Wesenstest angeordnet, was kann kommen?
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Also hier bei uns wird beim wesenstest der Hund nicht angegriffen. Bedroht ja, aber nicht gezwickt oder getreten oder ähnliches. In Rückenlager wurde der Hund einer Bekannten auch nicht gebracht, allerdings in Seitenlage.
Ich bin gerade am überlegen wie das die Stallbesitzer hier mit ihren Rottweilern geschafft haben.. kann mir nicht vorstellen, dass die nicht knurren, wenn man sie bedroht... oder ist das erlaubt?
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Hi
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Also hier bei uns wird beim wesenstest der Hund nicht angegriffen. Bedroht ja, aber nicht gezwickt oder getreten oder ähnliches. In Rückenlager wurde der Hund einer Bekannten auch nicht gebracht, allerdings in Seitenlage.
Ich bin gerade am überlegen wie das die Stallbesitzer hier mit ihren Rottweilern geschafft haben.. kann mir nicht vorstellen, dass die nicht knurren, wenn man sie bedroht... oder ist das erlaubt?
Hängt vom Gutachter ab
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Hallo!
Steht in dem Brief, dass du den Wesenstest machen MUSST oder nur, dass du ihn machen musst um den Maulkorb wieder los zu werden?
Letzteres ist ja schon deutlich entspannter.
Caruso und ich mussten den Test auch machen, weil er Listenhund ist (auch NRW, aber nicht Düsseldorf).
Bei uns fand der Test in einer Gruppe mit mehreren Hunden statt. Ich glaube wir waren 10 oder 11. Die Prüfung bestand aus 2 Teilen.
1. Teil: Maulkorbbefreiung
2. Teil: Leinenbefreiung
Man konnte die Maulkorbbefreiung auch ohne Leinenbefreiung bekommen.Geprüft wurde im ersten Teil ohne Maulkorb, aber mit Leine. Der Hund musste bei alleine Aufgaben ruhig bleiben und durfte nicht nach vorne gehen. Auch starke Angst durfte nicht gezeigt werden, weil es angeblich in Aggression umschlagen könnte.
Es ging recht harmlos an mit einer Begrüßung, dann wurde das Verhalten gegenüber Artgenossen getestet. Alle gingen im Kreis hintereinander und immer ein Halter mit seinem Hund lief Schlangenlinien um die Anderen. Oder es standen alle Halter mit Hunden in einem Knäul und ein Einzelner musste mit seinem Hund mittendurch gehen. Im Anschluss wurde jeder Hund einzeln getestet und die Anderen mussten angebunden warten. Dabei musste Caruso sich auf den Rücken drehen lassen, ins Maul und in die Ohren gucken lassen (alles vom Prüfer). Es gab eine Art Parcours mit Joggern, die eng an uns vorbei gelaufen sind, Fahrradfahrern, die ganz knapp vor uns eine Vollbremsung hinlegte und laut klingelte. An einer Stelle ist der eine Prüfer mit laut klappernden Dosen aus einem Versteck gesprungen. Es gab einen "Betrunkenen", der torkelte und mich schubste, der Hund wurde angesprochen und von hinten überraschend angefasst/angerempelt. Dann musste ich ihn anbinden und außer Sicht geben und es kamen wieder Personen, die z.B. direkt vor ihm einen Regenschirm aufgespannt haben. Caruso hat sich zwischendurch auch erschreckt, aber war nach 1-2 Sekunden wieder halbwegs entspannt und immer freundlich. 1x hat er im Schreck kurz gebellt (2 Wuffs). Das war auch noch im Rahmen, weil er dabei zu mir zurückwich und nicht vorwärts ging. Geschlagen, gekniffen oder getreten hat niemand meinen Hund. Es flogen zwar Bälle in unsere Richtung, aber die waren bewusst (knapp) vorbei geworfen.
Für die Leinenbefreiung mussten wir dann Rückruf zeigen (aus dem Spiel mit anderen Hunden heraus), im Fuß an Joggern, Fahrrädern, Leuten, die ihn locken etc. vorbei. Und eine Ablage bei der ich außer Sicht war und der Hund dann auch von Fremden gerufen und mit Futter gelockt wurde. -
@dragonwog : woher kennst Du Dich so gut aus?
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Das wäre doch schon einmal eine Grundlage, mit der ein in der Materie bewanderter Rechtsanwalt etwas anfangen kann.Eventuell sogar die Auflagen abwenden bzw. aufheben lassen.
zudem gibt es ein Gerichtsurteil (von welchem OLG weiß ich nicht mehr), das sich Radfahrer und Jogger einem Hund angemessen nähern müssen. Dort ist der Hund nicht mehr pauschal 100% der schuldige. Ich glaube nur noch zu 75%. Aber das müsste ein Anwalt für Tierrecht auch wissen. Vil würde das auch helfen.
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Dennoch leitet die Polizei einmal im Quartal die Anzeigen mit Hundebeteiligung an die Stadt/ Ordnungsamt weiter, damit es dann von deren Seite auch nochmal Konsequenzen gibt
Aber kann es dann nicht sein, dass das irrtümlich weiter gereicht wurde (weil zeitliche Überschneidung), wenn die Anzeige fallen gelassen wurde. Immerhin hat dein Hund niemanden beschädigt, sondern nur angesabbert..
Ich würde da noch mal nachfragen ehrlich gesagt. Oder das eben dem Anwalt vorlegen, für mich sieht es so aus, als ob du noch Chancen hättest ohne Wesenstest davon zu kommen. Aber ich kenne mich auch nicht aus. -
Oh man, Blinky ist ja echt ne Liebe, aber so nen Wesenstest würde sie niemals bestehen. Wenn man sie so bedrohen würde, würde ich sogar einen Biss oder Abschnappen bei ihr sehen - und DAS in meinen Augen dann aber auch zurecht
gibt's ja nicht. Sowas ist doch kein Wesenstest, sondern Demütigung und Verunsichern des Hundes.
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Ich habe mich jetzt an einen Anwalt gewandt. Ich habe ihm alle Unterlagen gegeben und er guckt mal durch, was man so machen kann.
Er hat aber schon gesagt, dass es bei einem angeordneten Wesenstest kaum eine Chance gibt da raus zu kommen, es sei denn es liegt irgendein Formfehler vor.
Ich werde euch da auf dem laufenden halten! -
Er hat aber schon gesagt, dass es bei einem angeordneten Wesenstest kaum eine Chance gibt da raus zu kommen, es sei denn es liegt irgendein Formfehler vor.
Hoffentlich ist es ein Formfehler
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