Welpe von Züchter gekauft, nach 6 Tagen Tot!

  • Ich habe dann mal bei den "Österreichern" gesucht und Interessantes gefunden.


    Vorab, das Gewährleistungsrecht gleicht unserem.


    Hier eine Passage, die ich aufschlussreich finde




    Quelle: http://www.wuff.de/artikel.php?artikel_id=1090


    Leider finde ich denn Artikel momentan nicht, ich weiß aber, daß in Deutschland Richter, Züchter als Unternehmer eingestuft haben, da sie ja mehr als einen Welpen verkauft haben. Den ganzen Wurf verkaufen wurde als sich wiederholende, regelmäßige Tätigkeit eingestuft. Somit waren Privatverträge unwirksam.


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

  • Oh, das ist aber schön, wenn auch in Österreich,
    aber man hat jetzt erst einmal von einem
    Ausschluss der Gewährleistung bei Kaufverträgen
    bei Privat-Personen gehört, die es auch in D gibt,
    aber angeblich soll ja der Privatverkäufer ebenso
    Gewährleistung für Mängel geben müssen wie der
    Unternehmer, bin jetzt sehr irritiert über die
    Rechtslage. Vielleicht kommt dazu noch ein
    Nachweis/Link/Quelle.




    Leider finde ich denn Artikel momentan nicht, ich weiß aber, daß in Deutschland Richter, Züchter als Unternehmer eingestuft haben, da sie ja mehr als einen Welpen verkauft haben. Den ganzen Wurf verkaufen wurde als sich wiederholende, regelmäßige Tätigkeit eingestuft. Somit waren Privatverträge unwirksam.

    Das kann ich mir nicht vorstellen: das setzt u.a. voraus,
    dass man regelmäßig, wiederkehrend und dauerhaft
    am Markt vertreten ist und bei "gelegentlich, aller
    Jubel-Jahre" kann ich kein Unternehmen sehen.
    Wäre schön wenn man einen Link dazu hätte, um
    den Zusammenhang zu erkennen.
    Bisher hatte man immer auf einen Wurf abgestellt,
    aber gerade bei Hunden sind einige Dinge auch für
    Justizia nicht klar, erst war der Hund
    gebraucht 13 Wochen, jetzt 16, Privatverkäufe
    für Hunde soll wohl begrenzt sein,
    vielleicht finde ich noch was...... :???:

  • Er ist dann bereits gewerbsmäßig tätig, wenn er dauerhaft züchtet. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er einen Wurf im Jahr hat, oder auch nur alle 2-3 Jahre einen Wurf.


    Der Begriff "Hobbyzucht" gibt es eigentlich gar nicht.

  • Ich kenne viele Züchter im VDH die mehr als 2 Hündinnen im Haushalt haben. Denn zuchfähig bedeutet einfach das die Hündin Welpen bekommen könnte das hat nichts mit irgend welchen Altergrenzen oder ob sie eine Zuchtzulassung haben.
    Also wenn ein Züchter eine alte Hündin und eine Hündin mit der er einen Wurf hatte und daraus eine Hündin für den späteren Zuchteinsatz behält und diese dann Geschlechtsreif ist hat er drei zuchtfähige Hündinnen im Haus. Ich würde mal annehmen das das bei vielen Züchtern so der Fall ist.

  • Wieso redet ihr eig. die ganze Zeit vom VDH?
    Dort ist ja wohl eher der ÖKV zuständig oder?

    Ist doch egal, läuft weltweit alles unter der FCI also auch
    ÖKV und VDH. Hätte auch ÖKV schreiben können, zumal wir
    nun festgestellt haben, dass die Gesetze gleich sind.



    Ich kenne viele Züchter im VDH die mehr als 2 Hündinnen im Haushalt haben.

    Ich auch und die haben auch viele Familienmitglieder. ;)


  • Ich zitiere jetzt nur mal aus der Zusammenfassung. In dem Link ist der gesamte Text, auch die Klärung des BGH von 2006 wie er die Unternehmerfrage sieht.




    Zitat

    Auch nebenberufliche Züchter und Hobbyzüchter müssen sich darauf einstellen, dass sie als Unternehmer behandelt werden, und beispielsweise ihre Verträge entsprechend gestalten.

    Quelle: http://www.tierrecht-aktuell.d…das-tier-im-bgb&Itemid=10


    Obwohl es bei dem Thema eigentlich um einen Fall in Österreich geht, ist das aber für uns ja nun nicht uninteressant.


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

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