Auf der Suche nach sachlichen Argumenten zum Thema Zucht
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Auch ein Vereinszüchter muß sich eine Zuchterlaubnis vom Vet.-Amt einholen, wenn er drei oder mehr zuchtfähige Hündinnen hält. Auf eine Eigungsprüfung und das Einreichen von Skizzen der Wohnsituation/Zwingeranlagen wird in der Regel verzichtet, da Vereinszüchter durch den Verein geschult, der Zwinger durch Zuchtwarte abgenommen und kontrolliert wird.
Zitat
Eine erlaubnispflichtige „gewerbsmäßige“ Zucht i.S.d §11 I Nr. 3
Tierschutzgesetz wird laut der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zur Durchführung des Tierschutzgesetzes immer dann vermutet, wenn
eine Haltungseinheit den Umfang von drei oder mehr fortpflanzungs-
fähige Hündinnen oder die Absatzmenge von drei oder mehr Würfen
pro Jahr erreicht. Die Erlaubnis ist beim zuständigen Veterinäramt ein-
zuholen. -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
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Auch ein Vereinszüchter muß sich eine Zuchterlaubnis vom Vet.-Amt einholen, wenn er drei oder mehr zuchtfähige Hündinnen hält. Auf eine Eigungsprüfung und das Einreichen von Skizzen der Wohnsituation/Zwingeranlagen wird in der Regel verzichtet, da Vereinszüchter durch den Verein geschult, der Zwinger durch Zuchtwarte abgenommen und kontrolliert wird.
Ja, machen müssen sie ihn alle, egal ob organisiert
oder nicht. Die Vereinszüchter hat ja niemand hier
ausgeschlossen, dass ist wohl jeden klar. -
ich setz hier mal kurz ein Lesezeichen...
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Ja, machen müssen sie ihn alle, egal ob organisiertoder nicht. Die Vereinszüchter hat ja niemand hier
ausgeschlossen, dass ist wohl jeden klar.Merkst du eigentlich, dass du Dich ständig widersprichst?
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Oder Du nicht verstehst.
Worum geht's Dir denn korrekt ?
Du darfst ruhig 3 Worte mehr zu Erklärung
ausführen, damit es auch der Letzte versteht. -
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