Auf der Suche nach sachlichen Argumenten zum Thema Zucht
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Bezüglich der Aufzucht muss ich Dir Recht geben,
Czarek. Da sind so viele Dinge zwischen Himmel
und Erde, wo es passiert, dass die Würmchen rund
um die Uhr betreut werden müssen. Auch ohne dem,
muss man ständig hinterher sein, denn allein die
Mutterhündin bekommt 3 mal Futter und sonst.
Nahrungsergänzungen. Es sind in dieser Zeit erhöhte
Anforderungen die überwacht werden müssen und
ständig kann etwas dazwischen kommen und anders
laufen, wo sofortiges Eingreifen notwendig ist.Ich kenne Züchter, die arbeiten gehen und den Wurf
sich selbst überlassen. In diesen Fall entscheidet das
Schicksal, dann gehen eben Welpen und/oder Hündin
drauf. Das nehmen die wissentlich in Kauf.
Ich brauchte mal von denen einen Deckrüden, nicht
einmal da, waren die erreichbar, obwohl inseriert.
Solche Züchter kann man vergessen.Was das gewerbsmäßig angeht zählt das ab 3. Hündin
und/oder 3 Würfe pro Jahr. Du kannst auch mit 2 Hü.
3 Würfe machen. Die wollen alles haben. Wenn Einkommen
nach Abzug über bleibt, wäre das alles in D meldepflichtig,
im ESt-Formular. -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
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Ah ok, danke. Dann hab ich das danach verstanden.
Joa, mit drei Hündinnen mit ZZL ist man dann schnell gewerblich, das stimmt. Hab letztens eine Züchterin gesehen, die hat 6 Hündinnen mit ZZL oder noch in Vorbereitung. Trotzdem gibt's immer nur einen, maximal zwei Würfe pro Jahr, jede darf maximal 2mal im Leben werfen und erst ab 3 Jahren. Also hat die einfach nur viele Hunde und lässt ab und an werfen, wenn der richtige Rüde dabei und die Hündin reif im Kopf ist. Als Gewerbe würde ich das subjektiv nicht bezeichnen. -
Mit 3 Hündinnen ist man vorerst auch erst mal "gewerbsmäßig"
und muss aufpassen ab wann man nach Gewerbeordnung
"gewerblich" wird.
Wenn sie 2 Würfe/Jahr hat ist das nicht mal so dumm, damit
ist sie nur "gewerbsmäßig" , nicht schlecht. Dann wird sie
ihre Unterlagen schön aufheben, schätze ich mal. Super. -
Das Finanzamt legt fest wer gewerbsmässig züchtet; das richtet sich nach den Einkünften und nicht nach der Anzahl der Zuchthunde bzw. Hunde überhaupt.
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Das Finanzamt legt fest wer gewerbsmässig züchtet; das richtet sich nach den Einkünften und nicht nach der Anzahl der Zuchthunde bzw. Hunde überhaupt.
Wie kommst Du darauf ? Hast Du mal einen Beleg/Nachweis
dafür?Der § 11 des TschG legt fest, welcher Personenkreis
einen Befähigungsnachweis braucht. Wird der gemacht,
bist Du automatisch gewerbsmäßig tätig.
Ab wann der fällig wird, ab 3. Hündin und/oder 3 Würfe
im Jahr, wird auch bestimmt. Zuständig dafür ist das jew.
Vet.amt. -
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Das Veterinäramt legt nix fest; die erteilen lediglich die Erlaubnis zur Hundehaltung, mehr nicht.
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Bevor Du weiter falsche Behauptungen aufstellst,
beantworte doch erst mal Fragen und dann wäre
es von Vorteil, wenn Du Dich einlesen würdest,
dann wären viele Dinge schon geklärt.Nochmal: das Finanzamt legt gar nichts fest.
Es beginnt, wie ich bereits schrieb, mit
der 11 und den Befähigungsnachweis, den
Du beim Vet.-amt machst und automatisch
als gewerbsmäßig erfasst bist.
Das Finanzamt regelt alles rund um die Steuern
bei gewerblichen Unternehmen, nur das hat
mit gewerbmäßig nichts zu tun.Bis zu 2 Z.-Hündinnen und 2 Würfen im Jahr
legt das Vet.-amt gar nichts fest, danach sollte
man wissen, dass ab 3. Hündin usw., der
Befähigungsnachweis beim Vet.-amt fällig wird.Sie erteilen nicht nur die Erlaubnis zur Hundehaltung,
sondern laden dich ein zum Befähigungsnachweis nach §11,
wenn Du mehr als 2 Hündinnen hast und es festgestellt wird.
Wichtig ist nur die Anwesenheit von Hündinnen und es
wird unterstellt, dass mit der 3. und jeder
weiteren auch gezüchtet wird. Wichtig ist nur, dass
es Hündinnen sind, Kastraten ausgeklammert.Die Aufgaben des Vet.-amtes beschränken sich nicht
nur auf die Erlaubnis zur Hundehaltung in bes. Fällen,
denn bei Vereinszüchtern treten sie diesbez. gar nicht auf. -
Die Aufgaben des Vet.-amtes beschränken sich nicht
nur auf die Erlaubnis zur Hundehaltung in bes. Fällen,
denn bei Vereinszüchtern treten sie diesbez. gar nicht auf.Bei Vereinszüchtern tritt das Veterinäramt sehr wohl auf, nämlich dann, wenn der Züchter den § 11 TSCHG ablegen will und wenn Beschwerden vorliegen.
