haben wir uns jetzt richtig verstanden?

    • Der von dir zitierte Satz bezieht sich darauf, dass jemand Hundetrainer (nach §11 verifiziert) werden möchte. Diese Ausbildung, um den 11er zu bekommen, wird, laut dem Satz, von Leuten angeboten, die dazu aber gar nicht befugt sind (warum auch immer).


      Nicht darauf, dass jemand, der gewerblich mit Hunden arbeitet, den §11 haben muss (und nicht darum, nicht gewerblich arbeiten zu dürfen, wenn man den nicht hat).

    • Der 11er ist keine Ausbildung, sondern schlicht die Erteilung der Erlaubnis (oder auch nicht) durch das Vet-Amt.

      Ja, das stimmt!
      Aber ohne Nachweise von gewissen Seminaren, oder bereits Hundeausbildungen bekommt man den § 11 TSCHG zumindest in meinem Wohnort auch nicht. Da muss man schon einiges dafür tun, oder getan haben!

    • Ups, mein Antwort war zu spät. Danke, dragonwog. Ich werde sicherhaltshalber auch nochmal mit dem Vetamt telefonieren. Nicht dass das doch noch schief geht. In jedem Fall kenne ich Leute, die ohne 2 Jahre gewerblicher Trainertätigkeit den Lehrgang bei der IHK besucht haben. Vielleicht doch noch nicht alles zu einheitlich.


      Und ich hatte auch nicht geglaubt, ich hätte DIE Prüfungsfragen vorliegen. Das wäre ja ein bißchen zu einfach. Ich war der Meinung, sie seien vorbereitend und könnten so oder ähnlich eben in der Prüfung vorkommen.


      Ok, dann entschuldige ich mich für das Kuddelmuddel und beziehe mich in meinem Ärger auf den Fragenkatalog von Ziemer und Falke und keinen anderen, die Hundetrainer ausbilden!

    • Ja, das stimmt!Aber ohne Nachweise von gewissen Seminaren, oder bereits Hundeausbildungen bekommt man den § 11 TSCHG zumindest in meinem Wohnort auch nicht. Da muss man schon einiges dafür tun, oder getan haben!

      Das ist nicht rechtsmäßig, da es keinen staatlich anerkannten Berufsabschluss oder offiziell anerkannte Seminare gibt..


      Das Vetamt KANN Seminare und Weiterbildungen anerkennen, muss es aber nicht.


      Egal mit wie viel oder wenig Seminaren/Weiterbildungen man ankommt, das Vetamt muss ein Fachgespräch und eine praktische Prüfung zur Überprüfung der Sachkunde anbieten

    • In jedem Fall kenne ich Leute, die ohne 2 Jahre gewerblicher Trainertätigkeit den Lehrgang bei der IHK besucht haben.

      Das kann durchaus so sein. Das muss nicht falsch sein.
      Auskunft gibt tatsächlich das Veterinäramt, denn die können Dir sagen, was speziell für Deinen Wohnort an Anforderungen zu erfüllen sind.


      Und nein, es ist alles uneinheitlich und das macht es auch den Veterinärämtern schwer.

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