Was ist ein Rassehund?

  • Ich habe den Hund ja nicht als Welpen gekauft, sondern als Rückläufer mit 6 Monaten (wegen dem Ohr). Natürlich habe ich nicht den vollen Preis bezahlt. Aber nicht wegen dem Ohr, sondern weil der Hund quasi "gebraucht" war. Steht so auch im Vertrag.

    Na, dann is ja gut. Hat er halt den Standartvertrag für "Rückläufer" genommen. Und er hat den nicht zuchtfähigen Hund zurück genommen. Mehr kann er gar nicht machen. Auf alle Fälle hat er keinen nicht zuchtfähigen Hund wissentlich zum vollen Preis verkauft - das war mir wichtig zu wissen! Solch Schindluder ist mir nämlich grade untergekommen bei einer mir bekannten WhippZüchterin - und keine Sorge: die hört das auch noch von mir!

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    Hi


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    • Na, dann is ja gut. Hat er halt den Standartvertrag für "Rückläufer" genommen. Und er hat den nicht zuchtfähigen Hund zurück genommen. Mehr kann er gar nicht machen. Auf alle Fälle hat er keinen nicht zuchtfähigen Hund wissentlich zum vollen Preis verkauft - das war mir wichtig zu wissen!

      Das hatte sie auch nie vor. Hätte ich auch nicht bezahlt. Ich will zwar nicht züchten oder ausstellen, aber Fehler ist Fehler (auch wenns ein süßer Fehler ist :P). Ging mir nur darum, dass sie trotz dieses schweren Fehlers Papiere bekommen hat und ein Rassehund ist. Genauso ein weiterer Hund aus der Zucht, der einen kleinen Fehler von Geburt an hatte und deshalb günstiger abgegeben wurde. Trotzdem volle Papiere.
      Für mich ist es also kein Argument ob der Hund nen Fehler hat oder nicht. Wenn da Papiere bei gehören, müssen die dabei und sollten nicht extra berechnet werden. Bezog sich auf diesen Fall:


      Ich hätte nun auch mal eine Frage. Der Berner einer Bekannten ist verstorben.


      Sie geht morgen den neuen Welpen holen - ohne Papiere. Da kostet er 750€. Mit Papieren 1250€.


      Und nun - Rassehund oder nicht nach Eurer Definition?

      Offensichtlich aber doch, wie mehrere Beispiele hier zeigen. Und ich unterstelle den Züchtern keinerlei Unseriosität. Ich gehe einfach mal davon aus, dass sie einfach einen guten Platz für den Welpen finden wollen.
      Evtl. hat dieser ja auch einen Makel.. Knick im Ohr, Rute zu kurz, Fehlfärbung. Den Hunden isses übrigens egal, ob sie Papiere haben. Hauptsache, der HH meint es gut mit ihnen.

      Das wäre ja wie ne Preisliste:
      Hund, ohne Fehler mit Papieren: 1500 Euro
      Hund, mit Fehler, mit Papieren: 1200 Euro
      Hund, mit Fehler, ohne Papiere: 1000 Euro


      Das darf so einfach nicht sein. Und spricht nicht für eine seriöse Zucht.

    • Echt? Kann ich mir kaum vorstellen! Kann es sein, daß Du das mit Exportpapieren verwechselst? Denn ich denke, die Vorgaben für die Aufnahme von Registerhunden in die Zucht kommen von der FCI.

      Doch, doch :D


      Ich konnte es auch kaum glauben, aber bei allen vier im VDH eingetragenen Pudel-Vereinen steht in den jeweiligen Zuchtordnungen, zugelassen sind Hunde, die in einem vom VDH anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind.


      Dazu kommen natürlich diverse Gesundheitsuntersuchungen und Formwertnoten.

    • Ich verwechsle da nichts mit Export-Pedigree. SO VIEL Ahnung habe ich dann doch.


      Im übrigen gibt es von Seiten FCI NUR die Verpflichtung, ein Register zu führen. Die FCI und letztendlich der VDH sagen nichts darüber aus, dass mit Registerhunden nur in Ausnahmefällen gezüchtet werden darf. Da solltest Du dich nochmal schlau machen, wenn Du bisher der Meinung warst, von Seiten FCI sei die Zucht mit Registerhunden eingeschränkt.


