Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VII
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Gast41354 -
27. Februar 2016 um 23:36 -
Geschlossen
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Soweit ich weiß, muss der Schaden klar bezifferbar und/oder überprüfbar sein (also z.B. durch eine TA-Rechnung...).
"Mein Hund ist frisch operiert und wenn Ihr freilaufender Hund da jetzt draufspringt, geht die Naht wieder auf!" -> Klarer Schaden, eindeutig überprüfbar, wenn es tatsächlich passieren sollte."Mein Hund hat Angst, wenn Ihrer so nah herankommt!" -> Rechtlich gesehen Pech gehabt, kein eindeutiger Schaden. (Dass das unhöflich wäre, da einen Hund hinzulassen, darüber müssen wir, glaube ich, nicht diskutieren - aber rechtlich ist sowas halt schwer bis gar nicht greifbar.)
In dem Zusammenhang habe ich mich letztens gefragt, ob es nicht auch ein Schaden ist, wenn der Hund danach Training beim Profi braucht... Klar wird es schwierig zu beweisen, dass der Hund wegen dieser Situation eine Störung entwickelt, aber grade wenn man selbst viel Geld für nen Trainer auf den Tisch legt, könnte man ausrasten, wenn ein fremder Hund einen im Training zurück wirft. Da entsteht ja durchaus ein wirtschaftlicher Schaden.
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Hallo,
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Also der fremde Hund darf Körperkontakt aufnehmen, auch wenn ich zurufe, dass ich das nicht möchte?
(Die Abwehrsituation ist mir eigentlich egal, mir ging es nur um die Pflichten der Halter.)
Hätte ich nicht gedacht, eben weil es doch von vielen Menschen schon als Belästigung empfunden wird, wenn ein Hund zu nahe kommt und droht. Viele Nichthundehalter haben doch auch Angst. Ich hätte gedacht, dass die Gesetze das streng regeln und Hundebesitzer da stark eingeschränkt werden in dem, was ihr Hund tun darf und was nicht. -
Klar wird es schwierig zu beweisen, dass der Hund wegen dieser Situation eine Störung entwickelt...
Das dürfte das größte Problem dabei sein.
Fiktives Beispiel: Wenn mein Hund von einem anderen gehetzt wird, völlig fertig mit der Welt ist, um sein Leben rennt – aber dabei weder einen Verkehrsunfall verursacht, noch eine behandlungsintensive Verletzung davonträgt, dann habe ich zwar einen Hund zu Hause, der u.U. ein ziemliches Trauma hat und intensives Training benötigt, aber das rechtlich zu fassen zu bekommen, zu beweisen und dann beispielsweise auf eine konkrete Schadenersatzsumme zu beziffern, dürfte nahezu unmöglich sein.
Rest unterm Spoiler, weil's zu lang geworden ist und nur noch lose mit der Ausgangsfrage zu tun hat.

Spoiler anzeigen
Schwierig ist halt, das viele Leute in HH-Kreisen wie hier im Forum davon ausgehen, dass bestimmte "Höflichkeitsregeln" gelten – also z.B. "Ich leinen meinen Hund kurz an, wenn mich jemand darum bittet" oder "Ich lasse meinen Hund nicht einfach so zu anderen Hunden hinstürmen". Und das ist klasse, weil es (hoffentlich) zu einem etwas rücksichtsvolleren Miteinander führt.
Aber ganz viele dieser Regeln haben wenig mit der rechtlichen Realität zu tun. Schön kann man das an den Berichten von Leuten sehen, deren Hunde eine Leinenaggression haben - da liest man dann ganz oft "Ich hab' meinen Hund angeleint, das muss ausreichen. Wenn der andere Hund zu uns kommt, ist der Hund/der Besitzer selbst schuld, wenn der fremde Hund gebissen wird."
Nein, ist er in den allermeisten Fällen nicht. Wenn mein Hund beißt und ich das weiß, dann muss ich das verhindern, indem ich meinem Hund z.B. einen Maulkorb aufsetze. Dann darauf abzustellen, dass der andere sich ja nicht an die ungeschriebenen Höflichkeitsregeln gehalten hat, ist unklug, weil's einem für die rechtlichen Probleme kein Stück weiterhilft.
Ich verstehe den Unmut über sorglose Tut-Nix-Besitzer total, aber in vielen Situationen ist deren Verhalten durchaus erlaubt. Unhöflich, naiv... sicher – aber legal. Die Klagen darüber, dass man im Training zurückgeworfen wurde, sind menschlich absolut nachvollziehbar, aber rechtlich halt in den allermeisten Fällen komplett irrelevant.
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Mir ging es gar nicht mal darum, ob man das Recht dann irgendwie einfordern kann. Auf die Ídee käme ich eh nie, weil ich weder Rechtschutzversicherung noch das Geld übrig habe.
