Auf der Suche nach sachlichen Argumenten zum Thema Zucht

  • Bezüglich der Aufzucht muss ich Dir Recht geben,
    Czarek. Da sind so viele Dinge zwischen Himmel
    und Erde, wo es passiert, dass die Würmchen rund
    um die Uhr betreut werden müssen. Auch ohne dem,
    muss man ständig hinterher sein, denn allein die
    Mutterhündin bekommt 3 mal Futter und sonst.
    Nahrungsergänzungen. Es sind in dieser Zeit erhöhte
    Anforderungen die überwacht werden müssen und
    ständig kann etwas dazwischen kommen und anders
    laufen, wo sofortiges Eingreifen notwendig ist.

    Ich kenne Züchter, die arbeiten gehen und den Wurf
    sich selbst überlassen. In diesen Fall entscheidet das
    Schicksal, dann gehen eben Welpen und/oder Hündin
    drauf. Das nehmen die wissentlich in Kauf.
    Ich brauchte mal von denen einen Deckrüden, nicht
    einmal da, waren die erreichbar, obwohl inseriert.
    Solche Züchter kann man vergessen.

    Was das gewerbsmäßig angeht zählt das ab 3. Hündin
    und/oder 3 Würfe pro Jahr. Du kannst auch mit 2 Hü.
    3 Würfe machen. Die wollen alles haben. Wenn Einkommen
    nach Abzug über bleibt, wäre das alles in D meldepflichtig,
    im ESt-Formular.

  • Ah ok, danke. Dann hab ich das danach verstanden.
    Joa, mit drei Hündinnen mit ZZL ist man dann schnell gewerblich, das stimmt. Hab letztens eine Züchterin gesehen, die hat 6 Hündinnen mit ZZL oder noch in Vorbereitung. Trotzdem gibt's immer nur einen, maximal zwei Würfe pro Jahr, jede darf maximal 2mal im Leben werfen und erst ab 3 Jahren. Also hat die einfach nur viele Hunde und lässt ab und an werfen, wenn der richtige Rüde dabei und die Hündin reif im Kopf ist. Als Gewerbe würde ich das subjektiv nicht bezeichnen.

  • Mit 3 Hündinnen ist man vorerst auch erst mal "gewerbsmäßig"
    und muss aufpassen ab wann man nach Gewerbeordnung
    "gewerblich" wird.
    Wenn sie 2 Würfe/Jahr hat ist das nicht mal so dumm, damit
    ist sie nur "gewerbsmäßig" , nicht schlecht. Dann wird sie
    ihre Unterlagen schön aufheben, schätze ich mal. Super.

  • Das Finanzamt legt fest wer gewerbsmässig züchtet; das richtet sich nach den Einkünften und nicht nach der Anzahl der Zuchthunde bzw. Hunde überhaupt.

    Wie kommst Du darauf ? Hast Du mal einen Beleg/Nachweis
    dafür?

    Der § 11 des TschG legt fest, welcher Personenkreis
    einen Befähigungsnachweis braucht. Wird der gemacht,
    bist Du automatisch gewerbsmäßig tätig.
    Ab wann der fällig wird, ab 3. Hündin und/oder 3 Würfe
    im Jahr, wird auch bestimmt. Zuständig dafür ist das jew.
    Vet.amt.

  • Bevor Du weiter falsche Behauptungen aufstellst,
    beantworte doch erst mal Fragen und dann wäre
    es von Vorteil, wenn Du Dich einlesen würdest,
    dann wären viele Dinge schon geklärt.

    Nochmal: das Finanzamt legt gar nichts fest.
    Es beginnt, wie ich bereits schrieb, mit
    der 11 und den Befähigungsnachweis, den
    Du beim Vet.-amt machst und automatisch
    als gewerbsmäßig erfasst bist.
    Das Finanzamt regelt alles rund um die Steuern
    bei gewerblichen Unternehmen, nur das hat
    mit gewerbmäßig nichts zu tun.

    Bis zu 2 Z.-Hündinnen und 2 Würfen im Jahr
    legt das Vet.-amt gar nichts fest, danach sollte
    man wissen, dass ab 3. Hündin usw., der
    Befähigungsnachweis beim Vet.-amt fällig wird.

    Sie erteilen nicht nur die Erlaubnis zur Hundehaltung,
    sondern laden dich ein zum Befähigungsnachweis nach §11,
    wenn Du mehr als 2 Hündinnen hast und es festgestellt wird.
    Wichtig ist nur die Anwesenheit von Hündinnen und es
    wird unterstellt, dass mit der 3. und jeder
    weiteren auch gezüchtet wird. Wichtig ist nur, dass
    es Hündinnen sind, Kastraten ausgeklammert.

    Die Aufgaben des Vet.-amtes beschränken sich nicht
    nur auf die Erlaubnis zur Hundehaltung in bes. Fällen,
    denn bei Vereinszüchtern treten sie diesbez. gar nicht auf.

  • Die Aufgaben des Vet.-amtes beschränken sich nicht
    nur auf die Erlaubnis zur Hundehaltung in bes. Fällen,
    denn bei Vereinszüchtern treten sie diesbez. gar nicht auf.

    Bei Vereinszüchtern tritt das Veterinäramt sehr wohl auf, nämlich dann, wenn der Züchter den § 11 TSCHG ablegen will und wenn Beschwerden vorliegen.

