Welpe von Züchter gekauft, nach 6 Tagen Tot!

  • Das ist ja richtig, nur der Punkt ist ja, wo hat der Hund sich
    die Krankheit geholt ? Sie kann auf Grund der Inkubationszeit
    auch als "erworben" beim Käufer gelten.

  • Das ist ja richtig, nur der Punkt ist ja, wo hat der Hund sich


    die Krankheit geholt ? Sie kann auf Grund der Inkubationszeit
    auch als "erworben" beim Käufer gelten.

    ...und deshalb ist die Frage ob in Ö auch die Beweislastumkehr in diesem Fall gilt.
    Ist sie im österreichischen Recht verankert, hat der Verkäufer das Problem, weil dann erstmal davon ausgegangen wird, dass der Schaden auf Grund der kurzen Zeit schon bei der Übergabe vorhanden war.


    Aber da hier keiner Spezialist für österreichisches Gewährleistungsrecht ist, ist das ohnehin nur Rumraterei

  • darum impft man auch nur klinisch gesunde Tiere..
    aber komplettes Nicht-Impfen wäre doch auch keine Alternative gewesen

    Natürlich nicht, das meinte ich damit auch nicht, nur das er es sich auch durch die Impfung geholt haben kann, deshalb mal schauen wann geimpft wurde ob das zeitlich passt.

  • hm ist halt trotzdem merkwürdig dass kein schwarzer Welpe da war..
    und dass sich der/die Züchter nicht wirklich für das Schicksal des Welpen interessiert haben..
    da stimmt doch irgendwas trotzdem nicht..so tragisch es ist

  • @TE kannst du sagen wo deine Schwester den Hund gekauft hat? (gerne auch per PN). klingt mir nämlich nach der Dame welche Ziva und ihre Geschwister angeblich vor ihrem Geschäft fand...

  • Ohne alles gelesen zu haben...


    DARF der AmtsTA eigentlich irgendeiner anderen Person mitteilen, welche Welpen bei welchem Züchter da gewesen sind?


    War das eine Wurfabnahme?, Warum durch den Amts-TA?


    Wenn es keine Wurfabnahme war: der Welpe gkann sich theoretisch zum Zeitpunkt der Begutachtung durch den Amts Vet doch überall aufgehalten haben, wenn der nicht da war, um den Wurf "ab zu nehmen (was i.d.R. nicht durch Amtstierärzte sondern durch Zuchtwarte gemacht wird), weiß der doch gar nicht, wie viele und welche Welpen wirklich da gewesen sind. Er weiß nur, welche er in dem Moment seiner Anwesenheit zufällig gesehen hat.


    Rein theoretisch (also wirklich nur rein theoretisch) kann sich das Hundchen direkt am Freitag in seinem neuen zu Hause bzw. in dessen Umgebung infiziert haben.

  • ...und deshalb ist die Frage ob in Ö auch die Beweislastumkehr in diesem Fall gilt.Ist sie im österreichischen Recht verankert, hat der Verkäufer das Problem, weil dann erstmal davon ausgegangen wird, dass der Schaden auf Grund der kurzen Zeit schon bei der Übergabe vorhanden war.


    Aber da hier keiner Spezialist für österreichisches Gewährleistungsrecht ist, ist das ohnehin nur Rumraterei

    Ja Österreich, richtig: deshalb fehlt mir eigentlich immer
    der Ort im linken Teil, vielleicht mal ein Vorschlag für
    dieses Forum.
    Für D aber, immerhin interessant, finde ich.

  • Der Amts-TA kommt zur Kontrolle oder zur
    Abnahme der Betriebsstätte, wenn ein Gewerbe
    angemeldet wurde, m.E.


    Bei Krankheiten mit einer so kurzen Inkubationszeit
    ist es immer schwierig eine Gewährleistung durch zu
    setzen.


    Wäre es z.B. ein Erbdefekt oder Erbkrankheit die wissenschftl.
    nachgewiesen ist, wäre die Gewährleistung eindeutiger und
    gegeben.

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