      Mal davon abgesehen betrifft das v.a. die Mehrfarben-Pudel. Da diese durch die FCI nicht anerkannt sind, werden sie sowieso nicht im offiziellen Zuchtbuch geführt, sondern in einem Register. Wäre ja dann völlig dämlich, wenn man die Registerhunde aus der Zucht ausschliessen würde.
      Und zudem werden gerade die Mehrfarben sehr viel in der Dissidenz gezüchtet.


      Nachdem der VDH die Mehrfarben national anerkannt hat, sind einige Dissi-Züchter in den VDH gewechselt. Wäre ja völlig dämlich, wenn man diesen Züchtern dann das Züchten mit ihren Hunden verbietet.


      Man sollte sich halt schon mit den besonderen Gegebenheiten einer Rasse auskennen, bevor man sich dazu äussert.

    • Auch im SV wurde nach Wiederzulassung des Langstockhaars ja auch sehr damit geworben, dass man Hunde aus anderen Zuchtvereinen über Typisierung und Registerpapier in die Zucht nehmen kann.


      Ob die Möglichkeit oft genutzt wurde, weiß ich allerdings nicht.

    • Wenn ich beim Welpen schon absehen kann, daß er schwere zuchtausschließende Fehler hat KANN ich NICHT den vollen Preis verlangen. Die "Ware" ist schlichtweg mangelhaft. Punkt.

      Verlangen KANN man immer, ob´s bezahlt wird, ist was anderes ;)

      Hätte einer meiner Puppies z.B. Hodenhochstand, wäre das a) bei der Wurfabnahme vermerkt worden und b) würde ich das niemals verscheigen. Dann geht er halt als Pet weg, würde ihn evtl. sogar nur kastr. abgeben. Auf keinen Fall aber zum vollen Preis!

      Hodenhochstand hat aber auch gesundheitliche Folgen, ein nicht aufgestelltes Ohr eher weniger ;)

      Denn ich denke, die Vorgaben für die Aufnahme von Registerhunden in die Zucht kommen von der FCI.

      Bei uns kann auch mit Register-Hunden gezüchtet werden, wird aber eigentlich nicht/ kaum praktiziert.


      Aus der ZO des ACDCD.eV (welcher Mitglied des VDH ist)

      "4. Zucht
      4.1. Zuchtvoraussetzungen
      4.1.1. Allgemeines
      Als Zuchttiere werden nur reinrassige, gesunde und wesensfeste Rüden und Hündinnen zugelassen, die in einem von der FCI oder dem VDH anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind, einen Abstammungsnachweis besitzen und durch Tätowierung oder durch Mikro- Chip nach der ISO- Nummer 11784 gekennzeichnet sind.


      Vor einem Zuchteinsatz benötigen Registerhunde ab sofort einen MRD1-Gentest. Es können
      nur MRD1-freie Hunde mit dem Gentyp MRD1+/+ zur Zucht eingesetzt werden."

    • Registerpapiere berechtigen im Übrigen zum Ausstellen und Erlangen einer Leistungsurkunde. Züchten geht auch nicht bzw.nur in Ausnahmefällen.

      Auch im DWZRV ist es möglich mit Registerpapieren zu züchten. Sogar Reg. 0 X Reg.0 ist zumindest bei den "neuen" Rassen erlaubt.
      Siehe UW 6.15

    • Also wenn ein nicht standardgerechtes Ohr ein schwerwiegender Fehler ist....ähm naja. Ich habe meinen Collie mit zwei Stehohren (ja das ist auch falsch ) und schon 10 Monate zum Normalpreis gekauft. Ist doch eun gesunder Hund, der dadurch keinerlei gesundheitliche Nachteile hat. Wird durch einen Fehler eine Op nötig, finde ich eine Absprache über einen Nachlass, oder Übernahme der Kosten allerdings sinnvoll.


      Achja, nur weil es von einer Rasse viele Hunde gibt, heißt das nicht, dass es genetisch nicht eng sein kann und es sinnvoll ist fremdes Blut einzukreuzen.


      Für mich ist ein Rassehund einer mit Papieren. Allerdings habe ich auf der Straße auch noch nie jemanden gefragt, ob sein Labbi auch wirklich Papiere hat. Ich selbst bin das auch noch nie gefragt worden, auch wenn viele nach den Rassen fragen.

    • @Tengri Na ja, klar! Geht ja nicht anders in diesem Fall... wurde ja grade alles ausführlichst disskutiert, hätte man vielleicht auch mal anders benamsen können um den Unterschied besser zu sehen.


      Wenn mir einer vorher gesagt hätte, daß man praktisch studieren muß um vernünftig züchten zu können.... :winken:

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