• Ich frag mich v.a. immer wieder, wofür es gesetzliche Mindest-Haltungsbestimmungen gibt für Käfiggrößen etc., aber diese Mini-Gitterchen für Tiere wie Großsittiche, die selbst für ne Maus zu klein wären, weiterhin verkauft werden dürfen.

    Woher sollen die Leute, die sich einfach mal ganz naiv nen hübschen bunten Vogel wünschen, denn wissen, daß die Dinger nicht taugen, und die auch noch im Handel zu Dutzenden stehen und empfohlen werden vom "Fach"personal! Das "Fach" bezieht sich wohl eher auf "verkaufen-können" als auf "sich-mit-Tieren-auskennen"....

    In der Regel ist es ja doch so (auch wenns im Idealfall anders sein sollte), daß man sich erst, während man sich schon mit dem vorhandenen Tier beschäftigt, auch mal die Haltungsinfos anschaut und drauf kommt, daß die vorhandene Behausung viel zu mickrig bis tierschutzwidrig ist.

    Würden im Laden gar net erst solche DIN-A-4-großen Käfige rumstehen, kämen die Leute vielleicht eher drauf, daß dieser Sittich (und schon gar net als Einzeltier) z.B. für sie nicht so ganz geeignet ist, weil der mehr Platz braucht.....

    Zum Glück ändern sich ja die Vorschriften für die Haltung immer mehr zugunsten der Tiere. Aber was hilft das, wenn im Privatbereich kein Mensch nachkontrolliert, ob ein Vogel wirklich den angegebenen Freiflug erhält, oder einen Käfig hat, der groß genug ist, oder einen/mehrere Artgenossen hat. Wenn ich überlege, wie ich damals mit meiner selbstgebauten 2,50 x 1 m x 2 m Voliere mit immer frischen Ästen aus dem Wald angefangen hab, wie stolz ich darauf war - sogar der Amtstierarzt hat bei der Prüfung für die Zuchtgenehmigung Bauklötze gestaunt. Heut wär das glaub ich nicht viel mehr als die Mindestanforderung an die Sittichhaltung..... und trotzdem werden die armen Viecher noch in Käfigen gehalten, und werden Käfige als "Volieren" verkauft, nur weil sie auf Rädern stehen...

    • Neu

    Hi


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    • In der Kette, in der ich gearbeitet habe, fingen die kleinsten Käfige bei 120cm an. Auf die Käfige unter der Größe wurde bewusst verzichtet und den Kunden wurde es versucht zu erklären.

      Zur Einschulung habe ich damals von Oma einen Wellensittich bekommen. Als artgerechte Haltung kann man es nicht bezeichnen. Er war nie alleine, er war mindestens zu zweit. Er wurde bei Oma geboren, war unglaublich zahm und konnte sogar sprechen. Zu den anderen Wellis, die mit dabei lebten hatte ich nie solch eine Beziehung. Ich konnte ihn mit in den Garten nehmen, er war toll.
      Nach meiner Ausbildung, mit mehr als 16 Jahren, ist er gestorben.

      Danach und auch schon während dessen hatte ich noch ein Rosenköpfchen als Handaufzucht. Natürlich auch mit Artgenossen und ähnlich zahm. Er war überall mit dabei, hatte kein Interesse an seinen Kollegen. Er wurde auch steinalt.

      Vor ein paar Jahren habe ich die Vogelhaltung ganz aufgegeben. Das Vogelzimmer ist jetzt Gästezimmer und die Voliere im Garten ist abgebaut. Ich habe es nicht mehr über das Herz gebracht, Vögel, fliegende freiheitsliebende Tiere einzusperren. Ich kann sie nicht ansatzweise artgerecht halten. Man muss sich nur mal ein Video eines Wellensittich Schwarms oder die Gruppendynamik der Rosenköpfchen in freier Wildbahn ansehen...

    • Ich frag mich v.a. immer wieder, wofür es gesetzliche Mindest-Haltungsbestimmungen gibt für Käfiggrößen etc.

      Wo gibt es die denn? Wäre mir nicht bekannt.

      Nicht einmal die Vetämter handeln da einheitlich, die, die sich höhere Ziele gesteckt haben nehmen den TVT als Grundlage, weil sie ,meinem Informationsstand nach, keine rechtlich festgelegte Grundlage haben, das liegt dann aber in deren Ermessensspielraum.

      Sonst ist es ja, wie du schon sagst so, dass ich meinen Nachbarn mit dem Minikäfig das Vetamt auf den Hals hetzen könnte und die Tiere dann eingezogen werden würden. Dem ist aber nicht so.

      ***

      Das Dilemma mit den gefangen gehalten Tieren kenne ich, deshalb ziehen bei mir nur noch Notfalltiere ein (die also nicht explizit für mich "produziert" wurden) oder Labortiere. Ich mache mir da auch so meine Gedanken und mir tun die Tiere auch leid, aber ich denke mir, bei mir haben sie dann noch ein besseres Zuhause und man versucht es ihnen so schön wie möglich zu machen, auch wenn das Gefühl bleibt das es eben doch nur ein "gefangen halten" ist.

    • Bei Kaninchen gibt es gesetzlich bestimmte Mindestgrößen für Käfige/Ställe, das richtet sich nach der Kaninchengröße, daran müssen sich Kaninchenzüchter halten. Diese Größen sind aber weit von dem entfernt was in der Heimkaninchenhaltung sinnvoll ist. Diese empfohlenen 4qm bei Innenhaltung und 6qm bei Aussenhaltung (bei 2 Kaninchen), sind eine "Empfehlung" aus dem Tierschutz, aber das ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

      Das ist wie mit der Zwingergröße für Hunde, das sind 6qm bei Daueraufenthalt im Zwinger (zumindest war das früher mal so), da interessiert sich das Vet-Amt nicht, ob der Hund auch mal raus darf oder nicht, solange die Zwingergröße stimmt und der Hund genügend Futter und Wasser hat und nicht vernachlässigt aussieht, also mit Flöhen übersät ist oder Ähnliches.

    • Ja..es gibt Mindestgrößen...
      Für Tierheime/Notstation werden Anforderungen gestellt, dass jedes Meerschweinchen 0,25qm und Kaninchen (glaube ich) 0,5qm pro Tier zur Verfügung haben.
      Da es aber bei Meerschweinchen erst ab 0,5qm und bei Kaninchen ab 2qm pro Tier anfängt wirklich artgerecht zu werden kann man die Anforderungen eigentlich in der Pfeife rauchen wie man hier so schön sagt. Bei privaten Haushalten kontrolliert im Normalfall kein Mensch..daher ist es da eh egal...
      Die Anforderungen richten sich hier nach der Standartkäfiggröße für Meerschweinchen 1m*0,5m der dann für genau 2 Tiere reichen soll (wenigstens haben die kapiert dass die zu Zweit sein sollten..da sind wir bei Kaninchen noch weit von entfernt)

      Alles in allem brauchen gerade Kleinnager exrem dringend mehr Schutz und Bestimmungen

    • .........Das ist wie mit der Zwingergröße für Hunde, das sind 6qm bei Daueraufenthalt im Zwinger (zumindest war das früher mal so),.....

      Ha - da weiß ich was zu: das steht in der Tierschutz-Hundeverordnung §6, und ist abhängig von der Größe des Hundes.

      Bis zur SH von 50 cm sinds 6 m², bis SH 65 cm 8 m², und darüber 10 m².... Auch nicht die Welt......

      Für die anderen Tiere: tatsächlich, bin beim Googeln nur auf Merkblätter des TVT gestoßen.... :-(

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