Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VI

  • Kupierte Hunde kommen i.d.R. aus dem Ausland wo Kupieren noch nicht verboten ist.

    Leider, das ist ja das Problem. Viele fahren aber mit ihren Hunden extra ins Ausland um sie dort kupieren zu lassen. Sowas hab ich auch schon erlebt.

  • Nope - auch das Einführen ist mittlerweile untersagt:


    Hunde[Bearbeiten]
    Rechtliche Bestimmungen[Bearbeiten]

    In einem Teil der Länder Europas ist das Kupieren bei Hunden mittlerweile verboten, in der Schweiz seit 1981 (Ohren) und 1997 (Schwanz), in Deutschland seit 1987 (Ohren) und 1998 (Schwanz), in Österreich seit 2000. Ausnahmen sind Amputationen aus medizinischer Indikation (z. B. Tumore, Schwanzabriss) oder in Deutschland bei jagdlicher Nutzung nach § 6 Tierschutzgesetz. Dieses Kupierverbot gilt auch dann, wenn der Eingriff in den Ländern durchgeführt wird, wo dies noch erlaubt ist. In die Schweiz, nach Österreich und einige andere europäische Länder dürfen kupierte Hunde nicht mehr eingeführt werden (Ausnahmen sind Kurzbesuche von Ausländern, ein Nachweis der Amputation infolge medizinischer Indikation oder nachweisliches Kupieren vor Inkrafttreten der Bestimmungen).
    Das Kupieren der Ohren eines Dobermann fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor (AG Neunkirchen, Az. 19.536/93).Quelle: Wikipedia

  • Ja, wer seinen Hund zum Kupieren kurzfristig ins Ausland bringt, dann wieder einführt, der macht sich strafbar.

    Aber nicht, wenn jener einen kupierten Dobermann aus Ungarn im Alter von 4 Monaten einführt. Gerade bei dieser Rasse gibt es einige deutsche Züchter, die eine FCI Zucht angemeldet haben und so ihre vollkupierten Hunde nach Deutschland verkaufen können.

    Das wird leider bei uns in Deutschland sehr inkonsequent gehandhabt..

  • Jo - genau so ein Exemplar läuft bei uns in der Nachbarschaft rum - weil: "sieht doch beeindruckender aus, so mit kupierten Ohren".... :hilfe: Weil er ja das Grundstück bewachen soll, da wär wohl schonmal eingebrochen worden. Der wurde echt gezielt aus dem Ausland geholt, damit man "solche Ohren" herbekommt.

  • Jo - genau so ein Exemplar läuft bei uns in der Nachbarschaft rum - weil: "sieht doch beeindruckender aus, so mit kupierten Ohren".... :hilfe: Weil er ja das Grundstück bewachen soll, da wär wohl schonmal eingebrochen worden. Der wurde echt gezielt aus dem Ausland geholt, damit man "solche Ohren" herbekommt.

    und das blöde ist, das funktioniert auch noch. :verzweifelt:

    wir haben jetzt seit kurzem bei unseren Gassirunden teilweise nen vollkupierten Dobermann dabei (der Besitzer hat den so aus nem deutschen Tierheim übernommen) und die Leute haben richtig Angst vor dem.
    Wenn er dabei ist, lässt man nicht einen Fremdhund in uns reinknallen. Dabei wäre der Dobi, je nach Fremdhund, wohl noch am einer der freundlichsten. :roll:

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