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Ich denke auch, unter dem Deckmantel des VDH tummeln sich so einige Züchter, die wahre Produktions- bzw. Vermehrungsstätten betreiben und davon auch hervorragend leben können. In einer Reportage wurde mal die Doggenzucht "von Schlesien" vorgestellt und ich war damals ziemlich überrascht, dass eine Zucht in dem Ausmaß unter einem solchen Verband überhaupt möglich ist. Die Anzahl der Zuchttiere gab sehr zu denken, das war eine riesige Zwingeranlage mit sogar eigens für die Hunde eingestellten Tierpflegern und Tierärzten. Der Wagen, den die Inhaberin fuhr, ließ erahnen, dass es sich um ein finanziell offenbar äußerst lohnenswertes Geschäft handelt...
Da mögen die "Gehege" auch noch so sauber sein, für mich wäre der Kauf eines Hundes aus einer Zuchtstätte dieser Art inakzeptabel.
Da ich mir das gerade nicht vorstellen konnte, habe ich mir die Webseite angesehen.
Also, dass ist wirklich der Inbegriff einer gewerblichen Zucht.Dort fehlt mir definitiv das Familiäre, die Wärme und das behutsame Aufwachsen mit dem Menschen zusammen.
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Bei Vereinszüchtern tritt das Veterinäramt sehr wohl auf, nämlich dann, wenn der Züchter den § 11 TSCHG ablegen will und wenn Beschwerden vorliegen.
Nein, bei Vereinszüchtern wird der Zwinger bei Eintritt
in den Verein, vom Verein abgenommen und durch die
Würfe vom Zuchtwart permanent kontrolliert.
Die Züchter werden darüber belehrt, ab wann sie verpflichtet sind,
den Befähigungsnachweis nach § 11 des TschG beim Vet.-amt
abzulegen.
Was Du beschreibst, ist ein Zufallsfall, der viel zu wenig
in D passiert und sich deshalb Vermehrer aller Coleur
entwickeln können.An sich wird vorausgesetzt, dass vor Antritt als Züchter
dieses Allgemeinwissen vorhanden ist.
Analog dem, wenn einer heute sich selbstständig macht weiß
er auch, dass das die "Gewerbeordnung" bestimmt und er den
Antrag bei der Stadt/Gemeinde bekommt.
Unwissen schützt vor Strafe nicht.Nur als Beispiel dafür. Gehen wir von der Ausgangssituation aus, der angehende Züchter hat ein sehr großes Grundstück und eine riesige Immobilie und Mitarbeiter bzw. Dogsitter die darin ebenfalls ihre eigene Wohnung drin haben bzw. sie die Möglichkeit haben darin zu leben mit den Hunden. Es sind mehrere Hunde dabei und auch Katzen. Es sind alles reinrassige Tiere. Er würde gerne mit jedem Tier züchten und hat genug Kapital und finanzielle Mittel dafür zu sorgen, dass alle artgerecht gehalten werden, wie in einer riesigen Familie. Alle Tiere gesundheitlich im Topzustand und die nötigen Fachkenntnisse hat dieser auch. Er hat dann durch die mehreren Tiere auch mehrere Würfe im Jahr und erzielt damit ein gewissen Gewinn wovon er durchaus leben könnte. Wäre das dann trotzdem verwerflich? Was hätten 'Gegner' ihm dann vorzuwerfen?
Ich schiebe das Beispiel des TE nochmal hoch und für ihn bedeutet das:
er wird nicht beschimpft und keiner wirft ihm was vor wenn er es ordentlich
macht. Dazu hat er 2 Möglichkeiten:-er tritt in den Verein/e ein und wird ordentlicher Züchter, wo
er sich den Regeln des Vereins unterwirft, die auch dem Schutz
des Tieres dienen, oder aber:-er bleibt "Privat-Züchter" und lässt sich durch das Vet.-amt
verifizieren, incl. Befähigungsnachweis. Es gibt auch die
Möglichkeit in dieser Position AT ausstellen zu lassen.Macht er es einfach so, brauchen wir uns über "Vermehrer"
nicht mehr zu unterhalten, dann ist er schlicht einer, der
unkontrolliert sein "Unwesen" treibt.Und genau hier liegt nämlich der Fehler in D, dass jeder
ohne Wissen sofort los züchten kann, dementsprechend
wird "Schindluder" betrieben und das ist in keiner Tier-
branche so ausgeprägt wie bei Hunden.
Da es auch in keinster Weise unter Kontrolle ist, bilden
sich immer mehr "Vermehrer", kann Tiere "anhäufen"
und züchten wie er lustig ist, ohne jeden Befähigungs-
nachweis.Man müsste eine "Züchter-Ausbildung" mit Abschluß
einführen, die wenigstens ab einem halben Jahr läuft
und bezahlt werden muss. Erst dann, dürfte diese
inserieren und verkaufen.Verpasst wurde m.E. auch ein "Rasseschutz/Markenschutz",
denn die Vermehrer nehmen sich den Rassenamen und
züchten darunter, gefühlte 100 Farbschläge, bestehend
aus weiteren Rassen und Hybridverbindungen.
Davon sind sehr viele Rassen betroffen.
Ein Beispiel für Markenschutz ist der Elo in D und einen
befreundeten Rassezüchter im Ausland habe ich inspiriert,
seine neue Langhaarrasse "schützen" zu lassen, der Antrag
läuft, auch dort ist es also möglich. -
- Vor einem Moment
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