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das Problem mit dem "nicht kaufen-nicht unterstützen-dann endet das von allein" funktioniert nicht.
Tja schwierig, aber da Ämter oft nicht handeln und letztendlich der Hund das Opfer mit seinem Leben zahlen würde, ich denke ich würde ihn notfalls auch abkaufen, aber im Preis nach unten handeln.
So etwas ist immer eher eine emotionale Entscheidung und es gibt nicht DIE eine Antwort. -
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Hi
hast du hier Hund aus schlechter Haltung freikaufen, bitte Hilfe* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Ich auch....
Ich auch und das ist auch gut so! Denn was wäre der Tierschutz ohne Tierschützer, die aus dem Herzen heraus helfen? Solche Menschen muss es geben.
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Ob nun “illegal“ nach D eingeführt,wie alt, und ob vorher geimpft oder nicht.....im Moment für die TS in dem Sinne egal das sie es eohl nicht rausbekommen wird. Wichtig wäre wirklich festzustellen ob das Tier ernsthaft krank ist oder nur “ Kleinigkeiten“ hat die ohne großen finanziellen Aufwand zu beheben sind. Ich würd das Tier auch dem TA vorab vorstellen.....
Und das Veterinäramt schreitet sehr oft auch nicht sofort ein....und oftmals leider auch nicht wenn es sich um eine erstmalige Auffälligkeit und “ nur“ ein Einzeltier handelt. Sowas ist leider meist nicht so von Belang fürs Amt. Und ob das arme Tier illegal,womöglich viel zu jung eingeführt wurde.....sowas passiert sogar in professionellen Tierschutz Orgas. Ich red da aus Erfahrung,werde aber nicht weiter ins Detail gehen . Solange keine Papiere fürs Tier zu bekommen sind, drängt dich natürlich auch der Verdacht auf das hier ggfs mit kranken( jungen) Hunden schnelles Geld gemacht wird....“Welpen/Hund-Mafia“ aus der Slowakei!? Das fände ich bedenklich .....aber je nachdem was der TA feststellen würde, würd ich vermutlich das Tier auch zu mir nehmen... -
Ähm, es ist nun auch nicht so, dass die Ämter nie was machen. Irgendwie kommt das hier fast so rüber.
Auch die Ämter haben sich an Gesetzte zu halten und müssen erst prüfen. Ein Glück, weil sonst könnte ein missgünstiger Nachbar einem das Leben leicht schwer machen (ich weiß, wovon ich rede
). Zudem sind unsere Gesetzte nunmal auch nicht so streng, dass man sofort eine Beschlagnahmung anordnen kann.
Zudem, weil es ja auch oft bei Großtieren der Fall ist, ist die Unterbringungen von beschlagnahmten Tieren nicht so einfach. Deshalb sind sie wohl doch oft (in dem Fall) bemüht die Missstände abzuschaffen, anstatt gleich einzuziehen.Aber in diesem Fall ist der Hund sichtlich krank (Verstoß gegen Tierschutzgesetzt). Die Herkunft ja auch mehr als schwammig (eventuell illegal eingeführt? Urkundenfälschung, falls der Pass so ein Pseudopass ist? Zudem ist das Herkunftsland bekanntes Tollwutgebiet, wenn ich mich nicht vertue). Und innerhalb so kurzer Zeit wird der Hund schon weiterverkauft? (eventuell Handel mit Tieren, für das man in Deutschland ja auch so ein paar Scheine brauch).
Also alles eine gute Vorraussetzung, dass ein Anruf bei der Polizei den Hund da raus holen könnte. Nur wenn man es nicht anzeigt wird da auch nichts passieren. -
Man muss sich ja glücklicherweise nicht entscheiden, ob man "nur" den Hund dort rausholt ODER im Ganzen etwas unternimmt.
Man kann ja beides machen.Ich würde im Vorfeld mit dem Amtsvet telefonierten, dem das alles schildern, ihm sagen, dass ich den Hund da raushole, aber eben auch etwas unternehmen möchte. Ob und was man da machen kann, weiss der Amtsvet besser als ich. Gleichzeitig hat man dann ein wenig Rückendeckung für den Fall, dass es sich bei dem Hund um eine illegale Einfuhr handelt. Da sollte man nämlcih auch drauf achten.
