Welpe von Züchter gekauft, nach 6 Tagen Tot!
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Nein, das stimmt so definitiv nicht.
Dem Verkäufer trifft nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB die Pflicht, die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ist die Sache bei Gefahrenübergang nicht mangelfrei, hat der Käufer bestimmte Rechte (in § 437 BGB festgehalten).Ja,für normale Käufe sind §433 und 437 richtig, aber es ist grundsätzlich auch möglich,
dass Verbraucher/Private abweichende Regelungen zur Mängelhaftung/§ 437
überIndividualvertrag vereinbaren können, wie beim Kauf von „Privat an Privat“ möglich.Auch ein Privatverkäufer haftet für mangelhafte Sachen, nur ist hier grundsätzlich der Käufer in der Beweispflicht, dass der Mangel auch wirklich schon bei Gefahrenübergang vorlag. Das erschwert es für den Käufer bedeutet aber eben nicht, dass es zwischen zwei Verbrauchern keine Sachmängelhaftung gibt.
Ein Privatverkäufer haftet eben nicht bei Kauf „von Privat an Privat/Verbraucher“.
Wenn er einen Individualvertrag ausstellt, kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden.
Ein Züchter, der alle Jubeljahre mal einen Wurf macht, oder ein Ups-Wurf als lebenslanger
Einmalwurf, oder Tante Emma, die ihren Fiffi krankheitshalber verkauft kann als Privatverkäufer
nicht haften wie ein Unternehmer, das wäre absurd, für solche Fälle ist der Individualvertrag und
Ausschluss der Mängelhaftung vorgesehen, von daher kann ich Deine Mängelhaftung für Private
nicht nachvollziehen.Im Posting 31 des TE wird die Mängelhaftung ab Übergabe vollständig ausgeschlossen,
ob die Bedingungen dafür vorliegen, also Unternehmer oder Verbraucher/Privat,
neue oder gebrauchte Ware, AGB oder doch Individualvertrag zulässig ist, muss
zivilrechtlich geklärt werden, dass kann ein Forum nicht.Meine Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar, deshalb sollte in jeden
Fall ein Rechtsanwalt bei Bedarf konsultiert werden. -
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Ich habe dann mal bei den "Österreichern" gesucht und Interessantes gefunden.
Vorab, das Gewährleistungsrecht gleicht unserem.
Hier eine Passage, die ich aufschlussreich finde
ZitatGewährleistungsausschluss im Kaufvertrag?
Gewährleistungsrechte des Verbrauchers können vor Kenntnis des Mangels weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Damit hat das Gewährleistungsrecht beim Verbrauchergeschäft zwingenden Charakter. (.....)
Anders ist das bei Kaufverträgen unter Privatpersonen. Dabei kann die Gewährleistung völlig ausgeschlossen werden. Um die richtige Vereinbarung über den Kauf zu finden, bedarf es daher auch der Überlegung, ob der Züchter unternehmerisch tätig ist oder ob Sie den Vertrag mit einer Privatperson abschließen.Der Züchter als Unternehmer
Unternehmer nach dem Unternehmensgesetzbuch ist, wer ein Unternehmen betreibt. Dazu muss der Züchter keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Sobald eine unternehmerische Organisation vorliegt, kann man davon ausgehen, dass der Züchter Unternehmer ist. Darum ist es wichtig, im Gespräch mit dem Züchter zu klären, ob dieser unternehmerisch tätig ist oder Sie aus einer Hobbyzucht kaufen.Quelle: http://www.wuff.de/artikel.php?artikel_id=1090
Leider finde ich denn Artikel momentan nicht, ich weiß aber, daß in Deutschland Richter, Züchter als Unternehmer eingestuft haben, da sie ja mehr als einen Welpen verkauft haben. Den ganzen Wurf verkaufen wurde als sich wiederholende, regelmäßige Tätigkeit eingestuft. Somit waren Privatverträge unwirksam.
Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
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Oh, das ist aber schön, wenn auch in Österreich,
aber man hat jetzt erst einmal von einem
Ausschluss der Gewährleistung bei Kaufverträgen
bei Privat-Personen gehört, die es auch in D gibt,
aber angeblich soll ja der Privatverkäufer ebenso
Gewährleistung für Mängel geben müssen wie der
Unternehmer, bin jetzt sehr irritiert über die
Rechtslage. Vielleicht kommt dazu noch ein
Nachweis/Link/Quelle.Leider finde ich denn Artikel momentan nicht, ich weiß aber, daß in Deutschland Richter, Züchter als Unternehmer eingestuft haben, da sie ja mehr als einen Welpen verkauft haben. Den ganzen Wurf verkaufen wurde als sich wiederholende, regelmäßige Tätigkeit eingestuft. Somit waren Privatverträge unwirksam.
Das kann ich mir nicht vorstellen: das setzt u.a. voraus,
dass man regelmäßig, wiederkehrend und dauerhaft
am Markt vertreten ist und bei "gelegentlich, aller
Jubel-Jahre" kann ich kein Unternehmen sehen.
Wäre schön wenn man einen Link dazu hätte, um
den Zusammenhang zu erkennen.
Bisher hatte man immer auf einen Wurf abgestellt,
aber gerade bei Hunden sind einige Dinge auch für
Justizia nicht klar, erst war der Hund
gebraucht 13 Wochen, jetzt 16, Privatverkäufe
für Hunde soll wohl begrenzt sein,
vielleicht finde ich noch was...... -
Wie ich schon mal weiter oben geschrieben habe ist ein Züchter der drei oder mehr zuchfähige Hündinen hat gewerbsmäßig tätig.
Hier ein Artikel vom VDH dazu http://www.foxterrier-verband.…4%C3%9Fige-Hundezucht.pdf -
Er ist dann bereits gewerbsmäßig tätig, wenn er dauerhaft züchtet. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er einen Wurf im Jahr hat, oder auch nur alle 2-3 Jahre einen Wurf.
Der Begriff "Hobbyzucht" gibt es eigentlich gar nicht.
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Vergessen: meinte bis 2 Hündinnen, die haben viele im VDH,
oder eine Privatperson hält nur eine Hündin. -
Ich kenne viele Züchter im VDH die mehr als 2 Hündinnen im Haushalt haben. Denn zuchfähig bedeutet einfach das die Hündin Welpen bekommen könnte das hat nichts mit irgend welchen Altergrenzen oder ob sie eine Zuchtzulassung haben.
Also wenn ein Züchter eine alte Hündin und eine Hündin mit der er einen Wurf hatte und daraus eine Hündin für den späteren Zuchteinsatz behält und diese dann Geschlechtsreif ist hat er drei zuchtfähige Hündinnen im Haus. Ich würde mal annehmen das das bei vielen Züchtern so der Fall ist. -
Wieso redet ihr eig. die ganze Zeit vom VDH?
Dort ist ja wohl eher der ÖKV zuständig oder? -
Wieso redet ihr eig. die ganze Zeit vom VDH?
Dort ist ja wohl eher der ÖKV zuständig oder?Ist doch egal, läuft weltweit alles unter der FCI also auch
ÖKV und VDH. Hätte auch ÖKV schreiben können, zumal wir
nun festgestellt haben, dass die Gesetze gleich sind.Ich kenne viele Züchter im VDH die mehr als 2 Hündinnen im Haushalt haben.
Ich auch und die haben auch viele Familienmitglieder.
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Ich zitiere jetzt nur mal aus der Zusammenfassung. In dem Link ist der gesamte Text, auch die Klärung des BGH von 2006 wie er die Unternehmerfrage sieht.
ZitatAuch nebenberufliche Züchter und Hobbyzüchter müssen sich darauf einstellen, dass sie als Unternehmer behandelt werden, und beispielsweise ihre Verträge entsprechend gestalten.
Quelle: http://www.tierrecht-aktuell.d…das-tier-im-bgb&Itemid=10
Obwohl es bei dem Thema eigentlich um einen Fall in Österreich geht, ist das aber für uns ja nun nicht uninteressant.
Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
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