Co-Ownership/Zuchtmiete - Wer hat Erfahrungen?

  • In der Zuchtmiete wird die Hündin genau für diesen einen Wurf vom Züchter gemietet.

    Miteigentum bedeutet immer Mitverfügbarkeit, Mitspracherecht. Keiner der Mitbesitzer kann allein über die Verwendung des Tieres bestimmen. Geht es in die Zucht, ja oder nein, wird es ausgestellt, ja oder nein usw.

  • Alles klar, okay. Hieße also, im Falle von Zuchtmiete wird das auch nicht im Vertrag (Kaufvertrag der Hündin in diesem Fall) festgehalten und ich komme für Zuchtzulassung etc. selbst auf, nehme ich an?

  • @Murmelchen So ist das bei den KHC ganz ähnlich. Man kann nun ja seit ca 8 Jahren auf MDR-1 testen und ab diesem Zeitpunkt 2-3 Linien quasi explodiert. Ein Finnischer Rüde der non-carrier war mit 119 Nachkommen, ein Sohn davon mit 58 Nachkommen und davon wieder ein Sohn mit 80 Nachkommen und nochmal ein Enkelsohn von dem, der aktuelle Popular Sire mit 72 Nachkommen, weitere 4 Würfe in Planung, Hund grade mal 5 Jahre alt. Du findest kaum Hunde, die nicht einen dieser 3 Rüden in der AT haben, dabei ist grade der finnische Rüde im Verdacht Hodenhochstand zu vererben, der aktuelle scheint Collienose (Lupus) zu vererben...

    Dann noch einen Deutschen sable Rüden mit 79 Nachkommen (quasi jeder ++ sable KHC geht auf ihn zurück), der extreme Ringelruten vererbt (Luxusproblem) und dessen Wurfbruder Hodenkrebs hatte - und dann noch ein Ami Import mit 78 Welpen.

    Dann gibts noch die totalen Genies die mit ihrer freien Hündin ebenfalls zu solchen Rüden gehen :hilfe: AVK um die 60%, obwohl genug Auswahl gibt, mit AVK 80-90% auf 6 Generationen.


    Bei knapp 200-250 Welpen/Jahr in Deutschland echt überhaupt nicht lustig. Aber jeder will freie Welpen und die gehen weg wie warme Semmeln, die Züchter schreiben es sich auf die Fahne besonders verantwortungsvoll zu züchten- ich finds ne Katastrophe.

  • Ist jetzt jeder kleine Züchter schon böser Vermehrer? Oder muss man x Zuchthündinnen und x Deckrüden haben? Tut es eine Zuchthündin nicht?

    Mit der Menge hat es nicht zu tun. Verantwortungsvolle Zucht bedeutet ja nicht, nur mal eben Welpen auf die Welt zu setzen. Das kann jeder Vermehrer ja (leider) auch. Es bedeutet ja auch, die Rasse zu erhalten, möglichst die geeignetesten Verpaarungen zu finden und damit eben die Rasse voran zu treiben. Auch mit einer Hündin kann man wertvolle Beiträge für eine Rasse leisten. Aber wenn du von vorn herein schreibst, dass du die Rasse nicht voran bringen willst, indiziert es (wohl gar nicht von dir gewollt) das du einfach nur Welpen haben willst. Egal ob die am Ende so aussehen wie es die Rasse erfordert, ob sie gesund sind und ob sich charakterlich gefestigt sind.

    Das hat mit dem "DF" und dessen "Meinung" nichts zu tun. :)

  • Naja, letztendlich ist das alles eine Frage des Vertrags.
    Co-Ownership bedeutet, dass die Züchterin Miteigentümerin an dem Hund wäre. Je nach Gestaltung des Vertrags hätte sie also z.B. auch Mitspracherecht bei tiermedizinischen Entscheidungen.
    Bei einer Zuchtmiete wärst Du die alleinige Eigentümerin, würdest die Hündin aber zu bestimmten Konditionen zum Zuchteinsatz zur Verfügung stellen.

  • So hab ich mir das auch in etwa vorgestellt. Gibt es denn z.B. entsprechende Klauseln in Kaufverträgen? Also z.B. nehmen wir an, ich würde eine Hündin von einem Züchter kaufen, aber die Bedingung wäre, dass sie zur Zuchtmiete zur Verfügung steht. Wird so etwas dann im Regelfall in den Vertrag aufgenommen oder muss sich der Züchter dann tatsächlich "blind" darauf verlassen, dass ich die Zuchtzulassung mache und ihr dann die Hündin auch wirklich zur Verfügung stelle?

  • Alles klar, okay. Hieße also, im Falle von Zuchtmiete wird das auch nicht im Vertrag (Kaufvertrag der Hündin in diesem Fall) festgehalten und ich komme für Zuchtzulassung etc. selbst auf, nehme ich an?


    Ich glaube, so wäre es mir am liebsten, kommt halt ein bisschen drauf an, wie aufwändig und teuer die Zuchtzulassung ist.

    Alternativ könnte man ja z.B. auch vertraglich festhalten, dass die Züchterin die Kosten für die Zuchtzulassung übernimmt und Du Dich dafür verpflichtest, die Hündin bei Eignung für x Würfe zur Verfügung zu stellen. Alleinige Eigentümerin wärst Du dann trotzdem.

  • Alles klar, okay. Hieße also, im Falle von Zuchtmiete wird das auch nicht im Vertrag (Kaufvertrag der Hündin in diesem Fall) festgehalten und ich komme für Zuchtzulassung etc. selbst auf, nehme ich an?

    Nein, es wird in der Regel nicht festgehalten, auch beteiligt sich der Züchter nicht an den Kosten, die bis zur Zuchttauglichkeitsprüfung entstehen.

    Die Züchterin kann dich fragen, ob Du zur gegebenen Zeit, wenn die Hündin zuchttauglich ist, sie für einen Wurf zur Verfügung stellen würdest. Meist ist die "Miete" ein Welpe oder der Preis eines Welpen. Dem kannst Du zustimmen oder nicht.

    Beim Miteigentum eben nicht, es sei denn so gravierende Dinge wie Trächtigkeit werden ausgeklammert. Aber damit wäre ja der eigentliche Sinn, Zucht unter dem Zwingernamen der Züchterin, verloren.


    So hab ich mir das auch in etwa vorgestellt. Gibt es denn z.B. entsprechende Klauseln in Kaufverträgen? Also z.B. nehmen wir an, ich würde eine Hündin von einem Züchter kaufen, aber die Bedingung wäre, dass sie zur Zuchtmiete zur Verfügung steht. Wird so etwas dann im Regelfall in den Vertrag aufgenommen oder muss sich der Züchter dann tatsächlich "blind" darauf verlassen, dass ich die Zuchtzulassung mache und ihr dann die Hündin auch wirklich zur Verfügung stelle?

    Solche Klauseln sind nicht statthaft und werden von den meisten Gerichten verworfen.

  • Ich kenne tatsaechlich Vertraege, in denen all das aufgelistet ist ;)


    @Nebula Oh yeah :verzweifelt:
    Als ich einen Wurf gesucht habe, aus dem ich eine Huendin kaufen wollte, wollte ich am liebsten einen Rueden in den ersten 9. Generationen nicht drin haben.
    Kein Witz...ich habe an die 150 Verpaarungen angeschaut und exakt eine Verpaarung war bis zur 9. Generation frei von diesem Rueden (und seinen Soehnen)... :muede:

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