Welpe von Züchter gekauft, nach 6 Tagen Tot!
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Mir geht es um den Part "privat bis 2 Hündinnen", s.o., ab 3 Hündinnen
und gewerbsmäßig und §11 ist klar, ebenso die Fristen und Beweislastumkehr,
wenn ein spezieller Fall vorliegt und die juristische Schiene läuft an.Wieder etwas gefunden
ZitatWenn sie mindestens eine Zuchthündin hielten, die regelmäßig Welpen werfe, welche zur Einnahmeerzielung verkauft würden, so läge eine gewerbliche, unternehmerische Tätigkeit im Sinn von § 14 Abs. 1 BGB vor. Auf die Anzahl der Würfe pro Jahr und die Anzahl der Zuchthündinnen käme es nicht entscheidend an.
Quelle: http://kampfschmuser.de/t/unte…ger-hundezuechter.106357/
Anscheinend muß hier dann mal auch eine einheitliche Regelung gefunden werden, denn so klar ist gewerbsmäßig ab drei Hündinnen nicht.
Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
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Eigentlich ist jeder Hundezüchter gewerblich - und zwar im Sinne seiner Tätigkeit. Er züchtet und verkauft!
Nicht jedoch wirklich im Sinne eines Unternehmers; denn von seiner Hundezucht kann er in aller Regel nicht leben. Es seidem, er baut diese großzügig auf und hält keine "ausgeschiedene" Zuchttiere. Denn die sind für ihn unwirtschaftlich und nur ein Kostenfaktor. Investiert nur in das Notwendigste.
Deshalb lobe ich mir Züchter, die zwar eine kleine Anzahl Hunde haben, sich aber nicht von ihren "Rentnern/innen trennen und für sie trotzdem eine gute Versorgung haben.
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Man kann als privater Verkäufer bzw. Verbraucher die Haftung ausschließen, allerdings muss dies auch ausdrücklich im Vertrag festgehalten sein und man muss bestimmte Dinge beachten, damit der Ausschluss auch wirklich wirksam ist.
ZitatAha, danke, das wollte ich nur hören, da Du zuerst oben in Deinem Posting 59 behauptest hast:
(Dem Verkäufer trifft nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB die Pflicht, die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Ist die Sache bei Gefahrenübergang nicht mangelfrei, hat der Käufer bestimmte Rechte (in § 437 BGB festgehalten).
Auch ein Privatverkäufer haftet für mangelhafte Sachen, )
auf meinen Hinweis:
(nur das kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da Gewerbe vermutlich vorliegt
Zwei Verbraucher, also "Privat an Privat" schließt jede Gewährleisung aus,)So lange das aber nicht ausdrücklich vereinbart ist, gilt das Gesetz und das Gesetz sieht eine Haftung auch bei Privatverkäufen vor, die entsprechenden Paragraphen hatte ich dazu schon genannt.
Daher ist die Behauptung, dass es bei Privat an Privat generell keine Haftung gäbe, einfach falsch.
Ja, dazu dient ja der Individualvertrag, nur las sich das in Deinem Post
59 aber ganz anders, deshalb.....Wieso ist das falsch ? Im Hundebereich hast Du immer,
wenn es um einen Individualvertrag geht, nur 2 Hündinnen,
machst gelegentlich aller Jahre 'nen Wurf und trittst am
Markt so gut wie nie auf, s. mein Posting 81, da greift kein
Gesetz, außerdem schrieb ich eben nicht generell, sondern
speziell zum Thema des TE:(Zwei Verbraucher, also "Privat an Privat" schließt jede Gewährleisung aus,
nur das kommt wahrscheinlich nicht in Frage, da Gewerbe vermutlich vorliegt
und da ist es so wie ich schrieb, die Krankheit kann erworben sein, alles
andere muss bewiesen werden.) aus Posting 50Dass jede Privatperson haftet, habe ich übrigens nie geschrieben, also bitte nichts reindichten.
Darf ich nochmal erinnern, Dein Posting 59:
(Dem Verkäufer trifft nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB die Pflicht, die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Auch ein Privatverkäufer haftet für mangelhafte Sachen.)
Es steht "absolut" da und so ist es nicht, immer dann wenn
im Hundebereich ein Individualvertrag vorliegt, kann man die
Gewährleistung vollständig ausschließen.
Ich dichte nichts rein, ich bin da schon korrekt, keine Angst.Bei so einem Vorgehen hoffe ich ja, dass das Verhalten mal ganz kräftig nach hinten losgeht und spricht für mich auch nicht unbedingt für die Seriösität des Züchters, wenn man versucht, die Gesetze derartig zu umgehen.
