Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VII

  • Ich wusste nicht, dass es auf solche Fragen keine Antworten gibt. Krass. Der Tenor ist doch immer, dass Hunde in Deutschland so arg eingeschränkt seien. Deshalb dachte ich, es gäbe da strenge Regeln, laut denen sie vieles nicht dürfen (wie zum Beispiel "gefahrdrohend anspringen.")
    Gut, dann gibt es die halt nicht. Habe ich jetzt kein Problem mit, hatte mich nur interessiert.


    'gefahrdrohendes Anspringen' von Hunden ist mir als Wortlaut bis jetzt so noch nicht begegnet, ich überlege auch schon ne Weile, wo man das hinstecken könnte.

    Kann es sein, dass sowas in einem Landeshundegesetz steht?
    Bei uns im Bundesland ist es so, dass es ne Ermächtigung gibt für 'Polizeiverordnungen Hunde'. Ich nehme an, in solchen Verordnungen kann es dann diesbezügliche Regelungen geben. Ansonsten fällt mir im BGB und StGB nix ein.

    Aber das sind dann Landesgesetze (Polizeirecht ist grundsätzlich Landesrecht) und gelten dementsprechend auch nur in dem jeweiligen Bundesland. Da müsste man dann also noch mal genauer schauen, was da so drin steht.

    Habe auf die schnelle mal gegoogelt und für mein Bundesland nur was gefunden bzgl Kampfhunde. Aber kann natürlich sein, dass es da noch was anderes gibt.


    Ansonsten schließe ich mich den anderen an. :smile:

  • Deshalb dachte ich, es gäbe da strenge Regeln, laut denen sie vieles nicht dürfen (wie zum Beispiel "gefahrdrohend anspringen.")

    der Hund ist NIE Adressat von irgendwelchen Regelungen, sondern immer der HH. Und natürlich darf dein Hund niemanden "gefahrdrohend anspringen"- wenn das passiert, kannst du den HH beim OA anzeigen, und die werden sich um den Rest kümmern. Wenn du dich sehr gefährdet siehst, kannst du dem Hund auch mit dem Stahlrohr, das du grad in der Hand hälst eine verpassen und den Hund töten, das wäre dann nämlich durch 228 BGB, den Anna vorhin angesprochen hat, durchaus gerechtfertigt, dh wenn du kein milderes und vor allem gleich wirksames Mittel zur Wahl hattest um den Angriff des Hundes abzuwehren, dann bist du gerechtfertigt und zB dem HH ggü auch nciht schadensersatzpflichtig....nur: ein heranhüpfender Tutnix ist ja in dem Sinne keine Gefahr und das wirst du ja erkennen. "Ich fühle mich ernsthaft an Leib und Leben bedroht" ist etwas vollkommen anderes als "Ich fühle mich vom tutnix belästigt".

  • Ich dachte, ich hätte den Begriff hier im Forum oft gelesen. :ops:
    Hab mir nie weitere Gedanken darüber gemacht, weil meine eh niemanden anspringt.

  • Na ja,

    wenn Du "gefahrdrohend anspringen" wortwörtlich meinst, würde ich ja eher in die Richtung definieren, daß der Hund tatsächlich mit Beschädigungsabsicht jemanden angreift.


    Ansonsten ist "Belästigung" eher individuell definiert.
    Jemand, der richtige Angst vor Hunden hat, wird sich sicherlich schon belästigt fühlen, wenn der Hund einen auch nur anschaut, quasi mit dem Blick folgt. :ka:

    Auch wenn der Hund dann echt nichts tut.

    Das andere Extrem ist ja der total nette, freundliche Hund, der "nur mal eben Hallo sagen" will. Sprich, dieser Hund springt die Menschen an, will nicht mehr damit aufhören, will "Küßchen" verteilen (Definition liegt ja beim Halter).
    Das kann (nach Haltersicht) auch noch so freundlich gemeint sein, das ist in meinen Augen schon eher in Richtung Belästigung :ka:


    Schöne Grüße noch
    SheltiePower

  • Der Tenor ist doch immer, dass Hunde in Deutschland so arg eingeschränkt seien. Deshalb dachte ich, es gäbe da strenge Regeln, laut denen sie vieles nicht dürfen (wie zum Beispiel "gefahrdrohend anspringen.")

    Ich glaube, die Wahrnehmung diesbezüglich hängt ganz stark davon ab, welchen Hund man hat und wo man wohnt. Mit Listenhund ist man ja in vielen Bundesländern stark eingeschränkt oder gleich gar nicht willkommen, in anderen Gegenden gibt's diese 20/40-Regelung, über deren Sinn man sich auch streiten kann, Niedersachsen und Bremen haben die BuS und damit mehr als ein Viertel des Jahres kompletten Leinenzwang bei wenig bis keinen legalen Freilaufflächen, usw. Regional verschieden sind die Einschränkungen schon nervig.

    'gefahrdrohendes Anspringen' von Hunden ist mir als Wortlaut bis jetzt so noch nicht begegnet, ich überlege auch schon ne Weile, wo man das hinstecken könnte.

    Kann es sein, dass sowas in einem Landeshundegesetz steht?

    Ja, wenn ich mich richtig erinnere, steht das so im Hundegesetz von Schleswig-Holstein. Aber du hast recht, da wird es m.W.n. im Kontext von wiederholtem Auftreten des Verhaltens und sonstigem Aggressionsverhalten genannt – damit ist dann wohl kein einmaliges Hochhüpfen gemeint. :smile:

  • Gefahrdrohendes Anspringen muß man ja auch noch mal differenzieren.

    Springt mich ein Cockerspaniel an, besteht eigentlich keine Gefahr für mich. Macht das ein Neufundländer, können mich die 70 kg in große Gefahr bringen. Denn auch das freundliche Anspringen kann zu erheblichen Verletzungen führen, wenn mich ein großer Hund zu Fall bringt.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!