Welpe von Züchter gekauft, nach 6 Tagen Tot!
-
-
Angemeldet als Gewerbe scheinen sie zu sein, der Amts-Vet hat es abgenommen... was soll da noch passieren?
Es gibt halt immer wieder Leute wie Deine Schwester, die einfach irgendwo einen Hund kaufen ohne sich vorher ausreichend zu informieren. Leider, denn das würde vielen Hunden viel Leid ersparen.
Viele Grüße
Corinnaerstmal vielen dank für die antworten!
ja die "züchterin" wurde sofort angerufen als feststand dass der welpe parvovirose hat, damit sie eben erforderliche maßnahmen ergreifen kann. diese hat das aber absolut nicht interessiert sie hat nur gemeint: die leute wollen dann immer nur den preis drücken.
da bin ich übefragt ob sie in einem zuchtverband ist.
es wurde der wurf ja begutachtet vom amtsta und dieser wurf der bei der begutachtung da war, bei dem war kein schwarzer welpe dabei.
ja es ist alles sehr blöd gelaufen und vermutlich spielt auch eingenverschulden eine rolle aber es ist halt wirklich sch** jetzt weil sie ist soo fertig durch das ganze
Ich stimme Corinna voll und ganz zu. Das ist der Preis dafür, dass man sich einen Welpen aus dubioser Quelle anschafft, entweder weil man sich vorher nicht informiert hat oder weil man das Geld für einen Welpen aus seriöser Zucht nicht ausgeben wollte oder gar beides.Dass Deine Schwester jetzt sooo fertig ist, tut mir leid. Vielleicht denkt sie anlässlich dessen mal darüber nach, wie fertig die von den Vermehrern missbrauchten Zuchttiere sind und lernt aus der Erfahrung und sucht sich einen seriösen Züchter, der auch seine Zuchthunde ordentlich hält und nicht ausbeutet. Würde man dann "Lernen durch Schmerzen" nennen.
Die von Hobbyjuristin Sarah1
überall und immer wieder gern gegebene Rechtsberatung würde ich persönlich mit Vorsicht genießen
. Das bedeutet nämlich häufig, dem bereits verlorenen Geld noch welches hinterherzuwerfen.
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Ich glaube, man muss auch die Behörden trennen.
Wir haben die Justiz, das Finanzamt und das Vet.-amt,
jeder mit seinen eigenen Gesetzen, das unter einen
Hut zu bringen und zu verstehen, ist für den Laien
fast unmöglich und überall lauern Fallstricke, dass
keiner durchs Netz fällt.Natürlich muss man trennen:
die Justiz greift nur dann, wenn gegen Recht und Gesetz verstoßen wird,
das Finanzamt kümmert sich lediglich um finanzielle Angelegenheiten,
das Veterinäramt um die Einhaltung des TSchG,Jeder ist für sein Gebiet zuständig. Alle können jedoch ineinander greifen.
Im hiesigen Fall müsste mal geprüft werden, was beim Veterinäramt angemeldet ist. Nur Zucht, nur Tierpension oder Hundehandel. Je nachdem liegt dann hier ein Verstoß vor.
-
Die von Hobbyjuristin Sarah1 überall und immer wieder gern gegebene Rechtsberatung würde ich persönlich mit Vorsicht genießen
Ich weiß nicht, ob Du es gelesen hast, ich gebe
ausdrücklich keine Rechtsberatung, dort wo
es nicht steht, geht es um Hinweise und Klarstellung
von Postings und dann bin ich keine Hobbyjuristin,
sondern musste mich zwangsläufig mit dem damals
neuen Verbraucherrecht etwas mehr beschäftigen
als Leute die damit gar nichts zu tun haben.Auch mit dem überarbeiteten Verbraucherrecht
ab 13. Juni 2010 kann man bei Verkauf eines Tieres/
hier Hund von Privat an Privat die Gewährleistung
ausschließen, wenn der Verkäufer klar und deutlich
noch einen Zusatz bringt, der schon immer galt, jetzt
aber erwähnt werden muss, finde ich auch sehr viel
klarer und besser, wie eigentlich das ganze Gesetz
zur Umsetzung des Verbraucherrichtlinie.
Und extra auch für Dich:
Dieser Hinweis ersetzt keine Rechtsberatung !Vielleicht ist es so verständlicher für Dich ?
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!