Mein Ex will mir meinen Hund wegnehmen

  • Es ist schon berechtigt. Weil er noch nie zuverlässig war. Ich bin der Meinung dass er mir damit nur wehtun will. Sicher hat er auch eine Beziehung zu Joker gehabt aber wir haben auch nicht zusammen gewohnt und er hat ihn einmal die Woche gesehen.
    Und wenn er mich beleidigt und mich runter macht dann ist das für mich ein persönliches Ding.

    Achso, dann ist die Lage ja klar.

    Dann einmal Klartext reden und sagen, dass das dein Hund ist und du ihn nicht hergibst und er auch rechtlich dir gehört. Wenn er wolle, könne er ja zum Anwalt gehen, der wird sich kaputt lachen und ihm spätestens dann den Kopf waschen.

    Und dann einfach nicht mehr antworten oder drauf eingehen. Manchmal reizen die Verflossenen einen nach dem Motto: besser schlechter Kontakt als gar keiner. Wegen des Hundes mache dir keine Sorgen, er hat keine Ansprüche drauf.

  • Dein Hund ist auf Deinen Haushalt angemeldet; Dein Ex hat noch nicht einmal mit Dir zusammen gelebt - dem steht nichts, aber auch gar nix zu.

    Diskutier mit dem nicht mehr. Wenn er den Hund haben will, soll er sich warm laufen.

  • Da es beim Hund ja kein "Sorgerecht" gibt, sondern Du ihm rechtlich betrachtet lediglich eine "Sache" zur Aufbewahrung überlassen solltest, würde ich mir da gar keinen Kopf machen.

    Gib ihm den Hund nicht, wenn er ihn haben will. Wenn der glaubt, dieser Zettel hätte irgendeine Bedeutung, dann soll er doch vor Gericht gehen. :ka: Solange das nicht passiert, muss Du gar nichts tun.

  • Ich bin so erleichtert. Nochmal vielen Dank für die ganzen Kommentare, das hat mir wirklich geholfen.

    Manchmal macht man bescheuerte Sachen wenn man die rosarote Brille auf hat und im Endeffekt bereut man das.

  • Ich (Laie, nix juristischer Rat) würde den Hund behalten, nicht rausgeben (auch nicht an gemeinsame Bekannte). Parallel alle Unterlagen sammeln, die für dein Eigentum (denn dein Besitz ist der Hund ja schon) sprechen. Kaufvertrag, Aussagen von Freunden, Anmeldung des Hundes, Steuerbescheid, ggf. Leistungskarte, Hundefutter- und Versicherungsrechnungen. Will dein Ex den Hund soll er erstmal tätig werden und rechtliche Forderungen stellen.

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