Mich betrifft es zwar nicht, aber Du hast natürlich Recht,
die einzige Sache, wo ich wieder ganz nah bei Dir stehe. -
Grundsätzlich ist es ja so, dass man in einen Vertrag nahezu fast alles reinschreiben darf und wenn sich jemand findet, der dann so was unterschreibt....... das darf er dann unter Erfahrungen verbuchen.
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Es gibt allerdings auch Verträge die vor Gericht sittenwidrig eingestuft werden.
So unbedingt gilt also nicht, man könne einen Vertrag aufsetzen, wie man will.
Denk an den Tierschutz, der gerne die Kastrationspflicht in seine Verträge nimmt.
Wie wir wissen, vor Gericht nicht einklagbar.Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
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Das sieht eben jeder Richter und auch das Finanzamt anders.
Wird kontinuierlich gezüchtet - und wenn nur 1-2 Hündinnen da sind, dann kann das als gewerblich eingestuft werden.
Es ist im Gesetz meines Wissens nach nicht eindeutig geregelt. Ich kann mit 1-2 Hündinnen mehr Einnahmen haben, wie ein Züchter mit 5 Hunden, wovon nur 1 Hund wirklich Zuchthund ist.
Es wird meines Wissens nach ganz individuell unterschieden und gehandhabt.
Eigentlich nicht, sofern ich nicht die Freibeträge
überschreite, die ein Gewerbe begründen, ansonsten
ist in D jedes Einkommen meldepflichtig, dazu dient
der Einkommenssteuerbogen, da kommt auch das
"gewerbsmäßige" zu seinem Recht.
In aller Regel fällt mit 2 Hündinnen kein Gewerbe an,
schon gar nicht dauerhaft. -
In aller Regel fällt mit 2 Hündinnen kein Gewerbe an,
schon gar nicht dauerhaft.Gewerbe anmelden muß man nicht. Man muß auch zwei Hündinnen nicht beim Vet.-Amt anmelden, man kann dennoch vor Gericht als Unternehmer gesehen und behandelt werden.
Siehe mein Beitrag Nr. 91
Gaby, ihre schweren Jungs und Finn
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Gewerbe anmelden muß man nicht. Man muß auch zwei Hündinnen nicht beim Vet.-Amt anmelden, man kann dennoch vor Gericht als Unternehmer gesehen und behandelt werden.
Siehe mein Beitrag Nr. 91
Was Du meinst, ist glatt ein Verstoß indem man
planmäßig, regelmäßig am Markt teilnimmt und
und unter dem Deckmantel Hobby die Gewährleistung
ausschließt, insofern ist der Ausschluss ungültig und wird
durch geltendes Recht ersetzt, in dem Fall muss gewährleistet
werden.Was ich meine ist, dass bei 2 Hündinnen in der Regel kein
Gewerbe anfällt, soweit man nicht regelmäßig/planmäßig
am Markt auftritt, sondern unregelmäßig, sporadisch aller
Jahre mal einen Wurf hat, dann wäre das ein echter
Individualvertrag mit Ausschluss der Gewährleistung. -
Ich kann hier kein Verstoß feststellen.
Wer seine 2 Hunde steuerlich (Hundesteuer) anmeldet, und seine Welpen verkauft, wird nie über die Einkommensgrenze von € 18.000.-- kommen.
Er braucht kein Gewerbe anzumelden. Allenfalls könnten die Einnahmen durch den Verkauf als Einkommen angerechnet werden.
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Juristisch schon, denn Du hast durch Gestaltungsmissbrauch
die Gewährleistung umgangen.Wenn Du den Grundfreibetrag meinst liegt der aktuell
bei 8.472/16.708 € und da Hobbyzüchter nicht von
ihren Hunden leben können, gehen sie arbeiten,
in dem Fall wäre der Freibetrag schnell erschöpft
und Einkommen aus Nebentätigkeit "Hund" wäre lediglich
im ESt-Bogen zu erklären. Das wäre "finanztechnisch" zu
beachten.Ich glaube, man muss auch die Behörden trennen.
Wir haben die Justiz, das Finanzamt und das Vet.-amt,
jeder mit seinen eigenen Gesetzen, das unter einen
Hut zu bringen und zu verstehen, ist für den Laien
fast unmöglich und überall lauern Fallstricke, dass
keiner durchs Netz fällt. -
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