Ich wollte nur wissen, ob es ein Gesetz gibt. Oder eine Verordnung? Oder eine "Norm", wie es hier genannt wurde? Was bedeutet denn Norm? Ich kenne mich mit den Begriffen nicht aus. -
Hi,
eine Norm beschreibt einen festgelegten Sachverhalt, und die entsprechende eindeutige Rechtsfolge wenn dieser Sachverhalt tatsächlich verwirklicht wird.
LG
Mikkki
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Also als ich mich letztens auf die Sachkundeprüfung für HH vorbereitet habe, sind mir in dem empfohlenen Buch viele solcher "Normen" begegnet. Da wird meiner Meinung nach eindrücklich darauf hingewiesen, dass man bei einer Hundebegegnung angeleinter Hund - unangeleinter Hund seinen unangeleinten Hund irgendwie unter Kontrolle zu bringen hat, um den anderen nicht zu belästigen. Ebenfalls mit Fußgängern, Fahrradfahrern, etc. Nur wenn beide unangeleint sind, ist das wohl nicht so wild.
Aber wenn einer angeleint ist, kann der HH des unangeleinten Hundes davon ausgehen, dass der HH des angeleinten Hundes den Kontakt nicht möchte.
Kann sein, dass das auch nur Höflichkeitsnormen sind, ich möchte mich da nicht festlegen. Aber in dem Buch wurde auch von Gesetzen über Belästigung gesprochen, vielleicht liegt dem ja doch was verbindliches zugrunde. Ich schaue gleich mal nach.

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Ah. Und gibt es nun so eine Norm, die körperliche Belästigung durch Hunde regelt oder nicht?
Edit: Ups, war auf den Beitrag über dir bezogen CrazyHazy. Wäre ja super, wenn du da was findest.

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Also der fremde Hund darf Körperkontakt aufnehmen, auch wenn ich zurufe, dass ich das nicht möchte?
Kommt wie immer drauf an.
Wenn der Hund völlig desinteressiert und ruhig im Vorbeigehen einen Zipfel des Hosenbeins streift -> kein Schaden, also vermutlich erlaubt. (Aber natürlich übel unhöflich, wenn man einen möglicherweise ängstlichen Nicht-HH in so eine Situation bringt. Und für den HH auch nicht ganz ungefährlich, denn wenn der Nicht-HH sich erschreckt und hinfällt, ist man u.U. doch wieder haftungsmäßig beteiligt.)Hätte ich nicht gedacht, eben weil es doch von vielen Menschen schon als Belästigung empfunden wird, wenn ein Hund zu nahe kommt und droht. Viele Nichthundehalter haben doch auch Angst. Ich hätte gedacht, dass die Gesetze das streng regeln und Hundebesitzer da stark eingeschränkt werden in dem, was ihr Hund tun darf und was nicht.
Solange keine Gefahr besteht und man nix verbotenes tut, ist erst mal relativ viel erlaubt. Eigentlich ist das ja auch gut so, denn was als Belästigung empfungen wird, ist ja manchmal schon recht... subjektiv. Wenn da jede "Belästigung" verboten wäre, würde das enorm einschränken. Und Angst - so hart das auch klingt - ist erstmal das Problem desjenigen, der diese Angst hat. Natürlich sollte man da Rücksicht nehmen! Aber solange man sich im rechtlich erlaubten Rahmen aufhält, muss man darauf gar nicht eingehen.
Mir ging es gar nicht mal darum, ob man das Recht dann irgendwie einfordern kann. Auf die Ídee käme ich eh nie, weil ich weder Rechtschutzversicherung noch das Geld übrig habe.
Ich wollte nur wissen, ob es ein Gesetz gibt. Oder eine Verordnung?Ein bundesweites Gesetz, dass Hunde niemanden berühren dürfen, der das nicht möchte und auf Verlangen selbst in Gebieten, wo Freilauf erlaubt ist, angeleint werden müssen, gibt es, soweit ich weiß, nicht. Wie das in einzelnen Verordnungen geregelt wird, ist dann häufig Sache der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, aber auch da ist mir sowas nicht bekannt.
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Aber durch die allgemeinen Normen ist man eigentlich auch ausreichend geschützt.
An welche dachtest du, 833 BGB? Mit persönlich fällt da nämlich sonst im zivilrechtlichen Bereich auch nix zu ein.
Also, ich hab da grad beim Kochen mal drüber nachgedacht, und ich krieg da auch keinen Unterlassungsanspruch gebastelt, eben weil es an einer schützenden Norm fehlt.
Besonders schwierig finde ich das auch, wenn man sich sowieso in einem Gebiet befindet, in dem der Leinenzwang aufgehoben ist, der Hundehalter, der seinen Hund frei laufen lässt also nichtmal gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstößt. Begebe ich mich selbst in dieses Gebiet, muss ich ja in Kauf nehmen, Hunden zu begegnen und wahrscheinlich auch irgendwie mit diesen in Kontakt zu kommen. Was nicht heisst, dass mich auf einer Hundewiese zB Hunde anspringen und meine Kleidung verschmutzen dürfen. Ist die Kleidung verschmutzt/kaputt, greift hier die Gefährdungshaftung des Tierhalters, wird man angesprungen und hat dabei aber keinen Schaden, fühlt sich nur belästigt, und das noch in einem Gebiet, von dem man weiß, dass es freilaufende Hunde gibt, seh ich da echt keine Grundlage für irgendeinen Anspruch.
