Trainerzertifizierung

  • War vielleicht alles von mir etwas mißverständlich ausgedrückt. Sorry! Manchmal ist es eben schwer an alles zu denken!

    • Neu

    Hi


    hast du hier Trainerzertifizierung* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!


    • Ich bin immer viel zu spät. Ich schreibe so langsam. Deswegen komme ich in Foren auch nicht so gut zurecht.


      dragonwog: Kann es sein, dass wir da aneinander vorbei reden? Ich bin der Meinung, dass es Trainerausbildungen gibt, die eben von vornherein vom (jeweiligen) Vetamt anerkannt werden und sich zum Abschluss der Trainerzertifizierung eben nur noch das Fachgespräch und die Praktische Prüfung anknüpft. Zertifizierter Hundetrainer mit Sachkundenachweis nach §11. Fertig.

    • flying-paws: Ok, dann meinst du das Gleiche wie dragonwog. Dann nimmt also ein Amtstierarzt vom Vetamt das Fachgespräch und die praktische Prüfung ab. Z.B. als Abschluss einer Trainerausbildung. Dann ist es wahrscheinlich so, dass die Prüfung zum Sachkundenachweis nach §11 in meinem Fall bei der IHK stattfindet und dort dann das Vetamt vor Ort ist. Ich werde mich zur Vorsicht aber nochmal erkundigen.

    • Zitat: "Berechtigt zur Abnahme der Prüfung sind (auf Antrag bei der TÄK Niedersachsen):
      Fachtierärzte/innen für Tierverhalten
      Fachtierärzte/innen für Tierschutzkunde
      Tierärzte/innen mit Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie
      Tierärzte/innen mit entsprechenden gleichwertigen ausländischen Zertifikaten
      Wissenschaftliches Fachpersonal der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit Spezialisierung
      im Bereich Tierschutz und Verhalten
      Praktizierende Hundetrainer/innen mit Zertifikat"


      Quellen: Tierärztekammer Niedersachsen | Zertifizierung von Hundetrainerinnen und Hundetrainern in Niedersachsen!
      "Niedersächsische Hundetrainerzertifizierung" - Prüfungsordnung für den professionellen Sachkundenachweis mit Literaturverzeichnis

    • Wenn Du denn in Niedersachsen wohnst wird es wahrscheinlich anerkannt, muss aber nicht.


      Sachekundenachweis nach § 11 gibt es auch in verschiedenen Bereichen, der für Trainer sieht etwas anders aus als für Tierschutzvereine, Hundesitter usw.


      Ich persönlich finde es unmöglich das jeder Amtsvet seine eigene Wahrheit erfinden darf. Zumindest im Bundesland sollte das einheitlich geregelt sein, wenn nicht sogar Bundesweit. So bringt diese Regelung überhaupt nichts.

    • Ja, die Regelungen scheinen wirklich recht unterschiedlich zu sein.


      Hier nochmal zu den Prüfungsfragen: "Die Übungsfragen bauen 1:1 auf das Buch „Lassie, Rex & Co. Klären auf“ von Pasqualle Piturru, erschienen im Kynos-Verlag auf. Dieses ist in der Literaturliste der Tierärztekammern Schleswig-Holstein und Niedersachsen als prüfungsrelevant für die Prüfung „Zertifizierung zum Hundetrainer“ aufgeführt."


      Prüfungsfragen für Hundetrainer


      Es ist also richtig, dass es sich nicht um DIE Prüfungsfragen für den Sachkundenachweis handelt. Es wird jedoch vonseiten der Tierärztekammern auf genau dieses Lernmaterial zur Vorbereitung für die Prüfung verwiesen. Die Inhalte SIND prüfungsrelevant!

    • Neeein :( :( :(


      Der Fragenkatalog, der sich auf der Ziemer und Falke Seite befindet ist angelehnt an die Prüfungsfragen des DOQ Pros (der unter anderem Inhalte des Piturru Buchs enthält). Und der DOQ Pro ist Bestandteil der Zertifizierung der TÄk Schleswig Holstein und Niedersachsen. Die Zertifizierung hat erstmal nichts mit dem Sachkundenachweis zu tun.
      Sie kann jedoch unter Umständen als Nachweis der Sachkunde dienen.


      DEN Sachkundenachweis gibt es nicht.

    • Da kann man mal sehen wie unterschiedlich in den Bundesländern die Bestimmungen sind.


      Wenn das Veterinäramt sich schon so uneins ist, muss man sich ja nicht wundern, wenn so Vieles zwischen denen ihren Händen durchflutscht.

    • Noch ein Versuch: Ich habe verstanden, was du meinst, dragonwog und auch andere, die den Unterschied zwischen Zertifizierung und Sachkundenachweis (§11tTSCHG) hervorheben. Ich gebe nun noch ein Zitat wieder, das veranschaulichen soll, wie diese Dinge (in Niedersachsen und Schleswig-Holstein) eben doch miteinander verzahnt sind.


      "Was wir bisher wissen ist, dass als Sachkundenachweis die Prüfungen zum behördlich zertifizierten Hundetrainer vor der Tierärztekammer Niedersachsen und Schleswig-Holstein und die Prüfungen bei der IHK Potsdam anerkannt sind. Weiterhin ist es so, dass das zuständige Veterinäramt die eingereichten Unterlagen des Hundetrainers prüft und über den Sachkundestand entscheidet. Leider erhält nicht jeder Hundetrainer eine Zertifizierung, aber weil es von offizieller Seite bisher keine Durchführungsbestimmung gibt, fehlt auch
      die gesetzliche Grundlage für die Frage, was in diesen Fällen zu tun ist. Natürlich orientieren sich die Veterinärämter an den oben genannten Prüfungen und müssen diese auch anerkennen."


      Quelle: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz


      Den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetzmuss man natürlich trotzdem stellen. Es ist möglich, dass ich da in vorhergegangenen Beiträgen was vermischt habe, weil es eben so eng zusammenhängt.


      Ich denke, nun dürfte zumindest der Bogen klar sein, den ich von den Prüfungsfragen zum Sachkundenachweis (ich denke ihr wisst, welche Sachkunde ich meine) gespannt habe.


      Nun gut. Darum ging es mir eigentlich nicht in diesem Thread. Es ist aber trotzdem ein spannendes Thema.

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