Mein Ex will mir meinen Hund wegnehmen
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Hallo ihr Lieben,
Ich habe ein riesiges Problem.
Ich habe mir vor 2 Jahren meinen Hund gekauft. Dabei habe ich mit dem Züchter einen 50/50 Vertrag abgeschlossen, sodass er ihn noch zum decken nutzen kann.
Ich war vor einem halben Jahr so blöd und habe meinem freund einen zettel unterschrieben, dass der Hund uns beiden gehört. Das war ein großer Fehler, denn jetzt hat er sich von mir getrennt und besteht darauf dass wir uns jede Woche abwechseln. Das bedeutet er möchte den hund für eine Woche haben und eine Woche ich.
Ich möchte das meinem Hund nicht antun und will ihm den hund auch gar nicht geben.Jetzt meine Frage.... Kann er darauf bestehen sich den Hund zu holen? Bitte bitte sagt mir dass das nicht der Fall ist, weil ich Angst habe dass er mir den hund nicht mehr zurück bringt.
Liebe Grüße
Johanna
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Einen Zettel unterschrieben sagt jetzt nicht viel aus. Was war das für ein Zettel, einfach nur ein Handgeschriebenes "Hiermit gehört der Hund uns beide" oder doch eher was Richtung Vertragliches?
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Kaufvertrag nehmen und beim Rechtsanwalt nachfragen. Das kostet als Beratungsgespräch nicht die Welt und Du hast ganz sichere Aussage.
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Hi, ich bin kein Jurist, und kann Dir daher nicht sagen, ob der Zettel rechtlich bindend ist.
Klar ist aber, wenn er darauf bestehen kann, den Hund Teilzeit zu bekommen, kannst Du natürlich auch darauf bestehen ihn jeweils wieder zurück zu bekommen.
Falls Du Dich auf einen Kompromiss einlassen solltest, würde ich empfehlen, einen neutralen Zeugen oder sogar Schlichter miteinzubeziehen, um die Gefahr zu mindern, dass Du übers Ohr gehauen wirst oder Deine Ex sich nicht an Abmachungen hälst.
In einer emotional augeladenen Situation kann eine neutale Person ggfs. helfen, eine konstruktive, sachlich sinnvolle Lösung zu ermöglichen. -
So ein Zettel ist meiner Meinung nach nicht rechtlich bindend,also erst einmal ganz ruhig bleiben.
Lass dich anwaltlich beraten und gehe notfalls gegen ihn vor und klärt das vor Gericht.
Entweder es ist deinem Ex den ganzen Stress nicht wert und er lässt von seinem Vorhaben ab,oder ihr landet deswegen wirklich vor einem Richter und ich denke deine Chancen stehen gut.
Den Hund in dieser Situation,die emotional wahrscheinlich noch tief sitzt hergeben würde ich keinesfalls. -
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Hast Du auf dem Zettel den Hund genau definiert? Mit Namen, Geburtsdatum, Chip-Nr. , Rasse etc.? Also so, dass man den Hund wirklich zuordnen kann?
Wenn nein, dann hast Du die Chance, dass damit irgendein Hund gemeint sein könnte und nicht zwingend Deiner. Könnte man so auslegen! Dann könnte der Zettel an Wert verlieren, weil er Formfehler hat und der Hund nicht zugeordnet werden kann.
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Geh auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt.
Ich würde mir hier auch die Frage stellen, ob ein "Vertrag" (dieser Zettel) überhaupt zu stande gekommen sein kann, wenn der Hund zur Hälfte auch noch dem Züchter gehört und dieser diesem nicht zustimmte.
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Wer ist den rein rechtlich gesehen Eigentümer des Hundes? Wer hat den Kaufvertrag unterschrieben?
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Zwei Ebenen sind zu unterscheiden.
1. Zunächst könntest du dich darauf berufen, dass du dich mit diesem Zettel nicht rechtlich bindend wolltest. Ein Zettel ist zunächst nur ein Stück Papier, dass als Indiz dafür gesehen wird, dass ihr einen Schenkungsvertrag vereinbart habt.
Ein Schenkungsvertrag setzt aber eine notarielle Beurkundung voraus. Ausnahme ist die Handschenkung. Du musst deinem Freund den Hund also überlassen haben. Auch daran könnte man zweifeln.
2. Sofern von einem Schenkungsvertrag ausgegangen wird, kannst du den Vertrag anfechten oder widerrufen.
Anfechten kannst du mit dem Ansatz, dass du dich nicht rechtlich binden wolltest. Die Beweislast liegt leider bei dir.
Widerrufen kannst du, wenn dein Ex sich eines groben Undanks schuldig gemacht hat. Eine einfache Trennung reicht dafür aber noch lange nicht aus.
Oder du gehst über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.Auf der ersten Ebene hast du also gute Karten. Auf zweiter Ebene eher nicht.
Ich würde eine solche Handlung in der Beziehung aber lediglich als Zuwendung sehen, die mit Ende der Beziehung wegfällt oder zurückgefordert werden kann.
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Wer ist den rein rechtlich gesehen Eigentümer des Hundes? Wer hat den Kaufvertrag unterschrieben?
Genau, das ist wichtig. Wer steht im Kaufvertrag, wer zahlt die Hundesteuer und wer die Versicherungsbeiträge.
Derjenige ist auch Eigentümer des Hundes.Auf einem Zettel geschriebenes kann man widerrufen. Genau wie ich ein Testament und eine Vollmacht widerrufen kann.
Laß dich nicht einschüchtern, geh zum Anwalt und laß diesen einen Brief an deinen Ex schreiben.
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