Ähnlich, wenn man zB in der Stadt (Leinenzwang) unterwegs ist und dort mit unangeleinten Hunden in Kontakt kommt weil sie einen vllt anspringen. dann ist der Hundehalter Verhaltensstörer, der eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dahingehend setzt, weil er geltende Rechtsormen (also hier zB den Leinenzwang) nicht einhält. Auf dieser Grundlage kann das OA einschreiten - aber ich als Person, die sich belästigt fühlt hab auch dann wieder nur einen zivilrechtlichen Anspruch, wenn ich einen Schaden geltend machen kann.
Wenn man mit der ganz großen Kanone schießen will, dass man auch sagen, dass der Hundehalter ein Grundrecht auf Hundehaltung hat (Art. 2 I), soweit er nicht die Rechte anderer verletzt (zB dadurch, dass sein Hund die Klamotten fremder Leute beschmutzt).
Wohingegen derjenige, er sich belästigt fühlt, keinen Anspruch darauf hat, NICHT mit Verhalten anderer Menschen in der Öffentlichkeit, das weder gegen die öffentiche Sicherheit noch gegen die öffentliche Ordnung verstößt, in Kontakt zu kommen. Und das schon gar nicht, wenn man sich in einem Gebiet bewegt, in dem man mit bestimmten Menschen (= Hundehalter) in Berührung kommt, was wiederum mit großer Wahrscheinlichkeit bestimmte Situationen mit sich bringt (= Kontakt mit fremden Hunden).Worüber man nachdenken könnte, wäre dass die Hundehalter, die ihre Hunde nicht ranpfeifen, dgegen die "öffentliche Ordnung" verstoßen. die wird definiert als Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen un ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung für in gedeihliches Zusammenleben innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird. Typische Beispiele sind nackt durch die Fußgängerzone zu laufen, aggressives Betteln oder Tötungsspiele. die Frage ist also, ob Sachen wie "Ich leine meinen Hund an wenn uns ein anderer angeleinter Hund entgegen kommt" oder "Ich lasse meinen unangeleinten Hund nicht einfach zu anderen Hunden" oder "ich lasse meinen Tutnix nicht andere Leute 'begrüßen'" oder "ein Hund der nicht abrufbar ist, kommt auch auf der Hundewiese an die Schlepp" wirklich eine unerlässliche Voraussetzung für ein gescheites Zusammenleben sind - und das wird man ablehnen müssen. Mein Alltag sieht zumindest so aus, dass die wenigsten Leute auf der Hundewiese diese Regeln befolgen und trotzdem hats dort noch keine permanenten (körperlichen) Auseinandersetzungen oder demonstrationen oder sonst was gegeben.
In dem Zusammenhang habe ich mich letztens gefragt, ob es nicht auch ein Schaden ist, wenn der Hund danach Training beim Profi braucht... Klar wird es schwierig zu beweisen, dass der Hund wegen dieser Situation eine Störung entwickelt, aber grade wenn man selbst viel Geld für nen Trainer auf den Tisch legt, könnte man ausrasten, wenn ein fremder Hund einen im Training zurück wirft. Da entsteht ja durchaus ein wirtschaftlicher Schaden.
Einen psychischen Knacks und die Kosten dieser Behandlung jemand anderem als Schaden aufgrund seines Verhaltens zu beweisen, ist schon bei Menschen sehr schwer. Wenn jetzt der Hund aufgrund einer Hundebegegnung keine körperlichen Blessuren (= Tierarztkosten als Schaden) hat, sondern vermutete psychische Schäden oder halt Trainerkosten, kann ich mir nicht vorstellen, dass man das einklagen kann. Zum einen sind Trainerkosten keine Notwendigkeit sondern letztlich ein Luxus, dann wirst du kaum beweisen können, dass es ausgerechnet diese Begegnung war, die deinen Hund zurück geworfen hat.
Ich denke nicht, dass man da ne chance ist, irgendwie Ersatz zu bekommen.Ich lass mcih bei allen Sachen aber auch gerne vom Gegenteil überzeugen, waren wie gesagt meine Gedanken zu dem Thema beim Kochen, obs da Rspr zu gibt, weiß ich nicht.
@Chatterbox rufe ich noch hinzu, die könnte zu dem Thema auch noch etwas beizutragen haben. -
Ein bundesweites Gesetz, dass Hunde niemanden berühren dürfen, der das nicht möchte und auf Verlangen selbst in Gebieten, wo Freilauf erlaubt ist, angeleint werden müssen, gibt es, soweit ich weiß, nicht.
Und was ist mit wegrufen/wegholen?
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