Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VII
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Gast41354 -
27. Februar 2016 um 23:36 -
Geschlossen
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Und was ist mit wegrufen/wegholen?
Auch da: solange der Hund niemanden konkret gefährdet, sich erlaubterweise ohne Leine bewegt und kein drohender Schaden abzusehen ist, fiele mir jetzt kein Gesetz oder irgendeine andere Regelung ein, die ein Wegrufen/Abholen vorschreiben würde.
Der Hund muss – so heißt es ja in vielen Hundegesetzen – "unter der Kontrolle des Halters stehen". Aber soweit ich weiß, ist der HH nicht verpflichtet, das ständig auf Verlangen von Passanten oder anderen HH "vorzuführen" oder zu demonstrieren.
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Und was ist mit wegrufen/wegholen?
Ich lehne mich jetzt ganz weit aus dem Fenster und sage: so eine Norm gibt es nicht.
Es gibt auch keinen Bedarf dafür, denn wenn dir durch das Verhalten, welches du kritisierst, ein Schaden entsteht, kannst du den geltend machen. Entsteht dir kein Schaden und verstößt der andere auch nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung, dass faltet er schlicht und einfach seine Persönlichkeit aus - und das hast du zu akzeptieren. Schließlich kannst du auch weggehen und dich solchen Begegnungen nicht aussetzen. -
Du schreibst das immer so schön auf und wenn es nur beim Kochen ist

Ich dachte noch an 228 BGB, aber da müsste vom Hund ebenfalls eine Gefahr ausgehen.
Und an Nötigung (extra Hund auf jemanden 'hetzen' und und und), aber da müssten schon krasse Umstände vorliegen (!!!).Ansonsten bin ich da ganz bei dir. Dass man sich den Schaden eben zivilrechtlich holen muss.
Bezgl. psychischen Schaden. Wie Jessica schon schrieb ist das schon bei Menschen schwierig. Und die Beweislage dürfte auch äußerst kompliziert sein.
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Da habe ich ja einiges gelernt heute. Aber ein bisschen Unklarheit herrscht immer noch.
ZitatAndere Erholungssuchende dürfen nicht belästigt oder gefährdet werden, denn die Erholung von Menschen hat auch im Hundeauslaufgebiet Vorrang.
Also diese Belästigung müsste dann wie aussehen, damit es als Belästigung gilt?

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Ich korrigiere Nötigung ist super abwegig, da muss man lange konstruieren um einen Fall hinzubekommen.
Belästigung ist kein Begriff der definiert wurde. Aber bloßes zulaufen von einem fremden Hund im Freilaufgeboet wird nicht darunter fallen.
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Jetzt lasst doch mal die Beweislage weg.

Mich interessiert doch bloß die Theorie. Es wird doch viel zu kompliziert, wenn es immer wieder auf Recht haben/Recht bekommen zurückkommt.Schließlich kannst du auch weggehen und dich solchen Begegnungen nicht aussetzen.
Es gibt doch Bundesländer, in denen keine allgemeine Leinenpflicht herrscht. Kann man da weggehen?
Und Hunde verfolgen einen ja naturgemäß wenn man weggeht. Was bedeutet dannn weggehen? -
@AnnaAimee danke :-) 228 seh ich hier auch nicht, da müssten wir sonst wieder was konstruieren :-)
Da habe ich ja einiges gelernt heute. Aber ein bisschen Unklarheit herrscht immer noch.

Also diese Belästigung müsste dann wie aussehen, damit es als Belästigung gilt?

In unserem Freilaufpark ist zB mittendrin ein Kinderspielplatz, auf dem sind Hunde verboten. Er ist aber nicht eingezäunt sondern liegt einfach mitten drin. Ich vermute, wenn dort regelmäßig Leute ihre Hunde im Sand buddeln lassen würden, wäre das wieder ein Falls fürs OA. du als Mutter deren Kind nicht im Sandkasten buddeln will, weil der Hund dort gerade rumscharrt, hättest selbst aber wieder keinen Anspruch gegen den HH - nur, wenn dir ein Schaden entstünde.
Wenn du dich nun auf die Hundewiese legst um dich zu sonnen und alle zwei Minuten springen nasse Labradore über dich drüber, die grad aus dem nahe gelegenen Tümpel gekrochen sind, dann denke ich, könntest du dich auch ans OA wenden, aber in wie weit die einschreiten können/würden, kann man schlecht sagen. Wenn das zB jeden Nachmittag die gleiche Gruppenasser Labradore samt Halter sind, wird sich das AO sowas vllt man selbst anschauen, Namen und Anschrift der Leute wird man ja selten haben. Aber auch hier hast du wieder keinen Privatrechtlichen (Unterlassungs)Anspruch gegen solche Personen.
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@anfängerinAlina Da du es ja scheinbar ganz genau wissen willst, was bringt es dir, wenn dir jemand hier im Forum jetzt erzählt, was er für eine Belästigung hält? Da fragst du doch die falschen. Ich würde mich da an diejenigen wenden die die Verordnung erlassen haben.
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Ich wusste nicht, dass es auf solche Fragen keine Antworten gibt. Krass. Der Tenor ist doch immer, dass Hunde in Deutschland so arg eingeschränkt seien. Deshalb dachte ich, es gäbe da strenge Regeln, laut denen sie vieles nicht dürfen (wie zum Beispiel "gefahrdrohend anspringen.")
Gut, dann gibt es die halt nicht. Habe ich jetzt kein Problem mit, hatte mich nur interessiert. -
Jetzt lasst doch mal die Beweislage weg.

Mich interessiert doch bloß die Theorie. Es wird doch viel zu kompliziert, wenn es immer wieder auf Recht haben/Recht bekommen zurückkommt.Es gibt doch Bundesländer, in denen keine allgemeine Leinenpflicht herrscht. Kann man da weggehen?Und Hunde verfolgen einen ja naturgemäß wenn man weggeht. Was bedeutet dannn weggehen?
Also ich bin noch nie von einem Hund (außer von meinem
) verfolgt worden, aber wenn du dich verfolgt/bedroht fühlst, dass du dich natürlich an die Polizei oder das OA wenden. dabei ist das OA grundsätzlich zuständig und die Polizei wenn es schnell gehen muss. Wirst du also jeden Tag an der gleichen Stelle von dem gleichen Hund verfolgt, würd ich das beim OA melden. Wirst du akut von einem Hund bedroht wende dich an die Polizei, bzw. dann ist auch Selbsthilfe erlaubt. Was das OA dann mit HH macht, die wiederholt angezeigt wurden weil sie ihren Hund nicht im Griff haben, weiß ich nciht - das wird wohl vom Grad der Gefährlichkeit der Situationen und des Hundes von Bußgeld und Auflagen bis hin zum Entzug des Hundes variieren, aber das regelt wahrscheinlich sogar jede Behörde anders.
Gleichzeitig hast du wieder nur einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den HH, wenn du einen Schaden hast.
Ich glaub, das ganze wird dir klarer, wenn du einfach mal zwischen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (die je nach Bundesland variieren) und den zivilrechtlichen (die immer und in jedem Bundesland gelten), unterscheidest. - Vor einem Moment
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