Alles anzeigenOh oh. Als fleißige ADAC-Motorwelt Leserin muss ich dir leider mitteilen, dass das Abstellen und Verlassen eines motorisierten Fahrzeuges bei geöffnetem Fenster gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt und mit 15 Euro Bußgeld geahndet werden kann.
Von Dackelbenny mit ihren 5 geöffneten Türen will ich da ja gar nicht erst reden. Da gibt es vermutlich schon 3 Punkte in Flensburg.
Ich selbst habe übrigens noch nie ein Auto mit Hund gesehen, dass irgendwo in der prallen Sonne stand.
Wenn ich im Sommer die Hunde im Auto habe halte ich höchstens beim Supermarkt im Schatten um 2-3 Teile zu kaufen, sodass ich in 5min wieder da bin.
Da haben wir aber Glück, dass auf Parkplätzen gar keine Straßenverkehrsordnung gilt. Selbst dann nicht, wenn da so ein schickes Schildchen steht. Das ist nämlich Rangierfläche. Da gilt also noch nich mal rechts vor links.
Viele Grüße
Corinna