Dann würde ich erst einmal einen freundlichen Brief schreiben, dass Du die Gründe detailliert benannt haben möchtest, weshalb die Genossenschaft die Tierhaltung widerrufen will.
Denn beim Widerruf einer Hundehaltung müssen schön einige Beschwerden etc. vorliegen. Bei einer einzigen Beschwerde etc. wäre nämlich eine Abmahnung etc. zunächst vorzunehmen.
Direkt zu verlangen ein Tier abzuschaffen, kann die Genossenschaft nicht, wenn sie vorher die Tierhaltung geduldet hat. Da muss sie schon "Ross und Reiter" nennen.
Ansonsten hilft nur Umziehen (bzw. schon mal die Umzugswilligkeit ankündigen), denn das würde ich in jedem Fall tun, anstatt meinen Hund herzugeben.
Gruß
Jochen