Welpe von Züchter gekauft, nach 6 Tagen Tot!

  • Mir geht es um den Part "privat bis 2 Hündinnen", s.o., ab 3 Hündinnen
    und gewerbsmäßig und §11 ist klar, ebenso die Fristen und Beweislastumkehr,
    wenn ein spezieller Fall vorliegt und die juristische Schiene läuft an.

    Wieder etwas gefunden




    Zitat

    Wenn sie mindestens eine Zuchthündin hielten, die regelmäßig Welpen werfe, welche zur Einnahmeerzielung verkauft würden, so läge eine gewerbliche, unternehmerische Tätigkeit im Sinn von § 14 Abs. 1 BGB vor. Auf die Anzahl der Würfe pro Jahr und die Anzahl der Zuchthündinnen käme es nicht entscheidend an.

    Quelle: http://kampfschmuser.de/t/unte…ger-hundezuechter.106357/


    Anscheinend muß hier dann mal auch eine einheitliche Regelung gefunden werden, denn so klar ist gewerbsmäßig ab drei Hündinnen nicht.


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

  • Eigentlich ist jeder Hundezüchter gewerblich - und zwar im Sinne seiner Tätigkeit. Er züchtet und verkauft!


    Nicht jedoch wirklich im Sinne eines Unternehmers; denn von seiner Hundezucht kann er in aller Regel nicht leben. Es seidem, er baut diese großzügig auf und hält keine "ausgeschiedene" Zuchttiere. Denn die sind für ihn unwirtschaftlich und nur ein Kostenfaktor. Investiert nur in das Notwendigste.


    Deshalb lobe ich mir Züchter, die zwar eine kleine Anzahl Hunde haben, sich aber nicht von ihren "Rentnern/innen trennen und für sie trotzdem eine gute Versorgung haben.

  • Man kann als privater Verkäufer bzw. Verbraucher die Haftung ausschließen, allerdings muss dies auch ausdrücklich im Vertrag festgehalten sein und man muss bestimmte Dinge beachten, damit der Ausschluss auch wirklich wirksam ist.

    Zitat


    Aha, danke, das wollte ich nur hören, da Du zuerst oben in Deinem Posting 59 behauptest hast:


    (Dem Verkäufer trifft nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB die Pflicht, die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ist die Sache bei Gefahrenübergang nicht mangelfrei, hat der Käufer bestimmte Rechte (in § 437 BGB festgehalten).
    Auch ein Privatverkäufer haftet für mangelhafte Sachen, )

    auf meinen Hinweis:

    (nur das kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da Gewerbe vermutlich vorliegt
    Zwei Verbraucher, also "Privat an Privat" schließt jede Gewährleisung aus,)


    So lange das aber nicht ausdrücklich vereinbart ist, gilt das Gesetz und das Gesetz sieht eine Haftung auch bei Privatverkäufen vor, die entsprechenden Paragraphen hatte ich dazu schon genannt.


    Daher ist die Behauptung, dass es bei Privat an Privat generell keine Haftung gäbe, einfach falsch.

    Ja, dazu dient ja der Individualvertrag, nur las sich das in Deinem Post
    59 aber ganz anders, deshalb.....


    Wieso ist das falsch ? Im Hundebereich hast Du immer,
    wenn es um einen Individualvertrag geht, nur 2 Hündinnen,
    machst gelegentlich aller Jahre 'nen Wurf und trittst am
    Markt so gut wie nie auf, s. mein Posting 81, da greift kein
    Gesetz, außerdem schrieb ich eben nicht generell, sondern
    speziell zum Thema des TE:


    (Zwei Verbraucher, also "Privat an Privat" schließt jede Gewährleisung aus,


    nur das kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da Gewerbe vermutlich vorliegt
    und da ist es so wie ich schrieb, die Krankheit kann erworben sein, alles
    andere muss bewiesen werden.) aus Posting 50





    Dass jede Privatperson haftet, habe ich übrigens nie geschrieben, also bitte nichts reindichten.

    Darf ich nochmal erinnern, Dein Posting 59:


    (Dem Verkäufer trifft nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB die Pflicht, die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Auch ein Privatverkäufer haftet für mangelhafte Sachen.)



