Bemerkenswerte Sätze - Teil V
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SheltiePower -
2. Dezember 2015 um 06:38 -
Geschlossen
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Ein Tierhalter, der seinen Hund frei laufen lässt, hat auch für solche
Schäden einzustehen, die dadurch verursacht werden, dass sich jemand von
diesem Tier bedroht fühlt, wegläuft und hierdurch einen Schaden
verursacht. Dieser Schaden ist dem Hund zuzurechnen, da die Ursache des
Weglaufens alleine von dem Hund ausging. Im Rahmen der Tierhalterhaftung
nach §833 BGB muss daher der Hundehalter auch diesen Schaden ersetzen.
(AG Frankfurt, Az. 32 C 2314/99-48)
Da geht es zwar um frei laufende Hunde, aber wenn ein normal frei laufender Hund, der Passanten ignoriert, ausreicht, um eine Mitschuld zu bekommen, ist es nicht ganz abwegig, wenn manche Richter auch bei einem angeleinten Hund von Verwirklichung der Tiergefahr sprechen.
Zumal man ja auch nicht unbedingt immer Zeugen hat.
In meinem Fall sind drei Kinder im Vor- und Grundschulalter fuchtelnd und kreischend mitten auf die Straße gesprungen, weil mein angeleinter Hund direkt neben mir über den Gehweg trottete.
Wer hätte hinterher beschwören können, dass der Hund nicht gebellt hat.Hinzu kommen Fälle, in denen über Hunde fallende Jogger eine TEILSchuld bekommen haben, weil sie nicht ausgewichen sind. Den anderen Teil der Schuld wird der Hundehalter allein aufgrund der Gefährdungshaftung bekommen.
Ist es da wirklich weit hergeholt, dass der Halter eines angeleinten Hundes eine Teilschuld bekommt, wenn sich jemand vor dem Hund erschreckt, auf die Straße springt und dort verunfallt?
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Ist es da wirklich weit hergeholt, dass der Halter eines angeleinten Hundes eine Teilschuld bekommt, wenn sich jemand vor dem Hund erschreckt, auf die Straße springt und dort verunfallt?
Ja, das finde ich etwas weit hergeholt. Niemand könnte sich mehr mit seinem angeleinten Hund in die Öffentlichkeit wagen, denn es könnte ja sein, daß jemand sich erschreckt.
Mehr als den Hund an der Leine führen, kann kein Hundehalter tun. Wenn das nicht ausreicht, müsste ein generelles Hundeverbot für die Öffentlichkeit ausgesprochen werden.
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Vor allem besteht beim Freilaufen die Gefahr des Hinterherlaufens, was unter Umständen schwer rekonstruierbar ist. Klingt für mich nicht so als ob das ohne weiteres bei einem angeleinten Hund so gewesen wäre. Man muss noch atmen können.
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Wenn mein Hund bellt und ein Kind erschreckt sich und fällt hin - kann ich dafür Ärger kriegen?
Wir trainieren ja schon lange daran, Balou das Pöbeln abzugewöhnen - es klappt auch echt gut.
Aber manchmal passiert auch sowas:
Lou schnüffelt angeleint am Feldrand. Ein Kind fährt auf einem Roller dicht an uns vorbei. Balou erschreckt sich und bellt - das Kind fällt vor Schreck beinahe vom Roller.Mal theoretisch: kann man für sowas Ärger kriegen?
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Das interessiert mich auch ob ich eine Teilschuld bekäme für Folgende Situation:
Noch nicht lange her, ich und die Hunde(angeleint und brav im Fuss) stehen an einer Fußgängerampel.Gegenüber eine Mutter mit Kleinkind(etwa 3 Jahre).Die Mutter am Handy beschäftigt und das Kind guckte rum und bemerkte so meine Hunde wohl nicht.Grün-wir gehen alle rüber.Mutti beide Hände am Handy und Augen ebenfalls nur aufs Handy die ganze Zeit.Als wir etwa auf dersselben Höhe waren,bemerkt das Kind erst meine Hunde(immer noch ruhig).Das Kind fängt an wie von der Tarantel gestochen kopflos in Panik wegzulaufen,erst in ne Nebenstrasse rein,zack vor nen Auto,das noch bremsen konnte.Dann auf die Hauptstrasse zack vors nächste Auto(war ja wieder Grün für die).Konnte auch noch bremsen.Dann konnte die Mutter es endlich einfangen.
Hätte ich da ne Mitschuld bekommen?Meine Hunde haben ja nur geatmet und existiert.Mehr nicht.Ich persönlich könnte die Mutter aufn Mond schiessen.Kleinkind im Strassenverkehr an die Hand nehmen und Pfoten weg vom Handy!! -
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Hätte ich da ne Mitschuld bekommen?Meine Hunde haben ja nur geatmet und existiert.Mehr nicht.Ich persönlich könnte die Mutter aufn Mond schiessen.Kleinkind im Strassenverkehr an die Hand nehmen und Pfoten weg vom Handy!!aber wieso denn? Du bist doch nur existent, Deien Hunde haben nichts gemacht, das Kind zu verschrecken. Wenn man das vorausahnt, hätte man ja sicherlich die Mutter aufmerksam gemacht oder wäre aus dem weg gegangen.
Meine Oma ist die Treppe runtergefallen und hat sich das Handgelenk gebrochen, was nie wieder richtig wurde, weil sie unserem alten Familienhund zugeschaut hat, wie er unsicher die Treppe runtergegangen ist und mitgefühlt hat. Vergesse ich auch nicht und versuche jetzt immer, so was einzukalkulieren mit meienm Hund, also z.B. hinter allen die Treppe runterzugehen, als beispiel -
Ich neige irgendwie dazu, immer so zu laufen, daß meine Hunde ganz außen, dann ich, und dann erst die anderen Leute sind.
Auch beim Entgegenkommen.
Sollte mal jemand Schiß vor Hunde haben, so haben sie mich quasi noch als "Schutzwall".Das ist aber auch das Einzige, was ich aktiv machen könnte

Vielleicht hilft dies in solchen Situationen?
Schöne Grüße noch
SheltiePower -
Bei einem Unfall bei dem ein Auto steht und das Kind rennt rein/dran, bekommt
der Autofahrer auf jeden Fall Mitschuld, weil er ein Auto hat.
Bei einigen Richtern in Deutschland könnte ich mir schon Vorstellen
das man Mitschuld bekommt wenn ein Kind aus Panik vor einem Hund
vor ein Auto läuft. Wenn es drei oder vier Jahre alt ist
stehen die Eltern manchmal noch nicht mal unter Aufsichtspflicht,
heißt , die Eltern sind fein raus. -
Hätte er nicht wiederholt, dass Diego läufig sei, hätte ich geglaubt, ich hätte mich verhört...
Du hättest glatt antworten müssen, dann soll er sich gleich mal schleichen, weil sonst Deine Hündin über ihn herfiele....... *gggggg
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Bei einem Unfall bei dem ein Auto steht und das Kind rennt rein/dran, bekommt
der Autofahrer auf jeden Fall Mitschuld, weil er ein Auto hat.Nope....
Mir ist gestern ein Mädchen ins Auto gerannt.
Als ich das auf der Polizei gemeldet habe, sagte mir die Polizistin, dass ich definitiv keine Schuld habe.
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