Den Hund im Vorfeld beim TA vorstellen, würde ich auch, zum einen, weiss man dann, was evtl. auf einen zukommt und zum anderen, kann man damit den Preis noch deutlich drücken.
Tierschutz ist nun mal eine Mischung aus dem Schutz des individuellen Tieres und dem Versuch an den dazu führenden Umständen etwas zu ändern.
LG, Chris
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Etwa halb so groß wie meine Katzen, 1.5 kg, höchstens. Abgemagert, ein Matschauge mit Ausfluss und extrem fettiges schuppiges Fell. Er roch ganz extrem nach fettigem Hundefell. Er zitterte die ganze Zeit und lief verunsichert von Mensch zu Mensch um zu deren Füßen Schutz zu finden.
1,5 kg. nur und in dem Zustand. Das wird der kleine Hund nicht mehr lange durch halten
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Das ist so eine Situation, in der man für sich entscheiden muss: Mische ich mich ein oder lasse ich es bleiben.
Es ist leider tatsächlich so, dass in diesen Ländern ein Tier überhaupt keinen Stellenwert hat. Wird es nicht mehr gebraucht, wird es entsorgt. Es gibt genügend TS-Hunde aus der Slowakei.
Ich persönlich würde mich einmischen. Wahrscheinlich wäre mein erster Weg, mich mit einer örtlichen Tierschutzorganisation in Verbindung zu setzen, die die Wohnsituation des Mannes checkt und feststellt, ob und welcher Handlungsbedarf da ist. Und wenn die Tiere aus dem Haus geholt werden, kannst du den Kleinen vllt. auch gegen eine Spende so übernehmen.
Denn es ist in der Tat so, dass mit dem Freikaufen das Leid nicht beendet wird, im Gegenteil. Ich hätte erst mal genauso reagiert, aber da steckt noch viel mehr dahinter und ich hoffe, du hast die Energie etwas zu unternehmen.
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Hallo,
vielleicht ist das eine Idee: Kann man nicht beim Tierschutz anrufen und fragen ob man den Hund freikaufen kann und den dann beim Tierschutz abgeben kann??
Dann würde ich das vermutlich so machen.
LG -
Hast du den Impfausweis denn gesehen?
Ob man jetzt dringend auf diese Art und Weise an einen neuen Hund kommt, das muss wirklich jeder für sich entscheiden. Also rein von der moralischen, emotionalen Seite her. Ich persönlich würds nicht tun.
Ich sehe hier vor allem das Problem, dass, wenn du den Hund beim TA vorstellst und irgendwas da mit dem Imfpausweis nicht stimmt und/oder der Hund eine meldepflichtige Krankheit hätte, DU in der Verantwortung stehst.
Der TA muss auch dem Vetamt Meldung machen, unter Umständen wird so ein Hund auch mal eingezogen und muss im Tierheim eine Quarantänezeit absitzen. Die Kosten werde dir als Besitzer des Hundes in Rechnung gestellt.Wenn du diesen Hund kaufst, bist du in der Verantwortung, da kann man dann nicht einfach sagen, der Verkäufer ist schuld, sondern dann hängst du auch mit drin und wirst unter Umständen zur Verantwortung gezogen, denn du bist dann der Besitzer des Hundes.
Wenn du das Bedürfnis hast, das dringend machen zu müssen, würde ich den Hund auch vorher dem TA vorstellen, den Impfausweis checken lassen und zumindest da halbwegs sicher gehen, dass alles rechtens ist.
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Tierschützer sind Privatpersonen. Diese haben null handlungsspielraum. Weder dürfen sie in fremde Wohnungen/Grundstücke (Hausfriedensbruch), noch dürfen sie Hunde oder andere Tiere einziehen (Diebstahl).
Der Tierschutz könnte in dem Fall nur selbst das Veterinärsamt einschalten. Der Amtsvet hat als einzige Person die Handhabe.
Soweit ich weiß könnte die Polizei bei Gefahr in Verzug einen Hund einziehen, bis ein Amtsvet vorstellig wird. -
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