    Es steht "absolut" da und so ist es nicht, immer dann wenn
    im Hundebereich ein Individualvertrag vorliegt, kann man die
    Gewährleistung vollständig ausschließen.
    Ich dichte nichts rein, ich bin da schon korrekt, keine Angst.




    Lololein schrieb:

    Bei so einem Vorgehen hoffe ich ja, dass das Verhalten mal ganz kräftig nach hinten losgeht und spricht für mich auch nicht unbedingt für die Seriösität des Züchters, wenn man versucht, die Gesetze derartig zu umgehen.

    Mich betrifft es zwar nicht, aber Du hast natürlich Recht,
    die einzige Sache, wo ich wieder ganz nah bei Dir stehe.

  • Grundsätzlich ist es ja so, dass man in einen Vertrag nahezu fast alles reinschreiben darf und wenn sich jemand findet, der dann so was unterschreibt....... das darf er dann unter Erfahrungen verbuchen.

  • Es gibt allerdings auch Verträge die vor Gericht sittenwidrig eingestuft werden.


    So unbedingt gilt also nicht, man könne einen Vertrag aufsetzen, wie man will.


    Denk an den Tierschutz, der gerne die Kastrationspflicht in seine Verträge nimmt.
    Wie wir wissen, vor Gericht nicht einklagbar.


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

  • Eigentlich nicht, sofern ich nicht die Freibeträge
    überschreite, die ein Gewerbe begründen, ansonsten
    ist in D jedes Einkommen meldepflichtig, dazu dient
    der Einkommenssteuerbogen, da kommt auch das
    "gewerbsmäßige" zu seinem Recht.
    In aller Regel fällt mit 2 Hündinnen kein Gewerbe an,
    schon gar nicht dauerhaft.

  • In aller Regel fällt mit 2 Hündinnen kein Gewerbe an,
    schon gar nicht dauerhaft.

    Gewerbe anmelden muß man nicht. Man muß auch zwei Hündinnen nicht beim Vet.-Amt anmelden, man kann dennoch vor Gericht als Unternehmer gesehen und behandelt werden.


    Siehe mein Beitrag Nr. 91


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn

  • Gewerbe anmelden muß man nicht. Man muß auch zwei Hündinnen nicht beim Vet.-Amt anmelden, man kann dennoch vor Gericht als Unternehmer gesehen und behandelt werden.


    Siehe mein Beitrag Nr. 91

    Was Du meinst, ist glatt ein Verstoß indem man
    planmäßig, regelmäßig am Markt teilnimmt und
    und unter dem Deckmantel Hobby die Gewährleistung
    ausschließt, insofern ist der Ausschluss ungültig und wird
    durch geltendes Recht ersetzt, in dem Fall muss gewährleistet
    werden.


    Was ich meine ist, dass bei 2 Hündinnen in der Regel kein
    Gewerbe anfällt, soweit man nicht regelmäßig/planmäßig
    am Markt auftritt, sondern unregelmäßig, sporadisch aller
    Jahre mal einen Wurf hat, dann wäre das ein echter
    Individualvertrag mit Ausschluss der Gewährleistung.

  • Ich kann hier kein Verstoß feststellen.


    Wer seine 2 Hunde steuerlich (Hundesteuer) anmeldet, und seine Welpen verkauft, wird nie über die Einkommensgrenze von € 18.000.-- kommen.


    Er braucht kein Gewerbe anzumelden. Allenfalls könnten die Einnahmen durch den Verkauf als Einkommen angerechnet werden.

  • Juristisch schon, denn Du hast durch Gestaltungsmissbrauch
    die Gewährleistung umgangen.


    Wenn Du den Grundfreibetrag meinst liegt der aktuell
    bei 8.472/16.708 € und da Hobbyzüchter nicht von
    ihren Hunden leben können, gehen sie arbeiten,
    in dem Fall wäre der Freibetrag schnell erschöpft
    und Einkommen aus Nebentätigkeit "Hund" wäre lediglich
    im ESt-Bogen zu erklären. Das wäre "finanztechnisch" zu
    beachten.


    Ich glaube, man muss auch die Behörden trennen.
    Wir haben die Justiz, das Finanzamt und das Vet.-amt,
    jeder mit seinen eigenen Gesetzen, das unter einen
    Hut zu bringen und zu verstehen, ist für den Laien
    fast unmöglich und überall lauern Fallstricke, dass
    keiner durchs Netz fällt.

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