Welpe von Züchter gekauft, nach 6 Tagen Tot!



  • Ich stimme Corinna voll und ganz zu. Das ist der Preis dafür, dass man sich einen Welpen aus dubioser Quelle anschafft, entweder weil man sich vorher nicht informiert hat oder weil man das Geld für einen Welpen aus seriöser Zucht nicht ausgeben wollte oder gar beides.


    Dass Deine Schwester jetzt sooo fertig ist, tut mir leid. Vielleicht denkt sie anlässlich dessen mal darüber nach, wie fertig die von den Vermehrern missbrauchten Zuchttiere sind und lernt aus der Erfahrung und sucht sich einen seriösen Züchter, der auch seine Zuchthunde ordentlich hält und nicht ausbeutet. Würde man dann "Lernen durch Schmerzen" nennen.


    Die von Hobbyjuristin Sarah1 ;) überall und immer wieder gern gegebene Rechtsberatung würde ich persönlich mit Vorsicht genießen ;) . Das bedeutet nämlich häufig, dem bereits verlorenen Geld noch welches hinterherzuwerfen.

  • Natürlich muss man trennen:


    die Justiz greift nur dann, wenn gegen Recht und Gesetz verstoßen wird,
    das Finanzamt kümmert sich lediglich um finanzielle Angelegenheiten,
    das Veterinäramt um die Einhaltung des TSchG,


    Jeder ist für sein Gebiet zuständig. Alle können jedoch ineinander greifen.


    Im hiesigen Fall müsste mal geprüft werden, was beim Veterinäramt angemeldet ist. Nur Zucht, nur Tierpension oder Hundehandel. Je nachdem liegt dann hier ein Verstoß vor.

  • Die von Hobbyjuristin Sarah1 überall und immer wieder gern gegebene Rechtsberatung würde ich persönlich mit Vorsicht genießen

    Ich weiß nicht, ob Du es gelesen hast, ich gebe
    ausdrücklich keine Rechtsberatung, dort wo
    es nicht steht, geht es um Hinweise und Klarstellung
    von Postings und dann bin ich keine Hobbyjuristin,
    sondern musste mich zwangsläufig mit dem damals
    neuen Verbraucherrecht etwas mehr beschäftigen
    als Leute die damit gar nichts zu tun haben.


    Auch mit dem überarbeiteten Verbraucherrecht
    ab 13. Juni 2010 kann man bei Verkauf eines Tieres/
    hier Hund von Privat an Privat die Gewährleistung
    ausschließen, wenn der Verkäufer klar und deutlich
    noch einen Zusatz bringt, der schon immer galt, jetzt
    aber erwähnt werden muss, finde ich auch sehr viel
    klarer und besser, wie eigentlich das ganze Gesetz
    zur Umsetzung des Verbraucherrichtlinie.
    Und extra auch für Dich:
    Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung !


    Vielleicht ist es so verständlicher für Dich ?

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