  • Ich denke auch, unter dem Deckmantel des VDH tummeln sich so einige Züchter, die wahre Produktions- bzw. Vermehrungsstätten betreiben und davon auch hervorragend leben können. In einer Reportage wurde mal die Doggenzucht "von Schlesien" vorgestellt und ich war damals ziemlich überrascht, dass eine Zucht in dem Ausmaß unter einem solchen Verband überhaupt möglich ist. Die Anzahl der Zuchttiere gab sehr zu denken, das war eine riesige Zwingeranlage mit sogar eigens für die Hunde eingestellten Tierpflegern und Tierärzten. Der Wagen, den die Inhaberin fuhr, ließ erahnen, dass es sich um ein finanziell offenbar äußerst lohnenswertes Geschäft handelt...

    Da mögen die "Gehege" auch noch so sauber sein, für mich wäre der Kauf eines Hundes aus einer Zuchtstätte dieser Art inakzeptabel.

    Da ich mir das gerade nicht vorstellen konnte, habe ich mir die Webseite angesehen.
    Also, dass ist wirklich der Inbegriff einer gewerblichen Zucht.

    Dort fehlt mir definitiv das Familiäre, die Wärme und das behutsame Aufwachsen mit dem Menschen zusammen.

  • Bei Vereinszüchtern tritt das Veterinäramt sehr wohl auf, nämlich dann, wenn der Züchter den § 11 TSCHG ablegen will und wenn Beschwerden vorliegen.

    Nein, bei Vereinszüchtern wird der Zwinger bei Eintritt
    in den Verein, vom Verein abgenommen und durch die
    Würfe vom Zuchtwart permanent kontrolliert.
    Die Züchter werden darüber belehrt, ab wann sie verpflichtet sind,
    den Befähigungsnachweis nach § 11 des TschG beim Vet.-amt
    abzulegen.
    Was Du beschreibst, ist ein Zufallsfall, der viel zu wenig
    in D passiert und sich deshalb Vermehrer aller Coleur
    entwickeln können.

    An sich wird vorausgesetzt, dass vor Antritt als Züchter
    dieses Allgemeinwissen vorhanden ist.
    Analog dem, wenn einer heute sich selbstständig macht weiß
    er auch, dass das die "Gewerbeordnung" bestimmt und er den
    Antrag bei der Stadt/Gemeinde bekommt.
    Unwissen schützt vor Strafe nicht.

    Nur als Beispiel dafür. Gehen wir von der Ausgangssituation aus, der angehende Züchter hat ein sehr großes Grundstück und eine riesige Immobilie und Mitarbeiter bzw. Dogsitter die darin ebenfalls ihre eigene Wohnung drin haben bzw. sie die Möglichkeit haben darin zu leben mit den Hunden. Es sind mehrere Hunde dabei und auch Katzen. Es sind alles reinrassige Tiere. Er würde gerne mit jedem Tier züchten und hat genug Kapital und finanzielle Mittel dafür zu sorgen, dass alle artgerecht gehalten werden, wie in einer riesigen Familie. Alle Tiere gesundheitlich im Topzustand und die nötigen Fachkenntnisse hat dieser auch. Er hat dann durch die mehreren Tiere auch mehrere Würfe im Jahr und erzielt damit ein gewissen Gewinn wovon er durchaus leben könnte. Wäre das dann trotzdem verwerflich? Was hätten 'Gegner' ihm dann vorzuwerfen?

    Ich schiebe das Beispiel des TE nochmal hoch und für ihn bedeutet das:

    er wird nicht beschimpft und keiner wirft ihm was vor wenn er es ordentlich
    macht. Dazu hat er 2 Möglichkeiten:

    -er tritt in den Verein/e ein und wird ordentlicher Züchter, wo
    er sich den Regeln des Vereins unterwirft, die auch dem Schutz
    des Tieres dienen, oder aber:

    -er bleibt "Privat-Züchter" und lässt sich durch das Vet.-amt
    verifizieren, incl. Befähigungsnachweis. Es gibt auch die
    Möglichkeit in dieser Position AT ausstellen zu lassen.

    Macht er es einfach so, brauchen wir uns über "Vermehrer"
    nicht mehr zu unterhalten, dann ist er schlicht einer, der
    unkontrolliert sein "Unwesen" treibt.

    Und genau hier liegt nämlich der Fehler in D, dass jeder
    ohne Wissen sofort los züchten kann, dementsprechend
    wird "Schindluder" betrieben und das ist in keiner Tier-
    branche so ausgeprägt wie bei Hunden.
    Da es auch in keinster Weise unter Kontrolle ist, bilden
    sich immer mehr "Vermehrer", kann Tiere "anhäufen"
    und züchten wie er lustig ist, ohne jeden Befähigungs-
    nachweis.

    Man müsste eine "Züchter-Ausbildung" mit Abschluß
    einführen, die wenigstens ab einem halben Jahr läuft
    und bezahlt werden muss. Erst dann, dürfte diese
    inserieren und verkaufen.

    Verpasst wurde m.E. auch ein "Rasseschutz/Markenschutz",
    denn die Vermehrer nehmen sich den Rassenamen und
    züchten darunter, gefühlte 100 Farbschläge, bestehend
    aus weiteren Rassen und Hybridverbindungen.
    Davon sind sehr viele Rassen betroffen.
    Ein Beispiel für Markenschutz ist der Elo in D und einen
    befreundeten Rassezüchter im Ausland habe ich inspiriert,
    seine neue Langhaarrasse "schützen" zu lassen, der Antrag
    läuft, auch dort ist es also möglich.

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